Wahlkreis

Teilraum eines Wahlgebietes
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Definition

Ein Wahlkreis ist ein geographischer Teil des Wahlgebiets.

Im Falle der Bundesrepublik Deutschland siehe z.B. §2 Bundeswahlgesetz.

In den Fällen, in denen nach Direktwahl gewählt wird (z.B. Europa-, Bundestags-, Landtags-/Senats-/Bürgerschaftswahlen) sind die Wahlkreise zugleich Stimmkreise für Bewerber um das Mandat.

Einteilung

Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis ungefähr gleich viele Wähler umfasst, dabei sollen Gebietsgrenzen von untergeordneten Gliederungen (z.B. Länder, Bezirke, Kreise, Kommunen) eingehalten werden (siehe z.B. §3(1) Nr. 1 und 5 Bundeswahlgesetz).

Die Abweichungen vom Durchschnitt alle Wahlkreise soll ein bestimmtes Maß nicht übersteigen (siehe z.B. §3(1) Nr. 3 Bundeswahlgesetz).

Quellen

Europawahlgesetz

Bundeswahlgesetz

Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg

Landeswahlgesetz Bayern

Landeswahlgesetz Berlin

Landeswahlgesetz Brandenburg

Bremisches Wahlgesetz

Wahlgesetz Hamburg

Landtagswahlgesetz Hessen

Landeswahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Landeswahlgesetz Niedersachsen

Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen

Landeswahlgesetz Rheinland-Pfalz

Landtagswahlgesetz Saarland

[http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/lwg-sax.html Landeswahlgesetz Sachsen]

Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt

Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein

Landeswahlgesetz Thüringen