Abschleppseil
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ein Abschleppseil ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge. Hierbei darf das Abschleppseil nach der deutschen Straßenverkehrsordnung nicht länger als fünf Meter sein (§ 43 Abs.3 StVZO). Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, z.B. durch ein rotes Tuch.
Siehe auch: Abschleppen