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Ein Cum/Cum-Geschäft bzw. Cum-Cum-Geschäft ist eine steuerrechtlich problematische Kombination aus dem Verkauf einer Aktie kurz vor dem Dividendentermin und Rückkauf derselben Aktie kurz nach dem Dividendentermin.

Geschäftsmodell

Cum/Cum-Geschäfte werden wie folgt durchgeführt: Wenn deutsche Unternehmen eine Dividende ausschütten, müssen ausländische Anleger darauf normalerweise etwa 15% Kapitalertragsteuer abführen. Um das zu umgehen, verleihen sie ihre Aktien vorübergehend kurz vor dem Dividendenstichtag an ein in Deutschland ansässigen Finanzdienstleister, der sich die Kapitalertragsteuer vom Staat erstatten lassen kann. Kurz nach dem Dividendenstichtag werden die Aktien von den bisherigen ausländischen Besitzern zurückgekauft. Die Kursrisiken werden währenddessen abgesichert, die Partner teilen sich die gesparte Steuer. Nur der deutsche Fiskus wird dabei geprellt.[1]

Um diese fragwürdigen Geschäfte zu verhindern, will die Bundesregierung laut einem Gesetzentwurf rückwirkend eine Mindestzeit festlegen, in der eine Aktie gehalten wird, deren Dividende bei der Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann. Damit Anleger mit geringen Aktienbeständen von der Regelung nicht getroffen werden, will die Bundesregierung eine Mindestgrenze einführen, z.B. nur für Dividenden aus inländischen Aktien mit als 20.000 Euro im Jahr.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Fragwürdige Geschäfte der Commerzbank: Millionen-Deals zur Steuervermeidung? Tagesschau, 2. Mai 2016, 20:00 Uhr.
  2. Cum-Cum-Geschäfte: Regierung stoppt Dividenden-Trick. Ein neues Gesetz soll Cum-Cum-Geschäfte mit Aktien, bei denen der Staat um Steuern geprellt wird, rückwirkend untersagen. Süddeutsche Zeitung, 24. Februar 2016, 19:00 Uhr.