Rad (Begriffsklärung)

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Rad bezeichnet zunächst:

  1. ein scheibenförmiges, um eine Achse im Mittelpunkt drehbares Teil eines Fahrzeugs, siehe Rad
  2. den Teil einer Maschine, eines Getriebes oder Gerätes in Radform, dessen drehende Bewegung verschiedenen Zwecken (z.B. Kraftübertragung) dient.
  3. kurz ein Fahrrad
  4. ein Folter- und Hinrichtungsinstrument im Mittelalter, siehe Rad (Folter)
  5. eine Figur im Turnsport, siehe Rad (Turnen)
  6. in der Zoologie die fächerförmige Aufstellung der Schwanzfedern bei bestimmten männlichen Vögeln, siehe Rad (Vogel)
  7. im übertragenen Sinne eine großer flacher Zylinder, beispielsweise ein Rad Käse.
  8. symbolisch einen Kreislaufsprozess, etwa die stete Wiederkehr im zyklischen Zeitverständnis.

Die Buchstabenfolge rad bildet desweiteren eine Reihe von Abkürzungen:

  1. rad (Kzw. f. engl.: radiation absorbed dose) ist in der Physik die Maßeinheit der absorbierten Strahlungsdosis z.B. von Röntgenstrahlen
  2. Rad (v. althochdeutsch: rad das Rollende) bezeichnet das Rad
  3. RAD war im Nationalsozialismus Abk. für Reichsarbeitsdienst
  4. RAD ist im Computer-Fachjargon eine Abkürzung für Rapid Application Development, schnelles Entwickeln von Software.
  5. rad ist eine Einheit für Winkel. 360°=2*π siehe Bogenmaß


Siehe auch

Pfauenrad


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