Der Giftschrank hält gesetzlich eingestufte Gifte (T+ und T in Deutschland, Gifte der Klasse 1 und 2 in der Schweiz) in Apotheken, Schulen und chemischen Laboratorien unter Verschluss.
Mit "Giftschrank" wird umgangssprachlich auch allgemein ein Ort bezeichnet, an dem Dinge aufbewahrt werden, die nicht für jedermann zugänglich sein sollen, weil sie auf eine gewisse Art gefährlich oder unerlaubt sind.
In Museen, Bibliotheken und Archiven wurden auch inhaltlich heikle oder (zeitlich) gesperrte Objekte (Aktensperre) in dem s.g. Giftschrank aufbewahrt, weniger um diese Objekte zu schützen, sondern, weil die Information nicht jedemann zugänglich gemacht werden darf oder soll, aus welchen Grund auch immer. So zum Beispiel viele Dokumente, Bücher, Objekte und "Kunstwerke" aus der Nazizeit.
Siehe auch: Index Librorum Prohibitorum, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Zensur