Häusliche Gewalt

Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. April 2006 um 23:35 Uhr durch Barb (Diskussion | Beiträge) (unbegründet gelöschten link wiederhergestellt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben. Unter den Oberbegriff der häuslichen Gewalt fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen (vor, während und nach einer Trennung), sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen.

Andere, oft synonym verwendete Begriffe sind Gewalt in engen sozialen Beziehungen bzw. im sozialen Nahraum, Gewalt in der Familie und Gewalt in Ehe und Partnerschaft.

Definitionen

In der soziologischen bzw. kriminologischen Forschung werden unterschiedliche Definitionen von häuslicher Gewalt verwendet. So beinhalten juristische Definitionen meist nur die reinen Straftatbestände, während in vielen soziologischen bzw. psychologischen Definitionen die Motivation des Täters ebenfalls mit einbezogen wird.

So definiert die Juristin M. Schwander (Quelle 14) häusliche Gewalt folgendermaßen: Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen, während die Soziologin A. Büchler (Quelle 15) sie als jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird betrachtet.

Die meisten empirischen Untersuchungen (außer den Untersuchungen nach der CTS-Methode) unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Gewalt. Einerseits gewalttätiges, auf die Situation bezogenes Konfliktverhalten und andererseits wiederholte, systematische Gewaltanwendung, die eine der Parteien in eine hierarchisch schwächere Position versetzt. In dieser Perspektive wird die einmalige Eskalation eines Streits zwischen zwei ansonsten gleich starken Personen zu Handgreiflichkeiten nicht als häusliche Gewalt betrachtet.

Neben den aggressiven Handlungen eines oder beider Beteiligten wird häusliche Gewalt also auch von folgenden Faktoren bestimmt:

  • eine emotionale Bindung zwischen Täter und Opfer, welche auch mit einer räumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist
  • die Gewalt wird in der Wohnung, im gemeinsamen Haushalt, d.h. im privaten Raum ausgeübt. Diese Tatsache hat Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl des Opfers.
  • die körperliche und/oder die psychische Integrität des Opfers wird durch die aggressive Handlung wiederholt verletzt
  • der Täter nutzt ein existierendes Machtgefälle zu seinem Opfer aus oder schafft ein solches, um es anschließend auszunutzen

Formen häuslicher Gewalt

Je nach verwendeter Definition (s.o.) äußert sich häusliche Gewalt nicht nur in körperlichen Übergriffen, sondern auch in subtileren Gewaltformen. In der soziologischen und sozialpsychologischen Forschung wird unterschieden zwischen körperlicher Gewalt (Schlagen, Stoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen, andere tätliche Angriffe usw.), sexueller Gewalt (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Zwang zur Prostitution usw.), psychischer Gewalt (Drohungen, Nötigung, Stalking, Freiheitsberaubung, aber auch weniger bedrohliche Gewaltformen wie Beschimpfung, Bevormundung, Demütigung, Einschüchterung, emotionale Manipulation, Verbote, Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten usw.) und ökonomischer Gewalt (Verbot oder Zwang zur Arbeit, kein Zugang zum gemeinsamen Konto, Beschlagnahmung des Lohns usw.).

Opfer und Täter häuslicher Gewalt

Gewalt in Partnerschaften

Die Daten zur Gewalt in intimen Partnerschaften sind sehr widersprüchlich. Die Widersprüche entstehen einerseits aufgrund von Unterschieden in den für die Untersuchung verwendeten Definitionen, Unterschieden in den untersuchten Grundgesamtheiten, der Stichprobenerfassung, aber auch der verwendeten Methode (quantitativ/qualitativ) sowie der Fragestellung. Siehe dazu auch den Abschnitt Problematik der Datenerfassung.

Hellfeld-Untersuchungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigen eine signifikanten Männerüberhang bei den Tätern sowie einen signifikanten Frauenüberhang bei den Opfern. Diese Asymmetrie kann zu einem kleinen Teil durch das unterschiedliche Anzeigeverhalten von männlichen und weiblichen Gewaltopfern erklärt werden; öffentliche Stellen gehen jedoch bei der Planung der Gewaltprävention und Opferschutz von einer in der Gesamtbevölkerung ebenfalls existierenden Asymmetrie aus.

Untersuchungen mit Tätern aus der Grundgesamtheit der kriminalistisch erfassten Fälle haben ergeben, dass ihr gewalttätiges Verhalten vor allem durch den Drang zur Kontrolle bzw. Domination des Opfers motiviert ist (z.B. Quellen 14, 15, 16).

