Eco Management and Audit Scheme

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EMAS ist die Kurzbezeichnung für Environmental Management and Audit Scheme, auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die EMAS-Verordnung (Öko-Audit-Verordnung) misst der Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen eine entscheidende Rolle zu.

Auditierung

An EMAS teilnehmende Organisationen haben einmal pro Jahr eine Umwelterklärung zu veröffentlichen, in der sie u. a. über ihre Auswirkungen auf die Umwelt (direkt oder indirekt), ihre Umweltleistung und ihre Umweltziele berichten. Die Umwelterklärung wird von einem unabhängigen Umweltgutachter auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Spätestens alle 3 Jahre überprüft der Umweltgutachter im Rahmen der sog. großen Revalidierung u.a. das Umweltmanagementsystem, die Einhaltung der Umweltpolitik sowie die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (legal compliance). Organisationen, die beim Öko-Audit erfolgreich sind, also die jährliche Validierung der Umwelterklärung bzw. die dreijährige Validierung ihres Umweltmanagementsystems durchführen, werden in einer Liste geführt (in Deutschland bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern) und dürfen das EMAS-Logo führen.

Entwicklung EMAS

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung wurde von der EU erstmals ein Konzept erstellt, mit dessen Hilfe gewerblichen Unternehmen eine Hilfestellung zur Verbesserung ihre Umweltleistungen gegeben werden sollte. Basis für diese Verordnung ist das fünfte Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft vom 1. Februar 1993, in der durch neue umweltpolitische Instrumente eine Verbesserung des Umweltzustandes erreicht werden sollte. Um die Wirksamkeit der EMAS-Verordnung beurteilen zu können, wurde eine Überprüfung der Verordnung nach 5 Jahren nach dessen In-Kraft treten festgelegt. Am 30. Oktober 1998 lag der erste Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete EMAS-Verordnung vor, der nach mehrmaliger Überarbeitung und dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses schließlich am 14. Februar 2001 vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt wurde. Am 24. April 2001 wurde die derzeit gültige Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Diese Verordnung wird kurz als EMAS II bezeichnet und trat am 27. April 2001 in Kraft.

Weiterentwicklung - EMAS II

Ziel der alten wie der neuen EMAS-Verordnung ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung eines Unternehmens. Mit EMAS II wurde versucht, die Hauptkritikpunkte an EMAS zu beseitigen. U.a. gab es folgende Änderungen:

  • Erweiterung des bestehenden Anwendungsbereichs (gewerbliche Unternehmen) auf sog. Organisationen. Das sind Gesellschaften, Körperschaften, Betriebe, Unternehmen, Behörden oder eine Einrichtung bzw. Teile oder Kombination hiervon, mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, öffentlich oder privat, mit eigenen Funktionen und eigener Verwaltung.
  • Zur Verbesserung der Verbindung an die Industrienorm ISO 14001 wurden die dort genannten Voraussetzung an das Umweltmanagement Bestandteil von EMAS II.
  • Unternehmen mit verschiedenen Standorten können nun in einem Verfahren validiert werden.

Umsetzung in Deutschland

In Deutschland werden wesentliche Teile der EMAS-Verordnung durch das Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. Im UAG ist u. a. das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter geregelt. Außerdem konstituiert es den Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten, Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes zu erlassen und die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern. Im UGA sind die folgenden Interessengruppen vertreten: Wirtschaft, Umweltgutachter, Umwelt- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes und der Länder, Gewerkschaften und Umweltverbände. Die 25 ehrenamtlichen Mitglieder werden in ihrer Arbeit und ihrem Engagement von einer hauptamtlichen Geschäftsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt.

Verbreitung

Die Zahl der Organisationen, die sich nach EMAS validieren lassen ist rückläufig. Der „Höhepunkt“ der EMAS-Validierungen lag in den Jahren 2001 und 2002, wobei nach wie vor Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die meisten EMAS-Validierungen hat. In Deutschland sind insgesamt 1.517 Organisationen (mit 1.935 Standorten) nach EMAS validiert. Europaweit sind es 3.275 Organisationen (Stand 16.03.2006, siehe hier).

Die Gründe für den Rückgang der Validierungen sind vielschichtig, dürften aber im Wesentlichen an folgenden Aspekten liegen:

  • Mangelnde internationale Akzeptanz von EMAS. Die internationale Norm ISO 14001 ist weltweit anerkannt, EMAS hingegen ist auf die EU beschränkt.
  • Des Weiteren baut EMAS II auf einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 auf und erweitert so die Anforderungen, ohne für die Unternehmen zusätzlichen (wirtschaftlichen) Nutzen zu generieren.

Insbesondere in Deutschland wurde den teilnehmenden Unternehmen von Seiten der Politik Erleichterungen (z. B. mehr Eigenüberwachung) und finanzielle Anreize (teilweiser Verzicht auf Gebühren) in Aussicht gestellt. Diese Anreize gelten mittlerweile in der Mehrzahl der Bundesländer, kamen aber womöglich zu spät. Ob EMAS ein Unternehmen tatsächlich mehr kostet als ISO 14001 ist umstritten, zumal die Anzahl der Pflichtaudittage wegen zunehmender Anforderungen eher steigen dürfte. Die jüngste Richtlinie der EU zu öffentlichen Vergaben (2004/18/EG) gibt eindeutig Unternehmen mit EMAS den Vorzug, was zur weiteren Verbreitung beitragen soll.

Spezialisierung

In Anlehnung an das Umweltaudit nach der EMAS-Verordnung hat sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg das Umweltaudit "Der Grüne Gockel" entwickelt. Es ist speziell auf die Rahmenbedingungen und die Struktur einer Kirchengemeinde abgestimmt. Das Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Dienstleistungen aus Berlin hat ein umfangreiches, handlungsorientiertes Unterrichtsprojekt zum Thema "Öko-Audit" entwickelt, dass den Auszubildenden den Sinn und Zweck des Verfahrens näher bringt. Download hier.

Literatur

  • Doktoranden-Netzwerk Öko-Audit e.V. (Hrsg.): Umweltmanagementsysteme zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Eine interdisziplinäre Auseinandersetzung mit der EG-Öko-Audit-Verordnung und der DIN EN ISO 14001. Springer Verlag, Berlin Heidelberg 1998, ISBN 3-540-64690-6
  • René Gastl: Kontinuierliche Verbesserung im Umweltmanagement. Die KVP-Forderung der ISO 14001 in Theorie und Unternehmenspraxis. vdf-Verlag, Zürich, 2005, ISBN 3-7281-3034-6. www.cmrg.ch/kvp-publikation.htm.