Priesterbruderschaft St. Pius X.

Priestervereinigung katholischer Traditionalisten
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Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX, von lat.: Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X.) sieht sich als eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" der Römisch-Katholischen Kirche, besitzt allerdings keine Anerkennung durch die Kirche. Die FSSPX lehnt die Ökumene, die Religionsfreiheit, die Kollegialität der Bischöfe und die Liturgiereform der Römisch-Katholischen Kirche im 20. Jahrhundert ab. Sie entstand unter der Führung des 1988 exkommunizierten Erzbischofs Marcel Lefebvre. Seit 1991 wird die Bruderschaft vom exkommunizierten Bischof Bernard Fellay geleitet.

Gründung, Zielsetzung und Entwicklung

Die FSSPX sieht ihr Ziel in der Erneuerung des Priestertums und betreibt ohne Erlaubnis der römischen Behörden und der diözesanen Amtskirche Priesterseminare. Weiterhin betreibt sie Priorate und Kapellen. Theologisch nimmt sie einen traditionalen Standpunkt ein und lehnt einige Punkte des Zweiten Vatikanischen Konzils - wie die Ökumene, die Religionsfreiheit, die Kollegialität der Bischöfe und die Liturgiereform im Anschluss an das Konzil - ab. Begründet wird dies zumeist mit fundamentaler Kritik an der Rechtgläubigkeit der Konzilsdokumente.

Die Priesterbruderschaft wurde 1970 vom Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet. Kurz nach seinem Rücktritt als Generalober der Väter vom Heiligen Geist wurde Lefebvre von Seminaristen des Französischen Seminars in Rom angesprochen, die sich wegen ihres Festhaltens an traditionellen Glaubensvorstellungen und Doktrinen verfolgt sahen. Diese suchten ein konservatives Seminar, um ihre Studien zu beenden. Lefebvre verwies sie an die Universität Freiburg in der Schweiz.

Nachdem Lefebvre 1970 gebeten worden war, diese Seminaristen persönlich zu unterrichten, wandte er sich an den Diözesanbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, François Charrière, der die Gründung der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) als pia unio genehmigte, einen vorläufigen Status in Richtung eines offiziell anerkannten religiösen Institutes oder einer Gemeinschaft apostolischen Lebens. François Charrière genehmigte den pia-unio-Status zunächst für sechs Jahre ad experimentum. Kardinal Wright, Präfekt der Kongregation für den Klerus, sandte ein Schreiben, in dem er Erzbischof Lefebvre zur Gründung der Bruderschaft gratulierte.

Als Spannungen zwischen Erzbischof Lefebvre und verschiedenen europäischen, insbesondere französischen Bischöfen entstanden und mit der Zeit größer wurden, berief Papst Paul VI. eine Kommission ein, die den Auftrag erhielt, die Angelegenheit zu untersuchen. In der Folge veröffentlichte Lefebvre am 21. November 1974 eine Erklärung, in der er schrieb, die FSSPX „lehne es ab und werde es immer ablehnen, dem Rom der neo-modernistischen und neo-protestantistischen Tendenzen“ zu folgen.

Am 24. Januar 1975 schrieb Bischof Mamie, der Nachfolger von Bischof Charrière, an die Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens, dass er nach der sorgfältigen Studie der Erklärung Mgr. Lefebvres die traurige, aber dringliche Notwendigkeit sehe, der FSSPX die von seinem Vorgänger gewährte Anerkennung wieder zu entziehen. Kardinal Tabera, Präfekt der Kongregation, antwortet am 25. April: In dem Schreiben drängt er Bischof Mamie dazu, der FSSPX die Anerkennung mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Bischof Mamie informierte Erzbischof Lefebvre am 6. Mai in diesem Sinne.

Weiterhin teilte die von Papst Paul VI. einberufene Kardinalskommission, die aus Kardinal Garrone, Kardinal Wright und Kardinal Tabera bestand, mit, daß mit der Zustimmung von Papst Paul VI. folgende Entscheidungen getroffen wurde:

  • Es wurde die Entscheidung getroffen, einen Brief an Bischof Mamie zu senden, der diesem das Recht bescheinigt, der Bruderschaft die von seinem Vorgänger gewährte Anerkennung zu entziehen. Dieser Brief wurde von Kardinal Tabera an Mgr. Mamie gesandt. Durch den Entzug der Anerkennung fehlt der Bruderschaft eine juristische Basis und insbesondere das Seminar in Ecône verliert sein Existenzrecht.
  • Lefebvre wird keinerlei Unterstützung erhalten, solange die Erklärung vom 21. November Basis seiner Arbeit bleibt.

Lefebvre akzeptierte weder die Entscheidung der Kardinalskommission noch die Maßnahmen von Bischof Mamie. Er begründete dies gegenüber der Apostolischen Signatur damit, dass

  • Verfahrensfehler gemacht worden seien,
  • die Kardinalskommission nicht befähigt dazu gewesen sei, seine Erklärung zu beurteilen,
  • daß seine Erklärung eine persönliche Erklärung gewesen sei und es deshalb nicht angehe, daß aufgrund dieser Erklärung die FSSPX und das Priesterseminar der FSSPX aufgelöst würden.

Der Rekurs von Erzbischof Lefebvre wurde von der Apostolischen Signatur am 10. Juni 1975 abgelehnt, da die Entscheidung der Kardinalskommission von Papst Paul VI. in forma specifica befürwortet worden war. Dieses wurde von Papst Paul VI. in einem persönlichen Brief an Erzbischof Lefebvre bestätigt. Die FSSPX und das Seminar der FSSPX hatten somit nicht mehr den Status einer juristischen Person innerhalb der Kirche.

Lefebvre ignorierte die Entscheidung der Apostolischen Signatur und den Brief von Papst Paul VI. und schloß das Priesterseminar in Ecône nicht. Nachdem er am 29. Juni 1976, ohne Weiheentlaßschreiben der jeweiligen Diözesanbischöfe und trotz einer Warnung, die Mgr. Benelli im Namen von Papst Paul VI. de mandato speciali aussprach, FSSPX-Seminaristen zu Priestern weihte, wurde er von Papst Paul VI. a divinis vom Amt suspendiert, nicht aber exkommuniziert. In der Predigt anlässlich dieser Priesterweihe bekundete Lefebvre seine vollständige Distanzierung vom Papst.

In den folgenden Jahren fanden weitere Priesterweihen statt, deren Erlaubtheit, nicht aber deren Gültigkeit, zwischen der Priesterbruderschaft und dem Vatikan umstritten ist.

Die Priesterbruderschaft geht davon aus, dass Rom vom Glauben abgefallen ist und dass daher die von Rom gesetzten Rechtsakte nur begrenzte Wirksamkeit haben. Es könne nicht verboten sein, all das weiter zu machen und zu glauben, was vor dem Konzil verbindlich gewesen sei. Lex orandi, lex credendi, wie man betet, so glaubt man, ist diesbezüglich der Grundsatz der Priesterbruderschaft.

Die Bischofsweihen von 1988

Im Jahr 1987 verkündete der fast 82-jährige Lefebvre seine Absicht, einen Nachfolger zu weihen, um sicherzustellen, dass Seminaristen geweiht werden könnten und seinen Anhängern das Sakrament der Firmung gespendet werden könne. Der Heilige Stuhl missbilligte den Plan, begann aber mit Verhandlungen, die am 5. Mai 1988 zur Unterzeichnung eines Protokolls führten, die aus zwei Teilen besteht.

Im ersten Teil, der doktrinalen Charakter hat,

  • verpflichtet sich Erzbischof Lefebvre als Vertreter der Priesterbruderschaft St. Pius X. der katholischen Kirche sowie dem Papst und seinem Primat als Oberhaupt der Gesamtheit der Bischöfe immer treu zu sein
  • erklärt, die in Sektion 25 der von Papst Paul VI. promulgierten Dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) enthaltene Lehre über das kirchliche Lehramt und die ihm geschuldete Zustimmung anzunehmen
  • verpflichtet sich, hinsichtlich vom Zweiten Vatikanischen Konzil gelehrten Punkte und nach dem Konzil erfolgten Reformen der Liturgie und des Kultes, bei deren Studium und einem Vorbringen beim Heiligen Stuhl eine positive Haltung einzunehmen und jede Polemik zu vermeiden.
  • erklärt, die Gültigkeit des Meßopfers und der Sakramente anzuerkennen, die in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten offiziellen Ausgaben des römischen Meßbuches und den Ritualen für die Sakramente enthalten sind.
  • und verspricht, die allgemeine Disziplin der Kirche und die kirchlichen Gesetze zu achten, insbesondere die Gesetze des von Papst Johannes Paul II. promulgierten Kirchlichen Gesetzbuches.

