Die Promotion ist eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist (Erlangung des Doktorgrades).
Überblick
In der Zeit von Luther beispielsweise, als die Theologie noch die bestimmende Disziplin an den Universitäten war, verteidigte man seine Doktorthesen mit der Disputation und wurde dann Doctor theologiae. Seine Thesen hängte man in den "benachbarten" Universitätsstädten aus, wie in an der Wittenberger Schloßkirchtür. Dieses "schwarzes Brett" war die Einladung zu den Disputationen. Wer kommen wollte, kam hinzu, wobei immer einer besonders geladen war, um mit dem Kandidaten zu disputieren. Diese Disputationen wurden auch meistens veröffentlicht, interessanterweise nicht vom Kandidaten, sondern vom Prüfer. Interessant daran ist, daß wohl die ganze Reformationsgeschichte nicht denkbar wäre, wenn Luther nicht ständig zu irgendwelchen Disputationen geladen worden wäre, bei denen er seine Lehre präzisieren lernte. Allerdings lud man auch selbst zu Disputationen ein, wenn man bereits Doktor war. Die disputatio war die Regel und wurde erst in späterer Zeit durch ein Promotionsverfahren ersetzt. Die Bezeichnung „Promotion“ lässt sich aus dem Lateinischen promotio ableiten und kann mit Erhebung oder Erhebung zu einer Ehrenstelle wiedergegeben werden.
Der „Doktor“ ist der höchste akademische Grad. Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung – so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Lehre und Forschung zu vertreten.
Die Promotion ist in Deutschland grundsätzlich eine Voraussetzung für die Habilitation. Je nach Hochschulgesetz der Länder ist eine Promotion in aller Regel eine Voraussetzung für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor. In Österreich versteht man unter Promotion lediglich die feierliche Verleihung des Doktorgrades, nicht eine Prüfung oder das Doktoratsstudium selbst.
Promotionsverfahren
Allgemeines
Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.
Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; in der Regel ist der Doktorand allerdings erst dann berechtigt, die Bezeichnung „Dr.“ zu führen, nachdem der Promovend die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Einige Universitäten gestatten denjenigen, die das Verfahren abgeschlossen, aber die Dissertation noch nicht veröffentlicht haben, bis auf weiteres die Bezeichnung „Dr. des.“ zu führen.
Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Promotion werden auch die Begriffe Dissertation, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief, Doktorprüfung und Doktorschrift festgestellt.
Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden. Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den "doctoral studies" getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad bzw. Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktorgrades zu rechnen. Abzuwarten bleibt allerdings die Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen.
Ablauf
Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren ist dabei von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach zum Teil sehr unterschiedlich. In der Regel enthält es die folgenden Schritte:
- Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
- Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, z.B. Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc.
- Wahl eines Betreuers (Doktorvater),
- Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
- Annahme als Promotionsstudent,
- Anfertigung der Dissertation. Die durchschnittliche Dauer schwankt erheblich je nach Fachrichtung. Während Mediziner ihre Dissertation häufig noch während des Studiums anfertigen können, investieren Juristen im Regelfall 1-2 Jahre. In naturwissenschaftlichen Fächern und in den Geisteswissenschaften sind aber, insbesondere bei forschungs- und empirielastigen Themen, auch Zeiträume von fünf Jahren keine Seltenheit. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit sind unter Umständen (je nach Uni, Fach und Lehrstuhl):
- Doktorandenseminare ("Oberseminare") zu besuchen,
- Fachpublikationen zu veröffentlichen.
- Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
- Erstellung von 2 -3 Gutachten durch die Opponenten,
- Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
- Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
- Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei theologischen Arbeiten muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. 'Nichts steht im Weg']),
- Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.
Vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern wird des öfteren eine "kumulative Dissertation" erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen Manuskripten zusammengefasst und allein oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die natürlich in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d.h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen weit stärker wahrgenommen werden.
