Als Anwachsung bezeichnet man den Erwerb eines Teils der Erbmasse oder eines Vermächtnisgegenstandes durch einen Miterben oder Mitvermächtnisnehmer, der deshalb eintritt, weil einer der anderen Miterben oder Mitvermächtnisnehmer den ihm an sich zugedachten Anteil nicht erwerben konnte.
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