Häusliche Gewalt zwischen Partnern kommt nicht nur bei heterosexuellen, verheirateten oder sich in der Trennungsphase befindlichen Paaren vor, sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren und in eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Die Gewalt wird auch hier durch den dominanten Partner zum Zweck der Machtausübung über den in der Partnerschaft schwächeren Partner ausgeübt. Allen von häuslicher Gewalt betroffenen Paaren ist eine grundlegende Asymmetrie in der Machtverteilung (dominanter/dominierter Partner) bereits vor der Eskalation gemeinsam.

In fast allen Fällen (ca. 80-90%) von körperlicher Gewalt kommt auch psychische Gewalt vor. Psychische Gewalt führt aber nicht zwangsläufig zu physischer Gewalt. Die am häufigsten vorkommenden Fälle von körperlicher Gewalt sind Stoßen, Schütteln und Schlagen. Bei der psychischen Gewalt sind Beschimpfen und Beleidigen vorrangig, die z.T. eine systematische Erniedrigung und ein Gefühl der Schwäche beim beschimpften Partner hervorrufen sollen.

Weibliche Opfer

Folgt man einigen Studien, sollen in deutschsprachigen Ländern etwa 20% aller in heterosexuellen Paarbeziehungen lebenden Frauen innerhalb einer Partnerschaft körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten haben. Werde auch die psychische Gewalt mit einbezogen, könne man davon ausgehen, dass rund 40% aller heterosexuellen Frauen Gewalterfahrungen in einer Partnerschaft gemacht haben. Viele sogenannte feministische Forscher gehen jedoch von bis zu doppelt so vielen Fällen aus, da viele im Dunkelfeld blieben. An diesen Forschungen wird allerdings kritisiert, dass bewusst manipulierte Stichprobenauswahlen zu gewünschten Forschungsergebnissen führt.

Männliche Opfer

Es gibt bisher nur wenige allgemein anerkannte repräsentative Studien über häusliche Gewalt an Männern. Godenzi (Quelle 22) und andere gehen von ungefähr 5 bis 10% männlichen Opfern aus, was sich in etwa mit dem von den Statistiken erfassten Geschlechterverhältnis deckt. Mit Hilfe der umstrittenen CTS-Methode durchgeführte Studien sprechen hingegen von 50% männlicher Opfer häuslicher Gewalt in Partnerschaften (Quelle 26) und auch die Österreichische Bundesregierung nennt diese Zahl (Quelle 27, S. 300).

Indirekte Opfer: die Kinder

Indirekt von der Gewalt in der Partnerschaft betroffen sind jeweils die Kinder. Wenn die Kinder zusehen müssen, wie ihre Eltern offene Gewalt austragen, leidet ihre Psyche schwer darunter. In den meisten Fällen nehmen sie die Gewalthandlungen nicht nur wahr, sondern werden von den Parteien instrumentalisiert bzw. vom gewalttägigen Partner ebenfalls misshandelt. Dies führt, wie verschiedene Untersuchungen z.B. von Pfeiffer (Quelle 10) oder Lenz (Quellen 17 und 18) ergeben haben, zu später ebenfalls gewalttätigem Verhalten, psychischen Verhaltensstörungen oder anderen Problemen.

Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern

Kinderschutz war bereits Ende des 19. Jahrhunderts ein Thema. Die neue Frauenbewegung diskutierte ab den 1970er Jahren nicht nur häusliche Gewalt gegen Frauen, sondern auch Kindesmisshandlung und sexuellen Kindesmissbrauch öffentlich. Heute wird insbesondere letzterer, aber auch die Auswirkungen körperlicher Züchtigung auf die betroffenen Kinder öffentlich diskutiert.

Die Untersuchungen von Wetzels (Quelle 19) zeigen für Deutschland recht detaillierte Zahlen. Danach haben drei Viertel aller Deutschen in ihrer Kindheit körperliche Züchtigungen erfahren. Fast 10% aller Befragten gaben an, von ihren Eltern körperlich misshandelt worden zu sein. Sexuelle Gewalt durch erwachsene Familienmitglieder haben nach Selbstangaben 2.6% der Mädchen und 0.9% der Jungen erfahren.

Die Geschlechterverteilung bei den Tätern ist im Falle von Kindesmisshandlung nahezu symmetrisch; bzw. mit ca. 60% tendenziell eher weiblich. Geht es jedoch um sexuellen Missbrauch von Kindern, besteht mit ca. 90-97% (je nach Untersuchung) ein klarer Überhang männlicher Täter.

