Brandschutz

Maßnahmen, durch die der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt oder vermieden werden kann
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. April 2006 um 14:08 Uhr durch LKD (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Benutzer:198.240.212.25 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Hubertl wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Datei:Taktik Brandschutz.jpg
Taktisches Zeichen des Brandschutzes

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern, beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben; er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei Vorführungen mit Feuer, Kerzen und das gleichen, ein "Feuerwehrsicherheitswachdienst" (kurz Brandwache) eingehalten werden. Wird auch als passive Brandbekämpfung bezeichnet.

Baulicher Brandschutz

Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den baulichen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.

In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutacher erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Das Bundesgestz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonsweise geregelt.

Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:

Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.

In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien PVC-Leitungen Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz der Schutzklasse E90 oder E30 entsprechen (siehe auch Brandschutzgewebe).

Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.).

Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die sogenannte "heiße Bemessung") zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z.B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der "Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz" der Deutschen Bahn.

Technischer Brandschutz

Darunter fallen die Errichtung von Steigleitungen, automatische oder auch örtlich gesehen die Bevorratung von Löschmittel, der Löschwasserversorgung und vieles mehr.

Im Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. haben sich deutsche Unternehmen, die Produkte für den technischen Brandschutz herstellen, zusammengeschlossen.

Organisatorischer Brandschutz

Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Brandwarten, die Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fällt in dieses Gebiet.

Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, muss schon sehr früh beginnen. Als Brandschutzerziehung bezeichnet man es bei Kindern in Schulen oder Kindergärten

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz ist eine Aufgabe der Feuerwehr und bildet das Gegenstück zum vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz ist alles, was die Feuerwehr unternimmt, wenn 'das Kind in den Brunnen gefallen ist', es also schon brennt. Es ist die Tätigkeit, die man primär mit der Feuerwehr in Verbindung bringt.

Legte man bisher beim abwehrenden Brandschutz das Hauptaugenmerk darauf, einfach den Brand zu löschen, so muss man sich in der heutigen Zeit vermehrt auch um die Reduktion der Folgeschäden bemühen, da diese Schäden oft ein Vielfaches des Primarschadens ausmachen (siehe: Brandschäden)

Literatur

  • Adam Merschbacher: Brandschutz: Praxishandbuch für die Planung, Ausführung und Überwachung. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2005, ISBN 3-481-02054-6