Bezirke in Hamburg

oberste Verwaltungseinheiten in Hamburg
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Orte des Bundeslandes Hamburg

Hamburg ist zwar heute Bundesland und einheitliche Gemeinde zugleich, weist aber viele Orte auf, die teilweise selbstständige Städte waren. Die Gleichschaltung erfolgte mit dem Groß-Hamburg-Gesetz der Nationalsozialisten im Jahre 1937. Die zentralistische Verwaltungsgliederung, die sich an den Gauen der NSDAP orientierte, wurde auch nach dem zweiten Weltkrieg beibehalten, obwohl es Vorschläge gab, die Verwaltungsgliederung des Landes Hamburg durch Einrichtung von Gemeinden wieder demokratischer, effizienter und weniger zentralistisch zu gestalten.

So ist Hamburg heute verwaltungstechnisch in sieben Bezirke gegliedert, die einen Teil der kommunalen Aufgaben mit eingeschränkter Selbstständigkeit erledigen und über eine gewählte Bezirksversammlung verfügen. Den Bezirken sind Ortsämter zugeordnet, die Verwaltungsaufgaben außerhalb des Kerngebietes wahrnehmen und durch einen Ortsausschuss begleitet werden. Die Kerngebiete und Ortsamtsgebiete bestehen i.d.R. aus mehreren Stadtteilen. Die Bezirke haben einwohnermäßig die Größe kleinerer Landeshauptstädte, die Ortsamtsgebiete liegen zwischen Kreisstädten und Großsstädten.


Verwaltungsgliederung Hamburgs in Bezirke und Ortsämter

- Gliederung Hamburgs in seine 7 Bezirke und 104 Stadtteile -


siehe auch: Deutschland