Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Löschkandidatenseite statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Wörterbucheintrag --Dinah 20:35, 29. Mär 2006 (CEST)
- wieso geht der LK-link auf den 2. April wo das lemma im LK- 29. März auftaucht?--80.134.235.184 11:49, 2. Apr 2006 (CEST)
Als Hausanschluss bezeichnet man die Verbindungsstelle zwischen den Elektrizitäts-, Fernwärme-, Gasleitung- und Wasserleitungen von Versorgungsunternehmen und den Leitungen der Verbraucher. Zum Hausanschluss gehört die Abzweigung am Versorgungsnetztes außerhalb des Gebäudes, die Mauerdürchführung, sowie die Leitungen bis zur Hauptssicherung beziehungsweise Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes. Ausserhalb des Gebäudes muss für eine frostfreie Verlegung der Leitungsrohre gesorgt werden. Die Mauereinführung geschieht mittels einer Kernbohrung oder Mehrspartenbohrung. Letztere hat den Vorteil alle Versorungleitungen sowie Telekommunikationskabel platzsparend und zentral in den Hausanschlussraum überführen zu können.
Der Begriff Haussanschluss findet auch Verwendung im Zusammenhang mit den Schmutzwasserleitungen eines Hauses. Dieser Anschluss befindet sich im Normalfall außerhalb des Gebäudes in einem frostfreien Übergabeschacht im Erdreich. Dort besteht die Möglichkeit die Schmutzwasserleitung zu prüfen und zu reinigen ohne Bauarbeiten durchführen zu müssen.
Wird ein Neubauvorhaben beendet, muss beim zuständigen Versorgungsunternehmen ein Antrag zur Ausführung des Hausanschlusses gestellt werden, welcher von einem beauftragten Unternehmen ausgeführt werden kann.