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Progressionsvorbehalt

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Unter Progressionsvorbehalt versteht das deutsche Einkommensteuerrecht die Ermittlung eines meist höheren Steuersatzes auf die in Deutschland steuerflichtigen Einkünfte. Dabei werden zur Ermittlung des Steuersatzes andere steuerfreie, meist ausländische Einkünfte, aber auch Arbeitslosengeld, der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Dann wird eine fiktive Steuer errechnet. Anschließend wird der sich daraus ergebende durchschnittliche Steursatz auf das zu versteuernde, d.h. nicht steuerfreie, Einkommen angewendet. Mit dieser Vorgehensweise wird erreicht, dass die Progression des Steuertarifs die inländischen Einkünfte erfasst.

Der Progessionsvorbehalt zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen.