Diskussion:Buchpreisbindung

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Vielleicht sollte man auflisten, in welchen ländern die buchpreisbindung besteht? im gesammten deutschsprachigen raum?



Stimmt es, daß nur Bücher der Preisbindung unterworfen sind, die auch beim VLB gemeldet sind? Wenn jemand also ein Buch druckt und dieses nicht meldet (weder bei den Barsortimenten, noch beim VLB), sondern exklusiv vertreibt, kann er den Preis nach Belieben bestimmen und ständig ändern? Salomonschatzberg 14:34, 13. Nov 2004 (CET)

Nein, das kann man so nicht sagen. Jeder, der Bücher verlegt oder importiert, muss laut §5 einen Endpreis (sogar incl. Mwst.) festlegen und in "geeigneter Weise" veröffentlichen. Dabei gilt als Buch nach herrschender Meinung u. a. nur "was als verlags- oder buchhandelstypisch" anzusehen ist (also keine privaten Dissertationsdrucke, keine Akademieschriften, Firmenschriften, Vereinsschriften). Wenn man also sowas veröffentlicht, greift also keine Preisbindung, und man meldet sowas ja dann normalerweise wohl nicht ans VLB. Wenn z. B. ein "normaler" Verlag hingegen ein "normales" Buch druckt wird er das normalerweise auch ans VLB melden. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass nur die Bücher im VLB preisgebunden sind - das hat aber eigentlich nichts miteinander zu tun. Das VLB ist ja sowieso eine rein private Angelegenheit der Buchhändlervereinigung, von Buchhändlern einerseits geliebt und andererseits gehasst (z. B. wegen der schlechten Datenaufbereitung und des hohen Preises). Zu ähnlichen Themen siehe auch Pflichtexemplare und Deutsche Nationalbibliografie. --AndreasPraefcke 14:45, 13. Nov 2004 (CET)
Ich dachte so an die Bücher von TimeLife und Readers Digest, die ja nicht im normalen Handel sind, sondern exklusiv vertrieben. Die stehen auch nicht im VLB. Trotzdem, danke für die Auskunft. Salomonschatzberg 19:33, 13. Nov 2004 (CET)
Für die gilt prinzipiell nichts anderes. Da jeder relevante Händler die Möglichkeit der Information über den aktuellen Preis haben muss, diese Verlage aber sowieso nicht über den normalen Buchhandel liefern (der Vertriebsweg bleibt ja auch nach dem Buchpreisbindungsgesetz immer noch sehr frei), müssen die dann eigentlich nur sich selbst den aktuellen Preis mtiteilen... Ohnehin gilt für alle Verlage, was Du in der Frage oben geschrieben hast: man muss einen Ladenpreis festsetzen, und darf ihn normalerweise erst nach 18 Monaten freigeben, aber man darf den Preis so oft man will hoch und runtersetzen, nach Belieben - mir ist jedenfalls keine entsprechende Vorschrift bekannt, die das verhindern würde. Es muss nur gewährleistet sein, dass alle relevanten Händler davon rechtzeitig erfahren (normalerweise wäre das über VLB oder über die "Gelben Seiten" im Börsenblatt, bei nur lokal oder regional relevanten Büchern reicht anscheinend auch eine Nachricht an alle Händler des Ortes bzw. der Region). Das ganze Preisbindungsgesetz ist übrigens zumindest sprachlich eine Katastrophe, da mit der heissen Nadel gestrickt - allein zu den Streitereien zur Schulbuchpreisbindung, die wegen völlig unzulänglicher Formulierung eines Absatzes entstanden sind, ließen sich Bände füllen... --AndreasPraefcke 19:50, 13. Nov 2004 (CET)

"In Schweden hatte die Abschaffung der Preisbindung katastrophale Folgen, in England führte sie zu einem Bestseller-Boom. Die Europäische Union hat sich widerwillig zu ihr bekannt." Habe diesen Absatz gerade auf FAZ.NET (Feuilleton - Bücher - Buchpreisbindung) gelesen, und wollte mich hier genauer informieren, leider ohne großen Erfolg. Vielleicht kennt sich ja jemand mit den Auswirkungen in Schweden/England aus und hat sich bis jetzt nicht getraut zu schreiben oder kennt gute Quellen zu weiteren Infos!? Grüße, HdEATH 18:37, 30. Mär 2005 (CEST)

Importbücher

Stimmt es, dass die Buchpreisbindung nur für Bücher gilt, die in Deutschland hergestellt wurden? --Flominator 20:12, 18. Okt 2005 (CEST)

Nachtrag: Wenn jemand die Antwort weiss, würde ich mich über eine Nachricht auf meiner Diskussionsseite freuen! Danke im Voraus, --Flominator 18:33, 6. Feb 2006 (CET)

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Buchpreisbindung: Frankreich

Hallo, ich habe gerade in einem Forum gelesen, dass in Frankreich die Buchpreisbindung einmal aufgehoben wurde, dann jedoch durch den dadurch verursachten Schaden bald wieder eingeführt worden ist. Fände es ganz gut, wenn neben der Nennung von Ländern mit Buchpreisbindung (wurde ja oben bereits angesprochen), auch das Beispiel von Frankreich (evtl. auch andere Länder?) aufgeführt werden würde. Vielleicht kennt sich da ja *zufällig* jemand aus? --Marc 14:41, 3. Feb 2006 (CET)

Quelle bitte. Und Foren sind schonmal eine ganz schlechte Quelle. --mGla 21:50, 2. Mär 2006 (CET)
Is schon klar, deshalb hab' ich auch nur eine vorsichtige Anfrage auf der Diskussionsseite gemacht und nicht gleich den Artikel ergänzt ;) Hab' mal kurz eine Suchmaschine bemüht und bin auf folgenden Artikel auf FAZ.NET gestoßen: Buchpreisbindung: Helvetischer Rabatt
Scheint also doch was dran zu sein. Müsste demzufolge ungefähr 1975-1980 gewesen sein. --Marc 12:57, 3. Mär 2006 (CET)
Nachtrag: Mit den Infos aus dem oben genannten Artikel bin ich auf folgenden Artikel gekommen: IFA: Grenzüberschreitende Buchpreisbindung Wie im dritten Absatz von unten zu lesen ist, wurde sie 1979 abgeschafft und zweieinhalb Jahre später wieder eingeführt. Den beiden Quellen glaube ich das eigentlich schon, immerhin decken sich ja auch die Aussagen und Zeiträume. --Marc 13:07, 3. Mär 2006 (CET)

Preisbindung ohne Preisbindungsgesetz denkbar?

"Gegen die Buchpreisbindung spricht zudem, dass die Verlage durch die Buchpreisbindung nicht besser stehen als ohne sie. Es würde den Verlagen auch weiterhin freistehen, ihre Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis auf den Markt zu bringen."

Das kann doch nicht richtig sein! Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis auf den Markt zu bringen verstieße doch gegen GWB, wenn es das Preisbindungsgesetz (bzw. die Einschränkung in § 30 GWB) nicht gäbe. Was ist eure Meinung?