Beruf

meist systematisch erlernte, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte oder Geld einbringende spezialisierte Betätigung eines Menschen
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Unter dem Beruf versteht man diejenige Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle Gegenleistung regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet ist. Insofern unterscheidet man den ausgeübten und den nicht ausgeübten Beruf. Die meisten Berufe verfügen über jahrhundertelange Traditionen, da die von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind.

Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden durch Ausbildung, Praxis oder Selbststudium erworben.

Reglementierung der Berufsausübung

Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf bespielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (AiP-Tätigkeit, Referendariat) nachweisen kann. Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der Meister-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, kennt man diese Einschränkung nicht.

siehe auch: Liste von Berufen, Arbeit (Tätigkeit), "Unehrliche Berufe"