In der Regel gehören zur Promotion keine Lehrveranstaltungen. Wenn man aber in einem Fach promoviert, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein "Promotionsstudium", das aus gewöhnlichen Lehrveranstaltungen besteht.
Bewertung
In Deutschland
Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt – regional unterschiedlich und mit unterschiedlichen Bedeutungen - häufig mit lateinischen Noten:
- summa cum laude – 'mit höchstem Lob'
- In den meisten Promotionsordnungen wird die Arbeit mit der lateinischen Bezeichnung summa cum laude als "hervorragende Leistung" bezeichnet und numerisch als "0,5" ausgedrückt.
- magna cum laude – 'mit großem Lob'
- Bezeichnung als eine besonders anzuerkennende Leistung; numerische Angabe mit "1,0".
- cum laude – 'mit Lob'
- Bezeichnung als eine den Durchschnitt übertreffende Leistung; numerische Angabe mit "2,0".
- rite – 'ausreichend'
- Bezeichnung als eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; numerische Angabe mit "3,0".
- non rite oder insufficienter – 'ungenügend' (durchgefallen)
- Bezeichnung als eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung; numerische Angabe mit "4,0".
Die lateinischen Notenbezeichungen werden in der Regel nur von solchen Hochschulen verwendet, die sich Universitäten nennen. Beispielsweise wird an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen die beste Note durch "mit Auszeichnung" bezeichnet.
In Österreich
In Österreich werden studienbeschließende Prüfungen als "bestanden" oder "mit Auszeichnung bestanden" beurteilt (letzteres, wenn alle Teilprüfungen nicht schlechter als mit "gut" und mindestens die Hälfte mit "sehr gut" beurteilt wurden). Außerdem kann die Verleihung des Doktorates noch zusätzlich als "Promotio sub auspiciis Praesidentis rei publicae" (dt. "Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten") erfolgen, was der höchsten Auszeichnung zur Erlangung des Doktorgrades gleich kommt.
Zusätzlich kann die Dissertation in Österreich ein Prädikat erhalten, soweit dies die jeweilige Promotionsordnung vorsieht. Dieses Prädikat wird innerhalb der Empfehlung der Gutachter für die wissenschaftliche Leistung angegeben. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:
- opus eximium – 'außerordentliche Arbeit' (wird nur selten vergeben und ist auch in manchen Promotionsordnungen nicht vorgesehen) mit numerische Angabe mit "0,7".
- opus valde laudabile – 'sehr gute [lobenswerte] Arbeit' mit numerische Angabe mit "1,0".
- opus laudabile – 'gute [lobenswerte] Arbeit' mit numerische Angabe mit "2,0".
- opus idoneum - 'befriedigende Arbeit' mit numerische Angabe mit "3,0".
In Ungarn
In Ungarn wird die Promotion seit 1994/95 mit den vier Bezeichnungen summa cum laude, cum laude, rite, insufficienter ausgezeichnet.
Literatur
- Kai U. Jürgens, Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit?, Verlag Ludwig, Kiel 2005. ISBN 3-937719-28-8
Siehe auch
- Hochschulprüfung
- Lizentiat
- Doktor
- Doctor of Philosophy (PhD)
- Ehrendoktor
- Graduiertenkolleg
- Habilitation
- EURODOC - Europäische Vereinigung für Doktoratskandidaten und junge Forscher.
Weblinks
- Thesis – Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V.
- Leitfaden zum Doktorhut
- Information zur Promotion
- Beispiel einer Promotionsordnung
- Homepage der KMK
- Homepage Bologna-Berlin 2003
- Homepage Bolgona-Bergen 2005
- Community für Doktoranden aller Fachrichtungen
- doktorandenforum.de: Informationen rund um die seriöse Dissertation
- Informationen zum Doktorat in Österreich
- "How to Write a PhD Thesis"
- "How to Write a Ph.D. Dissertation"
- Wiki-basiert: Plattform zu Promotion und Hochschulkarriere (www.hochschulkarriere.de)