Offizier vom Wachdienst

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Der Offizier vom Wachdienst (OvWa) bezeichnet die Dienststellung des Zugführers eines militärischen oder zivilen Wachzuges.

Dabei kann es sich um einen Soldaten im Dienstrang eines Unteroffiziers mit Portepee bis zum Offizier handeln.

Er ist dem Wachzug nach § 3 Vorgesetztenverordnung (VorgV) vorgesetzt. Aufgrund dieser Dienststellung sind ihm besonders die Unteroffiziere vom Dienst (UvD) und, wenn vorhanden, die Gefreiten vom Dienst (GvD), sowie die Feldwebel vom Wochendienst (FvW) zur Erfüllung seiner Aufgaben außerhalb der Rahmendienstzeit unterstellt.

Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Offizier vom Wachdienst (StOvWa) oder direkt vom Wachhabenden vertreten.

Sowohl OvWa als auch der StOvWa tragen an der Uniform als Erkennungzeichen eine silbergraue mehrteilige Schulterschnur über der rechten Schulter und/oder einer Armmanschette am rechten Oberarm mit der Aufschrift "OvWa". Weiterhin wird diese silberne Schulterschnur vom Wachhabenden und seinem Stellvertreter im Wachdienst getragen.

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