Gymnasiallehrer sind verbeamtete oder angestellte Lehrer, die als Beschäftigte eines Bundeslands oder einer Kommune in den sog. höheren Schuldienst berufen oder eingestellt werden und an Gymnasien oder Gesamtschulen sowohl in der Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) als auch in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) (10.-13. Klasse) unterrichten. Sie werden aber auch an Studienseminaren, Schulämtern, Ministerien oder Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen eingesetzt.
Ausbildung
Die Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien erfolgt an Universitäten in mindestens zwei bis drei Wahlfächern sowie Pädagogik. Nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium legen zukünftige Gymnasiallehrer das sogenannte "Erste Staatsexamen" ab. Es folgt im allgemeinen ein zweijähriges Referendariat, in dem die Referendare Beamte auf Widerruf sind und die Amtsbezeichnung "Studienreferendar" führen. Der Vorbereitungsdienst auf das Lehramt an Gymnasien wird mit dem sog. "Zweiten Staatsexamen" abgeschlossen.
Das Referndariat in Baden-Württemberg ist für Bewerber, die das Studium nach dem 1. Oktober 2000 begonnen und während des Studiums das Praxissemester absolviert haben, auf 18 Monate verkürzt. Referendare müssen hier nach der Hälfte der Zeit (auch bei 24-monatigem Referendariat), den Unterricht selbstständig halten. Während dieser Zeit lautet ihre Amtsbezeichnung "Oberrefendar".
Außerordentliche Einsatzmöglichkeiten
Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien können im staatlichen Schuldienst auch an beruflichen Schulen, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen eingesetzt werden. Außerdem gibt es Stellen an privaten Gymnasien und Internaten. Ebenso können Gymnasiallehrer an ausländischen Gymnasien, z.B. in Frankreich unterrichten bzw. dorthin abgeordnet werden.
Beförderung
Nach der Einstellung in den staatlichen oder kommunalen Schuldienst wird ein Bewerber je nach Bundesland "Studienassessor" oder zum "Studienrat zur Anstellung" (StR z.A.) und damit zum Beamten auf Probe ernannt. Nach einer gewöhnlich dreijährigen Bewährungszeit und entsprechenden dienstlichen Beurteilungen, erfolgt in der Regel eine Ernennung zum Studienrat, ohne dass sich dadurch die Besoldungsstufe erhöht, damit ist die Anstellung des Beamten vollzogen Die nächsten Beförderungsämter heißen Oberstudienrat (OStR/OStR´) bzw. Studiendirektor (StD/StD´). Die Ämter sind in einigen Bundesländern Funktionsstellen und dürfen nur bei der Übernahme einer Funktion verliehen werden. Der Schulleiter führt die Amtsbezeichung Oberstudiendirektor (OStD/OStD´), an kleineren Gymnasien auch Studiendirektor.
Sowohl beamtete als auch angestellte Gymnasiallehrer werden, so wie andere Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst, nach den für den höheren Dienst vorgegebenen Besoldungs- oder Vergütungstabellen (A 13-A 16 für Beamte und BAT IIa bis BAT I für Angestellte) bezahlt.
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Lehrkräfte unterrichten, erziehen und beraten grundsätzlich in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen eigenverantwortlich (Pädagogische Freiheit). Zusätzlich zu den festgelegten Unterrichtszeiten sind Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Abiturvorbereitungen, Schulprogrammarbeit, Vertretungsunterricht, Vorgriffsstunden, Vergleichsarbeiten, Lehrplanarbeit, Fortbildungsmaßnahmen, Portfoliopflege, Klassenfahrten, Wandertage und ggf. weitere schulische Veranstaltungen (Elternabende, Elternsprechtage, Tage der offenen Tür, Ehrungsabende, Theatervorführungen, Abiturfeiern, Schulfeste, Projektwochen etc.) sowie pädagogische Maßnahmen (Förderpläne, Meditationstage, Wettbewerbe, Drogenpräventionstage etc.) zu koordinieren und durchzuführen. Erwartet werden außerdem Projekte mit außerschulischen Kooperationspartnern (Beratungsstellen, Behörden, Firmen, staatlichen- und privaten Forschungs- oder Bildungseinrichtungen) sowie Schüleraustauschprojekte mit ausländischen Schülern und Lehrern. Außerdem gehört es zu den Pflichten sich über die aktuellen Entwicklungen des Schulrechts zu informieren.
Berufschancen und -risiken
Die Berufschancen hängen von der Fächerkombination, den Noten in den Staatsexamina und dem Bundesland ab. Nach Angaben des hessischen Kultusministeriums wird die durchschnittliche fachunabhängige Einstellungschance für Studienräte von 30 % im Jahr 2003 auf 25 % im Jahr 2008 sinken (siehe Weblink), so dass Arbeitslosigkeit für Gymnasiallehrkräfte ein Berufsrisiko darstellen kann. Außerdem ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der im internationalen Vergleich relativ hohen Unterrichtsverpflichtung mit einer in Spitzenzeiten extrem hohen Arbeitsbelastung zu rechnen, welcher viele Lehrkräfte nicht bis zum regulären Pensionsalter gewachsen sind, so dass es nur von einer Minderheit erreicht wird.
Berufsverbände und Gewerkschaften
Der größte Berufsverband für Gymnasiallehrer ist der Deutsche Philologenverband (DPhV). Auch in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) organisieren sich Gymnasiallehrer. DPhV und GEW sind in einzelne Landesverbände unterteilt.
Literatur
- Winfried Marotzki (Hrsg.): Erziehungswissenschaft für Gymnasiallehrer. Weinheim: Deutscher Studien-Verlag, 1996, 414 S., ISBN 3-89271-652-8
- Winfried Hacker und Klaus Scheuch (Hrsg.): Innovationsressourcen - Geistig-schöpferische Tätigkeit während der gesamten Arbeitsspanne. Wie können Krankenhausärzte und Gymnasiallehrer gesund und leistungsfähig im Beruf alt werden? Technische Universität Dresden. Regensburg: Roderer, 2005, 219 S., ISBN 3-89783-470-7
Siehe auch
Weblinks
- Gymnasiallehrer/in. In: Jobatlas der Süddeutschen Zeitung - Berufe von A bis Z, 17.08.2005
- Lehrerbedarf an hessischen Gymnasien (PDF-Datei)
- Bernd Werner: Der Arbeitsmarkt für Gymnasiallehrer: Derzeitige Lage und Prognosen. Informationspapier der Jungen Philologen im Deutschen Philologenverband, Mainz, Juni 2002 - http://www.dphv.de/binarydata/download/Lehrerarbeitsmarkt.pdf
- Bayerisches Kultusministerium: Gymnasiallehrer http://www.km.bayern.de/km/stellen/bs/gymnasiallehrer/index.shtml