Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Leistungen und Aufgaben für junge Menschen und deren Familien in Deutschland
In Deutschland werden unter der Jugendhilfe alle Leistungen und Aufgaben des Jugendamtes zugunsten junger Menschen zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB (Sozialgesetzbuch) VIII (KJHG) neu zusammengefasst und grundlegend überarbeitet.
Aufgaben
Leistungen der Jugendhilfe sind:
- Alle Angebote der Jugendsozialarbeit (z.B. Jugendklubs, Kinderläden, Freizeiteinrichtungen, etc.)
- Angebote zur Familienförderung (z.B. Beratung bei Trennung und Scheidung)
- Schulhorte, Kindertagesstäten, Kinderkrippen (wenn nicht anders im Bundesland geregelt)
- Hilfen zur Erziehung
- Hilfe für Junge Volljährige
Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind u.a.:
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 KJHG),
- Herausnahme des Minderjährigen bei Kindeswohlgefährdung (§ 43 KJHG/ § 1666 BGB)
- z.B. Unterbringung in Heimeinrichtungen nach § 34 KJHG
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 KJHG
- Hilfe für junge Volljährige § 41 KJHG
- Beratung und Unterstützung von Müttern bei der Geltendmachung von Unterhaltsanspruch
- Mitwirkung beim Familiengericht und Vormundschaftsgericht,
- Mitwirkung bei der Jugendgerichtshilfe.
- Fachaufsicht der freien Träger.
Für die Durchführung von Hilfen zur Erziehung ist ein Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG notwendig, in dem die Beteiligten ihre Ziele für die Betreuung formulieren.
Die meisten Leistungen und viele andere Aufgaben werden in der Praxis durch freier Träger erfüllt. Die bundesweit bekanntesten sind: SOS-Kinderdörfer, DRK, Diakonie, ASB und viele andere...
Adressaten
- Kinder (noch nicht 14)
- Jugendliche (noch nicht 18)
- Junge Volljährige (noch nicht 27)
- Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern)
Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen in diesem Artikel beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland.