Schaulustiger

Person, die ein spektakuläres Ereignis beobachtet
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Schaulustige, abwertend auch als Gaffer bezeichnet, sind Personen, die ein spektakuläres Ereignis beobachten. Oft handelt es sich um unwillkommene Zuschauer, wodurch der Begriff eine negative Konnotation erhält, insbesondere Gaffer ist eindeutig abwertend. Ebenfalls abwertend verwendet wird der Begriff Voyeurismus, der das Verhalten aber eher in Verbindung zu sexuellem Begehren bringt.

Schaulustige finden sich oft bei Verkehrsunfällen ein (hier ein frühes Beispiel von 1918)
Vor allem bei der Brandbekämpfung muss auch aus sicherer Entfernung eine Gesundheitsgefahr, etwa durch giftige Gase, ausgeschlossen sein

Das Phänomen des Reiseverkehrs von Schaulustigen zum Ereignisort wird als Katastrophentourismus bezeichnet.

Begriff

Der Begriff Schaulustiger bezeichnet den Beobachter eines Unfalls, einer Naturkatastrophe oder einer Gewalttat. Die Abgrenzung zum "Zuschauer" bezieht sich auf das beobachtete Ereignis, das im Gegensatz zum "Schaulustigen" beim Zuschauer explizit für Zuschauer vorgesehen ist. Der abwertende Begriff "Gaffer" bezeichnet ursprünglich einen körperlich sichtbar emotionalen „mit offenem Mund“ beobachtenden Schaulustigen. [1] Die negative Konnotation erhält "Gaffer" durch die Mimik, die auch bei einigen Behinderungen (etwa Down-Syndrom)[2] oder Krankheiten (Parkinson-Krankheit) beobachtbar ist. Mitte der 2000er Jahre mutierte der Begriff Gaffer durch Verwendung in den Medien zur Bezeichnung für Schaulustige, die „eigene Sensationsgier über das Gemeinwohl stellen“ und dabei „Rettungsarbeiten behindern“. [3]

Hintergrund

Psychologen sehen in der Schaulust eine Mischung aus eventuell angeborener Neugier und Informationsinteresse. Hintergrund ist möglicherweise auch das Bedürfnis, „sich der eigenen Unversehrtheit zu versichern, indem man das Leid anderer miterlebt“.[4] Soziologische Untersuchungen sprechen von "natürlicher" Schaulust, von der rund 90 % aller Menschen betroffen sind.[5] Psychologen erkennen in der Mimik des Gaffers körperliche Merkmale von Angst oder Stress.[6]

Probleme

Schaulustige sind häufig dem Vorwurf ausgesetzt, Hilfeleistungen zu verweigern. Eine Passivität von Schaulustigen kann durch die Verantwortungsdiffusion des so genannten Zuschauereffekts unterstützt werden. Untersuchungen zeigen, dass die Hilfsbereitschaft von Schaulustigen zunimmt, je klarer sie eine Notlage erkennen.[7] Beklagt wird auch, dass Schaulustige Rettungsarbeiten (etwa durch Blockierung von Anfahrtswegen) behindern, sich selbst gefährden, oder auch ein allgemein demotivierender Einfluss auf die Einsatzkräfte.[8] An Tatorten kann das Problem entstehen, dass durch Schaulustige Spuren verwischt werden.[9] Das Phänomen der Schaulust ist oft Ursache von Staus auf Autobahnen nach einem Unfall oder gar Folgeunfällen auf der Gegenfahrbahn.

