Stiftung Akkreditierungsrat

Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn
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Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bonn. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren.[1] Die Stiftung beschließt Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und führt die Zulassung von Akkreditierungsagenturen durch.

Die Stiftung hat als Beschlussorgan den Akkreditierungsrat, dessen Beschlüsse vom Vorstand vollzogen werden. Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stiftungsgeschäfte.

Akkreditierungsagenturen

Das Akkreditierungssystem für Hochschulen ist in Deutschland dezentral organisiert. Die Zertifizierung eines Studiengangs erfolgt durch so genannte Akkreditierungsagenturen. Die Akkreditierungsagenturen werden durch den Akkreditierungsrat der Stiftung akkreditiert.

Derzeit (7. Juli 2014) sind zehn Agenturen vom Rat akkreditiert:[2]

  • ACQUIN – Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
  • AHPGS – Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.
  • AKAST – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
  • AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria[3]
  • AQAS – Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
  • ASIIN – Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
  • evalag – Evaluationsagentur Baden-Württemberg
  • FIBAA – Foundation for International Business Administration Accreditation
  • OAQ – Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
  • ZEvA – Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

Organisation der Akkreditierung der Akkreditierungsagenturen

Im Akkreditierungsrat sitzen vier Vertreter der Hochschulen und vier Vertreter der Länder. Hinzu kommen fünf Vertreter aus der beruflichen Praxis, davon ein Vertreter der für das Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien, zwei Studierende sowie zwei ausländische Vertreter mit Akkreditierungserfahrung. Ein Vertreter der Agenturen gehört dem Akkreditierungsrat mit beratender Stimme an.

Die beiden studentischen Vertreter werden von der Hochschulrektorenkonferenz benannt und sodann einvernehmlich durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz bestellt.[4]

Das Verfahren der Akkreditierung von Agenturen umfasst die Vorbereitung und Eröffnung des Verfahrens, eine Begehung, die Bewertung, die Entscheidung und den Abschluss des Verfahrens. Als Grundlage hierfür dienen die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Agenturen.

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 2 Abs. 1 des (nordrhein-westfälischen) Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“
  2. Website der Stiftung.
  3. Akkreditierungsrat: Pressemitteilung vom 4. Juni 2013 (PDF; 73 kB), abgerufen am 22. Juli 2013.
  4. § 7 des Gesetzes zur Errichtung