Mädchen und Jungen werden gleich häufig Opfer von Gewalt durch ihre Eltern oder andere ihnen nahestehende Erwachsene. Wird nur sexueller Missbrauch betrachtet, sind die Opfer tendenziell eher weiblich, wobei hier die Schätzungen des Dunkelfeldes stark voneinander abweichen.

Gewalt zwischen Geschwistern

Dieser Bereich der häuslichen Gewalt wurde bisher kaum untersucht. Insbesondere sind die Grenzen zwischen normalen, d.h. entwicklungsbedingten, Streitereien und mit systematischer Machtausübung motivierten Gewalttaten unklar. Es existieren auch keine Untersuchungen über Ursachen und Folgen dieser Form von Gewalt oder über sexuelle Gewalt zwischen Geschwistern.

In seiner empirischen Untersuchung zur Gewalt im sozialen Nahraum stellte Godenzi (Quelle 22) fest, dass sich 5% aller Gewaltvorkommnisse innerhalb der Familie zwischen Geschwistern abspielten, wobei in den meisten Fällen meist ein Bruder einen anderen Bruder oder eine Schwester angreift. Diese Zahlen wurden bisher nicht durch andere Untersuchungen bestätigt oder widerlegt.

Gewalt gegen ältere Menschen

Wie die Gewalt zwischen Geschwistern ist auch die Gewalt gegen ältere Menschen im deutschsprachigen Raum bisher kaum öffentlich thematisiert worden. Dementsprechend wenige Untersuchungen existieren über das Thema. Die Bonner HsM-Studie von 1999 (siehe Quelle 20) ergab, dass insbesondere ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen Gewalt erfahren. Die Schäden sind tendenziell eher seelischer und finanzieller Natur, körperliche Misshandlungen sind seltener. Für Deutschland wurde zu den 75–90-Jährigen ermittelt, "das bei Zusammenfassung der unteren Schätzungen jährlich eine Mindestzahl von ca. 172 000 älteren Menschen Opfer schwerwiegender Gewalthandlungen im Bereich von Familie und Privatheit werden" (Quelle 28, S. 162), was einem Anteil von 7 % an der gesamten Altersgruppe entspricht (unter Bezug auf die Altersverteilung gemäß Statistischem Bundesamt).

Politische und rechtliche Situation in den einzelnen Ländern

Europäische Union

Deutschland

Im Jahr 2000 trat das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Quelle 30, 31) in Kraft. Es schaffte keine neuen Straftatbestände, sondern soll der Sensibilisierung gegenüber der Gewalt gegen Kinder dienen.

Im Jahr 2001 wurde von der Bundesregierung der Referentenentwurf (Quelle 32) zum sogenannten "Gewaltschutzgesetz" (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung) vorgelegt, das dann am 1. Januar 2002 in Kraft trat (Quelle 33). Das Gesetz ermöglicht Frauen und Männern die Beantragung von zivilrechtlichem Schutz vor Gewalttaten.

Schweiz

Rechtliche Situation

Siet dem 1. April 2004 gelten in der Schweiz Gewaltdelikte in Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikt, d.h. sie müssen von Amtes wegen verfolgt werden. Darunter fallen insbesondere schwere und einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung, Nötigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Dies gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für alle heterosexuellen und homosexuellen Lebenspartnerschaften mit einem gemeinsamen Haushalt, während des Zusammenlebens und ein Jahr darüber hinaus (für Ehepaare bis ein Jahr nach der Scheidung).

In Hinsicht den Schutz des Opfers wurde in diesem Bereich - im Gegensatz zu anderen Offizialsdelikten - vorgesehen, dass das Verfahren auf Antrag des Opfers eingestellt werden kann. Dies gilt nur für die Straftatbestände einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung sowie Nötigung. Bei schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung besteht diese Möglichkeit nicht. Die genauen Modalitäten der Verfahrenseinstellungen sind im Opferschutzgesetz geregelt.

Opferschutz

Obwohl das Opferschutzgesetz geschlechtsneutral formuliert ist, richten sich staatliche Interventionsstellen vor allem an weibliche Opfer häuslicher Gewalt sowie Kinder. Auch wenn in den letzten Jahren Gewalt gegen Männer und männliche Opfererfahrungen vermehrt thematisiert wurden, besteht die patriarchale Vorstellung vom starken Mann und der schwachen Frau weiter, was sich auch auf das Verhalten öffentlicher Stellen (z.B. Polizei) bei Bekanntmachung männlicher Opferefahrungen auswirkt. So wurden einige Fälle bekannt, wo männliche Opfer häuslicher Gewalt weggewiesen wurden. Die wenigen auf männliche Bedürfnisse zugeschnittenen Opferschutzstellen werden bisher aus privater Initiative betrieben, ein Umdenken findet nur langsam statt.

