Der Betriebsrat ist ein Gremium zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber in privaten Betrieben. In öffentlichen Betrieben kann ein Personalrat eingesetzt werden.
rechtliche Grundlagen in Deutschland
Im Betriebsverfassungsgesetz und im Mitbestimmungsgesetz sind die Rechte des Betriebsrats geregelt. Zusätzlich regeln das Kündigungsschutzgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz weitere Rechte des Betriebsrats. Die Rechte des Personalrates regelt das Personalvertretungsgesetz.
rechtliche Grundlagen in Österreich
Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz vom 12. Dezember 1973 regelt die Befugnisse des Betriebsrats.
Geschichte
Nachdem in mehreren Betrieben Arbeiterräte und Arbeiterausschüsse gebildet wurden, wurde am 4. Februar 1920 das Betriebsrätegesetz erlassen. Im Nationalsozialismus wurde durch das Arbeitsordungsgesetz von 1934 alle betriebsrätlichen Aktivitäten verboten. Die Betriebsräte wurden durch sogenannte Vertrauensräte abgelöst. Nach 1945 wurden die Betriebsräte in Deutschland wieder erlaubt. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde am 11. Oktober 1952 erlassen.
Weblinks
http://www.boeckler.de - Hans-Böckler-Stiftung