Ausbilder in der Feuerwehr

Ausbilder von Feuerwehrangehörigen außerhalb der Feuerwehrschulen, i.d.R. auf Kreisebene
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. Februar 2016 um 22:15 Uhr durch Woelle ffm (Diskussion | Beiträge) (Woelle ffm verschob die Seite Benutzer:Woelle ffm/Kreisausbilder nach Kreisausbilder: veröffentlichtung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Kreisausbilder ist ein Ausbilder bei der Feuerwehr, der nach FwDV 2 geprüft worden ist. Der Ausbildungslehrgang umfasst 70 Unterrichtsstunden.

Es wird als verlängerter Arm der Landesfeuerwehrschulen zur Ausbildung vom Kreisbrandinspektoren geschickt und eingesetzt.

Je nach Fachrichtung sind verschiedene Voraussetzungslehrgänge notwendig. Die Mindestvoraussetzung ist jedoch der Lehrgang "Gruppenführer"

  • Kreisausbilder - Truppmann/Truppführer; Empfehlungen: Lehrgang Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall -, Lehrgang "GABC-Einsatz" oder Gefahrgutlehrgang I
  • Lehrgang Kreisausbilder - Maschinisten; Voraussetzungen: Lehrgang "Gerätewarte"
  • Lehrgang Kreisausbilder - Atemschutzgeräteträger; Voraussetzungen: Lehrgang "Atemschutzgerätewarte I", Atemschutztauglichkeit gem. G 26.3
  • Lehrgang Kreisausbilder - Sprechfunk; Voraussetzungen: Sprechfunkberechtigung
  • Lehrgang Kreisausbilder - Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall; Voraussetzungen: Lehrgang Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfall -

Bei der Ausbildung zum Kreisausbilder wird fachspezifische Ausbildung durch genommen, sowie Methodik und Didaktik

Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003