Gewaltprävention und täterbezogene Maßnahmen

Auch bei den in diesem Bereich existierenden Initiativen wird aufgrund des existierenden Datenmaterials bisher größtenteils von männlichen Tätern und weiblichen Opfern ausgegangen.

Öffentliche Thematisierung häuslicher Gewalt

Seit Beginn der 1990er Jahre rückte die häusliche Gewalt immer mehr in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und wurde so zu einem breit diskutierten Thema. Sensibilisierungskampagnen durch öffentliche Stellen auf nationaler und internationaler Ebene tragen ebenfalls dazu bei. Dabei steht meist Gewalt gegen Frauen oder Gewalt gegen Kinder im Zentrum (siehe z.B. Weblinks 4 und 5). So begeht etwa die WHO jährlich einen Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Andere Bereiche der häuslichen Gewalt wurden bisher öffentlich wenig thematisiert und sind deshalb in der Bevölkerung auch wenig bekannt. Seit wenigen Jahren werden auf Initiative der Männerbewegung auch männliche Opfererfahrungen vermehrt öffentlich diskutiert.

Problematik der Untersuchung und Datenerfassung

Zahlen können nur sehr beschränkt Auskunft über das effektive Geschehen geben, da verschiedene Faktoren mitspielen. Vor allem emotionale Faktoren wie Scham, Schuldgefühle, Angst oder Misstrauen gegenüber der befragenden Person können Gewaltopfer von einer realistischen Aussage über ihre Situation abhalten.

Kriminalstatistik

Die polizeiliche Kriminalstatistik, wie sie von Deutschland (Quelle 1), der Schweiz und anderen Ländern erfasst wird, enthält sämtliche Strafanzeigen, die bei der Polizei innerhalb eines Jahres eingegangen sind. Es werden jedoch nicht alle Übergriffe auch tatsächlich angezeigt. Wie die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat, haben die Sensibilisierungskampagnen der verschiedenen Länder einen Einfluss auf das Anzeigeverhalten: es werden mehr Delikte angezeigt, die in den Bereich der häuslichen Gewalt fallen. Ob die Taten insgesamt zu- oder abnehmen, kann jedoch aus diesen Zahlen nicht geschlossen werden.

Die in Deutschland jährlich veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik (Quelle 1) enthält bisher außer zu Kindesmisshandlung keine systematische Aufschlüsselung zu häuslicher Gewalt.

Strafurteilsstatistik

Auch aus den geführten Statistiken über gefällte Strafurteile kann kein Rückschluss auf die tatsächliche Häufigkeit von häuslicher Gewalt gezogen werden. Aufgrund verschiedener Multiplikatoren (Anzeigeverhalten des Opfers, vorhandene/fehlende Beweise, Würdigung der Tat durch den Richter) ist eine Extrapolation der Zahl der Verurteilungen auf die effektive Anzahl der Gewalttaten unmöglich.

Statistiken der Opferhilfe

In der Schweiz sind die Opferhilfestellen dazu angehalten, über ihre Tätigkeit und ihre Klienten eine (anonymisierte) Statistik zu führen. Diese Zahlen werden - wie die kriminologischen Statistiken - jedoch durch das Verhalten der Opfer verzerrt. Nicht alle Opfer wenden sich an eine Beratungsstelle. Des Weiteren wird die Aussagekraft dieser Statistiken dadurch herabgesetzt, dass ein Opfer jeweils mehrfach (als Opfer verschiedener Delikte) erfasst wird.

Empirische Forschung

Bisher konnte keine empirische Forschung, weder im Hell- noch im Dunkelfeld, verlässliche Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß häuslicher Gewalt in der Gesamtbevölkerung liefern. Gillioz (Quelle 21) liefert dafür folgende Erklärung: Gerade von schwerer, systematischer Gewalt betroffene Personen verweigern ein Interwiev. Zudem gäbe es keine verlässliche Methode, um herauszufinden, ob die befragte Person ihre Erfahrungen eher beschönige oder dramatisiere. Die Resultate werden ausserdem jeweils durch die Fragestellung und - bei Interviews - durch die Beziehung zwischen Forscher und Befragtem beeinflusst.

