Die Mindestreserve gibt die minimale Höhe der Einlagen an, die Geschäftsbanken bei der Zentralbank unterhalten müssen.
Sie leitet sich aus der Mindestreserveverpflichtung (siehe dort) der Geschäftsbanken ab und bestimmt sich aus einem proporzionalen Anteil an den Sichteinlagen , die sie an den Nichtbankensektor ausgestellt haben. Dier zugehörige Satz wird Mindestreservesatz (siehe dort) genannt. Es gilt .
Um Wettbewerbsnachteile auszugleichen zahlt die EZB für die Mindestreserve Zinsen in Höhe des Leitzinses.
Unterhält eine Geschäftsbank einen Betrag, der die Mindestreserve übersteigt, bei der Zentralbank, so nennt man den überzähligen Betrag Überschussreserve.
Die Mindestreserve ist ein wirkungsvolles Instrument der Geldpolitik. Sie ermöglicht es der Zentralbank die Kosten der Kreditvergabe der Geschäftsbanken duch eine Erhöhung des Mindestreserveverpflichtungen zu beeinflussen. Die Geschäftsbanken können dann nur so viel Geld als Kredite ausleihen, wie sie abzüglich der Mindestreserve an Einlagen von Kunden erhalten haben. Somit verlangsamt die Mindestreserve die Umlaufgeschwindigkeit des Geldes und begrenzt die Fähigkeiten der Geschäftsbanken zur Giralgeldschöpfung (oder auch Buchgeldschöpfung)