Ein Spielplatz ist ein Ort an dem mehrere verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder (meist bis 12 Jahre) spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten und sind teilweise durch Zäune von umliegenden Straßen geschützt. Selten gehört auch ein Bolzplatz zu dem Areal eines Spielplatzes. Optimal ist die Integrierung in Grünflächen und die Zuordnung von Rasenflächen.






Die meisten Städte und Gemeinden haben in ihrer Bauordnung Passagen zu Spielplätzen verankert. Kaum ein größeres Wohnprojekt darf ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein Hundeverbot . Hunde müssen dort an der Leine geführt werden und dürfen den Platz nicht einkoten.
Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fähigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spiels sind für gesunde Entwicklung wesentlich, aber freies, spontanes Spiel, wie es auf Spielplätzen auftritt, ist die vorteilhafteste Art des Spiels.
Rechtliche Grundlagen
Spielplätze und Spielgeräte müssen seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. Davor galt die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung).
Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzen) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.
Diese Normen (insbesondere die 1176 + 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen einer dieser Normen verstoßen hat. Außerdem kann auch jemand bestraft werden, der die Normen einhält und zwar z.B. wegen eines Urteils des Oberlandesgericht Celle vom 28. Mai 2003 – 9U 7/03: Der Hersteller eines Spielgerätes hat in bezug auf dessen konstruktive Anforderungen allerdings regelmäßig die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten: Damit darf er sich begnügen, soweit diese Regeln nicht hinter der technischen oder wissenschaftlichen Entwicklung und jüngeren Gefahrenerkenntnissen hinterherhinken. Also müssen auch neue Unfallereignisse berücksichtigt werden ohne dass diese in Normänderunen berücksichtigt werden.
Tipps zur Spielplatzgestaltung
- Verwendung von Pfostenschuhen an Holzpfosten um der Verrottungsgefahr zu Begegnen, welche die Stabilität beeinträchtigt
- Keine Verwendung von Autoreifen. Diese enthalten sehr viele Gefahrstoffe bis hin zu krebserzeugenden Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffe (wie z.B. Ruß) werden von den Reifenherstellern bewusst zugefügt, um die gewünschten Reifeneigenschaften (wie z.B. Reibungshaftung und Temperaturbeständigkeit) zu erhalten. Autoreifen sind nicht als Teile von Spielgeräten konstruiert. Die Kinder nehmen die Gefahrstoffe auch über Hautkontakt auf. Nur eine dichte Oberflächenbeschichtung (z.B. Lack) würde schützen, diese ist aber auf Reifen insbesondere im Freien nicht lange haltbar.
- keine Verwendung von Gleisbaubohlen
- Abnahme eines neuen Spielplatzes von einer befähigten Person. Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zu den Baukosten und zahlen sich immer aus, da Mängel sofort reklamiert werden können und viele Unfälle vermieden werden.
- Den Spielplatz wie vorgeschrieben kontrollieren und kontrollieren lassen: Sichtkontrolle täglich bis monatlich / Operative Inspektion alle 1 – 3 Monate / Jährliche Hauptinspektion durch eine befähigte Person
- Verwendung von Sand oder Kies als Fallschutz und keine Holzschnitzel oder Rindenmulch. Diese neigen zu Schimmelpilzbildung oder noch schlimmer, enthalten Fungizide.
- Keine Verwendung von Spielgeräten nach DIN EN 71 (z.B. aus Baumärkten) für öffentliche Spielplätze wie Kindergärten, Wohnungsbaugesellschaften, und Kommunen. Spielgeräte sind unter anderem: Kletterwände, Miniaturholzhäuser, Rutschbahnen, Schaukeln, Wippen, Sandkästen, Klettergeräte, Seilbahnen.
Erlebnisspielräume
Es gibt sehr schöne Möglichkeiten, Spielplätze zu Erlebnisspielräumen weiterzuentwickeln. Dazu gehört eine ansprechende Geländemodellierung, der Einbezug der Vegetation, insbesondere der Bäume, die Möglichkeit mit Wasser zu spielen und zu matschen. Ruhige Bereiche sind so gestaltet, dass sie die Kommunikation und kreatives Spielen fördern. Ergänzungen mit Sinnelementen wie Waldxylophon, Summ- und Klangsteine, Barfußpfad erweitern das Erlebnisspektrum. Ein sehr gutes Beispiel für einen vielseitigen Erlebnisspielraum bietet das Hexenwasser bei Söll in Tirol. Idealerweise enthält ein Erlebnisspielraum Angebote für alle Generationen, wie z.B. Gartenschach, Beachvolleyball, Bocciabahn.
Eine spezielle Art von Spielplätzen stellen die sogenannten Abenteuerspielplätze dar. Sie sind in der Regel von Studenten oder Sozialpädagogen betreut und bieten den Kindern Möglichkeiten mit Werkzeug umzugehen (z.B.: beim Hüttenbau).
Siehe auch:
Weblinks
_KÄFER CHRISTIAN RICHT NACH SCHEISSE