Die Untersuchung der Problematik wird des Weiteren durch die verschiedenen verwendeten Definitionen von Gewalt erschwert, da diese den Direktvergleich zwischen verschiedenen Studien praktisch verunmöglichen.

Um dieser Problematik zu begegnen, wurde versucht ein ursprünglich für die Untersuchung von Konfliktbewältigungsstrategien entwickeltes Instrument für die Untersuchung häuslicher Gewalt anzupassen und zu standardisieren. Mithilfe der Conflict Tactics Scales (Quelle 29) durchgeführte Untersuchungen versuchen, die subjektive Bewertung von Gewalthandlungen auszuschalten. Dabei wird jedoch jede aggressive Handlung - auch situative zwischen gleichwertigen Partnern - als Gewalt bewertet, während viele Gewaltforscher zwischen Aggression und Gewalt differenzieren. Des Weiteren wird der Kontext einer aggressiven Handlung und die Entstehungsgeschichte bis hin zur Eskalation bei dieser Methode nicht berücksichtigt.

Faktisch alle bisher mit der CTS-Methode durchgeführten Untersuchungen führten zum Ergebnis, dass sowohl bei Tätern als auch bei Opfern eine Geschlechtersymmetrie existiere. Diese Resultate, die nicht nur sämtlichen Statistiken sondern auch einigen Tausend weltweit mit anderen Methoden durchgeführten Untersuchungen widersprechen, führten zu grossen Kontroversen innerhalb der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung:

  • So hat u.A. Kimmel (Quelle 24) die Ergebnisse vieler der von Archer (Quelle 4) und Fiebert (Quelle 5) in ihre Metaanalysen miteinbezogenen Studien als für die Problematik der häuslichen Gewalt nicht aussagekräftig zurückgewiesen. Zudem wies er auf eine Besonderheit in der Fragestellung der CTS-Methode hin, die die Paare nicht nach erlittener oder ausgeübter Gewalt fragt, sondern auf ihr Verhalten "when they disagree, get annoyed with the other person, or just have spats or fights because they’re in a bad mood or tired or for some other reason”. Eine weitere Kritik bezieht sich auf die Gewalttaten, welche von der CTS-Methode nicht erfasst werden: sexuelle Gewalt, Gewalt durch Ex-Partner sowie die Folgen der aggressiven Handlung (Schwere der Verletzung)
  • Kelly (Quelle 25) und andere hingegen kritisieren die "feministische Kontrolle über den Bereich der häuslichen Gewalt" (S. 794), insbesondere deren "Definitionsmonopol", das die Untersuchungen entsprechend beeinflusse. Auch hätten Frauen durch eigenes aggressives Verhalten ihren Anteil an der Eskalation von Partnerkonflikten. Gerade weil viel mehr Frauen als Männer von ernsten Verletzungen betroffen seien, müsse wirksame Prävention sich deshalb auch gegen Gewalt von Frauen richten.

Problematik der Ermittlung der Dunkelfeldzahlen zu Partnergewalt

Die sozialwissenschaftliche und politische Kontroverse um die Opferzahlen bei Partnergewalt konzentriert sich oft auf zwei Fragen:

  • Wie groß ist die Gesamtzahl der Opfer und wie groß ist somit der politische Handlungsbedarf?
  • Wie groß ist das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Opfern, bzw. welche geschlechtsspezifischen Notwendigkeiten für die Präventionspolitik ergeben sich daraus?

Die empirischen Ansätze zur Ermittlung des Ausmaßes häuslicher Gewalt unterscheiden sich wesentlich darin, wie stark sie das Dunkelfeld mit einbeziehen, welche Methodik und welche Samplingmethode verwendet wird, sowie von der Fragestellung. Die vor allem durch polizeiliche Statistiken repräsentierten Hellfeldzahlen stellen gemäss dem Kriminologen Helmut Kury mit weniger als höchstenfalls 20 Prozent nur einen Bruchteil der gesamten Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt dar (Quelle 35). Für die möglichst vollständige Erfassung auch des viel größeren Dunkelfeldes müssen nach Möglichkeit die kognitiven Filtermethoden der Individuen ausgeschaltet werden. Bei häuslicher Gewalt sind dies insbesondere psychologische Faktoren (Scham, Furcht, Schuldgefühle, aber auch Verdrängungsmechanismen), soziale Repräsentationen von Gewalt (d.h. die subjektive Einschätzung des Individuums, ob es sich bei Erlebten um Gewalt handelt oder nicht) sowie soziale Kontrollmechanismen und Wertesysteme (Bewertung des Erlebten als Privatangelegenheit). Dunkelfelduntersuchungen versuchen diese Filter durch Befragungen unter Wahrung der Anonymität und unter Vermeidung des Eindrucks einer Kriminalitätsermittlung auszuschalten.

