Der Vizekanzler hat die Aufgabe, den Kanzler bei Abwesenheit in all seinem Wirken zu vertreten. In Deutschland und Österreich gibt es je einen Bundeskanzler.
Siehe auch:
Der Vizekanzler hat die Aufgabe, den Kanzler bei Abwesenheit in all seinem Wirken zu vertreten. In Deutschland und Österreich gibt es je einen Bundeskanzler.
Siehe auch: