Komplementärfarbe

Zwei Farben, die zusammen das volle Lichtspektrum einer weißen Lichtquelle ergeben
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Komplementärfarbe ist ein Begriff aus der Farbenlehre. Komplementär ist eine Farbe immer in Bezug zu einer anderen Farbe.

Komplementärfarben zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich bei der subtraktiven Farbmischung (die angenähert im Farbmalkasten realisiert ist) zu Schwarz mischen, bei der additiven Farbmischung (beispielsweise dem gleichzeitigen Leuchten zweier farbiger Strahler) zu weiß.

Im Farbkreis stehen sich Komplementärfarben stets genau gegenüber:

   Violett - Gelb
      Blau - Orange
      Grün - Rot
      Gelb - Violett
           :
           :

Da Komplementärfarben durchaus den selben Helligkeitswert haben können, können sie von Menschen mit veränderter Farbsicht nicht zwangsläufig unterschieden werden. ("Rot-Grün-Blindheit" bzw. "Farbenblindheit").

Komplementärfarben sind auch verantwortlich für eine Klasse von optischen Täuschungen.