Die Conflict-Tactic-Scale-Methode

Erhebungen mittels der umstrittenen CTS-Methode zeigen gegenüber polizeilichen Statistiken bzw. Hellfelduntersuchungen im Wesentlichen die folgenden Unterschiede:

  1. Die Gesamtzahl der ermittelten Fälle ist wesentlich höher.
  2. Die Opfer, aber auch die Täter verteilen sich in etwa gleicher Anzahl auf Frauen und Männer.

Hauptgrund für 1. ist die Abfrage von Handlungen, die von den Betroffenen und vielen Gewaltforschern nicht als Gewalttaten bewertet werden; ein weiterer Grund ist, das CTS spezifisch nach dem Verhalten während eines Streits fragt, d.h. nach Ereignissen während einer Ausnamesituation, die von den Individuen normalerweise ausgeblendet wird, wenn sie nach "Gewalt in der Partnerschaft" gefragt werden. Genau diese Gründe, die die drastische Erhöhung der Zahlen bewirken, führen auch gleichzeitig zu der von anderen Untersuchungen signifikant abweichenden Geschlechtersymmetrie bei den Opfern. Die asymmetrische Geschlechtsverteilung bei nicht CTS-basierten Untersuchungen (also mit überwiegend weiblichen Opfern) kann laut Straus, dem Autoren der CTS-Methode, wegen der Wirkung der Ausfiltermechanismen nicht auf die Summe der Fälle aus Hell- plus Dunkelfeld verallgemeinert werden, denn diese wäre ein klinischer Fehlschluss (clinical fallacy) (Quelle 8, S.29). Oft werden CTS-Untersuchungen mit anderen Untersuchungen kombiniert, wenn die Notwendigkeit politischer Maßnahmen gegen häusliche Gewalt mit Daten belegt werden soll (Quelle 7, S.252).

Problematik der nicht belegbaren Vorwürfe

Bei einem Teil der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt werden nicht belegbare Vorwürfe erhoben. Es kann sich dabei um bewusst falsche Vorwürfe (Falschbezichtigungen) und/oder um nicht nachweisbare Tatdarstellungen handeln. Damit sind unmittelbar Glaubwürdigkeit und Schutzwürdigkeit von Leben und Rechten möglicher Täter und Opfer betroffen.

Im Rahmen der Begleitforschung zu Interventionsprojekten in Deutschland wurde festgestellt, dass bei einer untersuchten Amtsanwaltschaften die Fälle von Partnergewalt überwiegend eingestellt wurden (81,7 %), wobei dies in 83 % der Fälle mit mangelnder Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs begründet wurde. (Quelle 23, S. 17/18). In einer von den Autoren als repräsentativ eingestuften Untersuchung (Quelle 9, Seite 28) zu Vorwürfen sexuellen Kindesmissbrauchs durch die Analyse familiengerichtlicher Akten wurde ermittelt, das in 3,0 % der Umgangs- und in 3,3 % der Sorgerechtsverfahren ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird (Quelle 9, S. 26/27), wobei in diesen Studien (durchgeführt von Max Steller, Detlef Busse und Renate Volpert) angeführt wird, dass die analysierten Gerichtsakten den Vorwurf in 84 % der Fälle als unbegründet ausweisen (Quelle 9, S. 54). Zu anderen Ergebnissen kommt die Soziologin Sabine Kirchhoff mit von ihr nicht als repräsentativ eingestuften Studien zur Viktimisierung von Opfern in Missbrauchsprozessen, bei denen sie maximal zwei Prozent Fälle mit Falschanschuldigungen innerhalb der Gesamtheit der umgangs- bzw. sorgerechtsbezogenen Gerichtsverfahren fand. Die Unterschiede in den Aussagen sind vermutlich dadurch bedingt, dass die erste Untersuchung die Zahl der Falschbezichtigungen auf die Anzahl der gesamten Bezichtigungen sexuellen Missbrauchs bezog, während die zweite Untersuchung den Anteil der Falschbezichtigungen an der Gesamtzahl der umgangs- und sorgerechtsbezogenen Verfahren ermittelte. Eine ebenfalls nicht-repräsentative Aussage von Adolf Gallwitz, Psychologieprofessor an der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen, Leiter der Forschungsgruppe "Sexuelle Gewalt", lautet: "Die Zahl der Falschanzeigen bewegt sich zwischen null und fünf Prozent wenn's hochkommt." (Quelle 13)

Datenlage und politische Interpretationen

Zu Partnergewalt liegt mit mehreren Tausend sozialwissenschaftliche Erhebungen aus Europa und der ganzen Welt eine außerordentlich große Datenmenge vor.

  • Körperliche Aggression durch andere Mitglieder ihres Haushalts erlebten in Deutschland im Zeitraum von 1987-1991 zwischen 15 und 18 % der befragten Frauen und Männer. Bei 62,7 % der Befragten unter 60 Jahre ging diese von dem Partner/der Partnerin aus. (Quelle 7, S. 252/253; Ursprung ist Quelle 28)
  • Schwere physische Gewalt erleben zw. 4 und 6 % der Frauen und Männer durch andere Mitglieder ihres Haushalts (Quelle 7, S. 252)
  • Opfer von aggressiven Handlungen während eines Streits werden in etwa gleicher Häufigkeit Männer und Frauen (Quellen 5, 6, 7)
  • Bei einem Anteil von bis zu etwa 3 % der in Nordamerika mittels CTS ermittelten Fälle liegen schwerwiegende Verletzungen vor (Quelle 8, S. 23).
  • Bei der Metaanalyse einer Anzahl CTS-basierter Studien aus mehreren Ländern wurde unter den Opfern mit Verletzungen ein Frauenanteil von 62 % ermittelt (Quelle 5; sexuelle Gewalt wurde nicht erfasst).

Diese Befunde werden aus sich in Wissenschaft und Politik gegenüberstehenden Positionen unterschiedlich interpretiert:

  • Frauenpolitische geprägte Interpretationen ziehen die hohe Gesamtzahl der Fälle sowie die stärkere Betroffenheit von Frauen bei den ernsthaften Verletzungen als Begründung einer "Politik gegen Männergewalt" heran (Beispiel: Quelle 34, S.8).
  • Dagegen steht die Position, dass eine ursächliche Prävention gegen Partnergewalt bei dem viel größeren Gesamtfeld der Fälle ansetzen muss, um die Eskalationen zu schwerer Gewalt bereits im Ansatz abzufangen. Auch habe Gewaltschutzpolitik beide Geschlechter zu adressieren, um Falschbezichtigungen entgegenzuwirken.

Quellen

  • (1) Polizeiliche Kriminalstatistik, Bundeskriminalamt Wiesbaden Online verfügbar
  • (2) Definition von Kriminalität als politisches Handeln - der labeling approach; Fritz Sack, in: KrimJ (1) 1972, S. 1 - 31
  • (3) Howard S. Becker: Außenseiter. Zur Soziologie abweichenden Verhaltens. Frankfurt / M. 1973, S. 1 – 16
  • (4) Cross-Cultural Reliability and Validity of the Revised Conflict Tactics Scales: A Study of University Student Dating; Couples in 17 Nations; Cross-Cultural Research, Murray A. Straus, Vol. 38 No. 4, November 2004 407-432, Sage Publications; Online verfügbar
  • (5) Sex Differences in Aggression between Heterosexual Partners: A Meta-Analytic Review; John Archer (University of Central Lancashire); Psychological Bulletin, 2000, Vol. 126, No. 5, 651–680, American Psychological Association; Online verfügbar
  • (6) References examining assaults by women on their spouses or male partners: An annotated bibliography; Martin S. Fiebert, Department of Psychology, California State University, Long Beach; Online verfügbar
  • (7) Bericht zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland („Frauengesundheitsbericht“); Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Band 209, Kohlhammer; Kapitel 5, S. 252; Online verfügbar
  • (8) The Controversy over Domestic Violence by Woman: A Methodological, Theoretical; and Sociology of Science Analysis; Murray A. Straus, 1999, Publication of the Family Research Program of the Family Research Laboratory, University of New Hampshire; Online verfügbar
  • (9) Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren; Detlef Busse, Max Steller und Renate Volpert, Praxis der Rechtspsychologie, Dezember 2000
  • (10) Innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Auswirkungen, Christian Pfeiffer, Peter Wetzels und Dirk Enzmann, Forschungsbericht Nr. 80, 1999; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen; Online verfügbar (PDF)
  • (11a) Auswirkungen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung. Forschungsberichte zur Eltern- und Expertenstudie, 2002, Prof. Kai Bussmann, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Ms. Halle/Berlin
  • (11b) Auszug aus (11a) in: „Gewaltfreie Erziehung – Eine Bilanz nach Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung“ 2003; Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Online verfügbar
  • (12) Helmut Kury und Joachim Obergfell-Fuchs (Hrsg.): Gewalt in der Familie. - Für und Wider den Platzverweis. Lambertus 2005
  • (13) Adolf Gallwitz: Kriminalpsychologe und Autor von "Grünkram - Die Kinder-Sex-Mafia in Deutschland", (1998) erschienen im Verlag Deutsche Polizeiliteratur, zitiert aus einem Artikel in der "Veröffentlichung der Gewerkschaft der Polizei"
  • (14) Marianne Schwander, Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt: Neue Erkenntnisse – neue Instrumente, in: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Band 121, Heft 2, Bern: Stämpfli, 2003
  • (15) Andrea Büchler: Gewalt in Ehe und Partnerschaft - Polizei-, straf- und zivilrechtliche Interventionen am Beispiel des Kantons Basel-Stadt, Basilea/Ginevra/München, 1998
  • (16) Corinna Seith: Öffentliche Interventionen gegen häusliche Gewalt, Zur Rolle von Polizei, Sozialdienst und Frauenhäusern. Frankfurt/New York, 2003.
  • (17) Hans-Joachim Lenz: Spirale der Gewalt. 1999, ISBN 3-371-003-973
  • (18) Hans-Joachim Lenz: Männliche Opfererfahrungen. 2000. ISBN 3-779-913-64X
  • (19) Peter Wetzels: Gewalterfahrungen in der Kindheit, sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung und deren langfristige Konsequenzen. Baden-Baden, 1997.
  • (20) Rolf D. Hirsch und Christiane Brendenbach: Gewalt gegen alte Menschen in der Familie: Untersuchungsergebnisse der "Bonner HsM-Studie", in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Jg. 32/1999, H. 6, S. 449-455.
  • (21) Lucienne Gillioz: Domination et violence envers la femme dans le couple, Lausanne, Payot, 1997
  • (22) Alberto Godenzi: Gewalt im sozialen Nahraum. Basel/Frankfurt am Main, 1993.
  • (23) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gemeinsam gegen häusliche Gewalz - Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, 2004; Online verfügbar
  • (24) Michael S. Kimmel (State University of New York): Gender Symmetry in Domestic Violence: A Substantive and Methodological Research Review, Stony Brook, Violence Against Women, Vol. 8, No. 11, 1332-1363 (2002), SAGE Publications, Online verfügbar
  • (25) Linda Kelly: Disabusing the definition of domestic abuse: How Women batter men and the role of the feminist state; Florida State University College Law, Volume 30; Online verfügbar
  • (26) Jürgen Gemünden: Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften. Ein Vergleich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen auf der Basis einer kritischen Auswertung empirischer Untersuchungen, Tectum Verlag 1996; ISBN 3-89608-966-8
  • (27) Österreichische Bundesregierung, Bericht Gewalt in der Familie, 2001; Online verfügbar
  • (28) Kriminalität im Leben älterer Menschen, 1995, Band 105 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1995, Kohlhammer-Verlag, ISBN 3-17-014216-X
  • (29) Murray A. Straus: Measuring Intrafamily Conflict and Violence; The Conflict Tactics (CT) Scales; Pp. 195-197 in Wolence Against Women: Classic Papers, edited by R. K. Bergen, J. L. Edleson, and C. M. Renzetii. Boston: Pearson Education Cnc.; Online verfügbar (PDF)
  • (30) Gesetzentwurf Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Deutschland); Online verfügbar (PDF)
  • (31) Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Deutschland); Online verfügbar
  • (32) Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung; Online verfügbar
  • (33) Gewaltschutzgesetz Online verfügbar
  • (34) Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder; Mecklenburg-Vorpommern; Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung Online verfügbar (PDF)
  • (35) Helmut Kury: Das Dunkelfeld der Kriminalität. Oder: Selektionsmechanismen und andere Verfälschungsstrukturen Kriminalistik 2/01, 55. Jg. 2001, S. 74; Abstract online verfügbar
  • (36) Murray Straus/Sherry Hamby/Sue Boney-McCoy/David Sugarman: The Revised Conflict Tactics Scales (CTS2) - Development and Preliminary Psychometric Data; Journal of Family Issues; May 1996; Online verfügbar
  • (37) Andrea Weiß und Heidi Winterer: "Stalking und häusliche Gewalt", Lambertus-Verlag, August 2005, ISBN 378411587X