Rolle der Medien

Ein Grund für die zunehmende Anzahl von Schaulustigen wird auch in der Berichterstattung der Medien über spektakuläre Ereignisse gesehen.[10] Durch die Aktion der Bild-Zeitung, mit der Leser aufgerufen werden, Fotos gegen Honorar zur Veröffentlichung einzusenden, aber auch mit der zunehmend bedeutender gewordenen Nachrichtenfunktion der Sozialen Medien, verschwimmt die Abgrenzungsmöglichkeit zwischen Schaulustigen und Journalisten/Berichterstattern.[11] Die Medien bedienen die Schaulust ihrer Leser bzw. Zuschauer und sind damit selbst Beteiligte an den durch Schaulustige entstehenden Problemen. Kritisch gesehen werden daher auch Medienberichte, in denen Schaulustige als "Gaffer" abgewertet werden.[12]

Sonstiges

Kriminalisten empfehlen für Straftaten das Fotografieren bzw. die Personalfeststellung von Schaulustigen, da sich regelmäßig Täter (z.B. Brandstifter) unter die Schaulustigen mischen.[13]

Rechtsrahmen

Schaulustige stellen oft eine Störquelle für Rettungs- und Hilfsdienste dar. In besonders schweren Fällen gibt es auch die Möglichkeit Platzverweise auszusprechen. So sieht etwa § 25 Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) vor:

„Soweit Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde. Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 58, 61 Abs. 1, 2 und 3, Art. 64 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes angewendet werden.“[14]

Im Gegensatz hierzu darf in NRW laut §27 Abs. 2 Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG), jede Einsatzkraft Personen verweisen:

„Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen.“[15]

Literatur

  • Ulrich von Hintzenstern (Hrsg.): Notarzt–Leitfaden. 5. Aufl., Elsevier, Urban & Fischer, München 2007, ISBN 978-3-437-22462-1, S. 93, 807.
  • Dieter Kugelmann: Polizei- und Ordnungsrecht. Springer, Berlin 2006 (= Springer-Lehrbuch), ISBN 3-540-29897-5, S. 22.
  • Arnd T. May/Reinhold Mann: Soziale Kompetenz im Notfall. Praxisanleitung nicht nur für den Rettungsdienst – ein Unterrichtskonzept. 2., überarb. und erw. Aufl., Lit Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8258-6034-5, S. 108ff.
  • Manfred Tücke: Grundlagen der Psychologie für (zukünftige) Lehrer. Lit Verlag, Münster 2003 (= Osnabrücker Schriften zur Psychologie; Bd. 8), ISBN 3-8258-7190-8, S. 413ff.
  • Jürgen Bengel (Hrsg.): "Psychologie in Notfallmedizin und Rettungsdienst" , Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-540-61909-3, Kapitel 15: "Umgang mit Zuschauern"


Wiktionary: Schaulustiger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Gaffer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


Einzelnachweise

  1. "Wiktionary Wortherkunft Gaffen" (abgerufen am 16. Juni 2016)
  2. Physiognomik Und Mimik, Paolo Mantegazza, Рипол Классик, 1895
  3. „Gaffer" sind die besseren Menschen - Betrachtungen zur Begrifflichkeit von „Gaffen" vs. Schaulust und deren Verwendung in den Medien, abgerufen am 15. Juni 2016
  4. "Lexikon der Psychologie" (abgerufen am 16. Juni 2016)
  5. "Lust beim Stieren" (abgerufen am 17. Juni 2016)
  6. Michael Argyle: Körpersprache & Kommunikation: Nonverbaler Ausdruck und soziale Interaktion, 2013, Seite 55ff
  7. Not macht Gaffer zu Rettern - Bericht über eine Studie von Peter Fischer, LMU München, in Bild der Wissenschaft vom 7. Dezember 2005
  8. "Umgang mit Schaulustigen bei Einsätzen (abgerufen am 19. Juni 2016)"
  9. "Kriminalistik/Kriminaltechnik: Kriminalistische Tatortarbeit, Seite 4 (abgerufen am 20 Juni 2016)"
  10. "Lust beim Stieren" (abgerufen am 17. Juni 2016)
  11. "Bild.de: Leserreporter werden"
  12. „Gaffer" sind die besseren Menschen - Betrachtungen zur Begrifflichkeit von „Gaffen" vs. Schaulust und deren Verwendung in den Medien, abgerufen am 15. Juni 2016
  13. "Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis: Serienbrandstiftungen, Seite 86 (abgerufen am 20. Juni 2016)
  14. Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) – Gesetzestext (abgerufen am 10. Februar 2009).
  15. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ) (PDF; 123 kB) – Gesetzestext (abgerufen am 18. Juni 2013).