Den Erfolgswert der Stimmen für eine Politische Partei bei einer Wahl kann man definieren als
.
Von Erfolgswertgleichheit spricht man, wenn alle Erfolgswerte gleich 1 sind oder sich nur minimal von 1 unterscheiden. Minimieren kann man den größten Unterschiedsbetrag, den größten relativen Unterschiedsbetrag, den mittleren Unterschiedsbetrag, den mittleren relativen Unterschiedsbetrag, die Standardabweichung, ...; jedes solche Ziel führt zu einem bestimmten Sitzzuteilungsverfahren.
Siehe auch: Wahlgleichheit