Der zweite (juristische) Teil des Dokumentes, sah vor dass

  • die Priesterbruderschaft eine Gesellschaft Apostolischen Lebens wird
  • Erzbischof Lefebvre oder ein von ihm gebilligter anderer Bischof autorisiert werden, FSSPX Seminaristen zu Priestern zu weihen
  • dem Papst aus praktischen und psychologischen Gründen vorgeschlagen wird, im Rahmen der doktrinalen und kanonistischen Lösung der Wiederversöhnung einen Priester der Bruderschaft zum Bischof zu ernennen, der dann in Zukunft die Aufgabe übernimmt, innerhalb der FSSPX Priesterweihen vorzunehmen
  • eine Kommission eingesetzt wird, die die Aufgabe hat, bestehende Probleme und Konflikte zu lösen sowie den Prozess der Wiederversöhnung zu überwachen
  • der suspensio a divinis von Erzbischof Marcel Lefebvre aufgehoben wird
  • es zu einer „Amnestie“ und einer Genehmigung für die Häuser und Kultstätten, die die Bruderschaft ohne Autorisierung der zuständigen Bischöfe errichtet und benutzt hatte, kommt.

Das Dokument wurde von Erzbischof Lefebvre und Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichnet und an Papst Johannes Paul II. mit der Bitte um Zustimmung gesandt. Erzbischof Lefebvre sollte anschließend einen Brief unterzeichnen, in dem er um die Aufhebung seiner Suspension a divinis und um Verzeihung der von ihm begangenen Irrtümer bitten sollte. Da er der Überzeugung war, keine Irrtümer begangen zu haben, verkündete Erzbischof Lefebvre am nächsten Tag, sein Gewissen würde ihn dazu verpflichten, die geplante Bischofsweihe am 30. Juni durchzuführen, mit oder ohne päpstliche Erlaubnis.

Am 24. Mai wurde Erzbischof Lefebvre unter der Bedingung, dass er auf der Basis des von ihm unterzeichneten Dokumentes und der Anerkennung der von ihm vermeintlich begangenen Irrtümer um Versöhnung bitte, versprochen, dass der Heilige Vater einen Priester aus den Reihen der Bruderschaft zum Bischof ernennen würde. Die Weihe würde am 15. August stattfinden. Erzbischof Lefebvre stellte nun drei Bedingungen:

  • die Weihe müsste am 30. Juni stattfinden
  • nicht einer, sondern drei Bischöfe müssten geweiht werden
  • die Mehrheit der einzusetzenden Kommission müsse aus Mitgliedern der Bruderschaft bestehen.

Auf Anweisung von Papst Johannes Paul II. schrieb Kardinal Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., Erzbischof Lefebvre am 30. Mai 1988, dass der Heilige Stuhl die von ihm gestellten Bedingungen als inakzeptabel ansehe.

Am 3. Juni 1988 antwortete Lefebvre aus Ecône, er würde am 30. Juni die von ihm geplanten Bischofsweihen auch ohne Erlaubnis durchführen.

Papst Johannes Paul II. schrieb am 9. Juni 1988 einen persönlichen Brief an Lefebvre, in dem er ihn an die von ihm am 5. Mai unterzeichnete Vereinbarung erinnert und an ihn appelliert, nicht mit seinem Plan fortzufahren, der als nichts anderes als ein schismatischer Akt gesehen würde, und dessen theologischen und kanonischen Konsequenzen Lefebvre kenne. Als Lefebvre auf diesen Brief nicht antwortete, wurde der Brief am 16. Juni 1988 öffentlich gemacht. Ein später Vermittlungsversuch des frz. Philosophen Jean Guitton scheiterte.

Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Lefebvre nicht wie bereits von ihm angekündigt drei, sondern vier FSSPX-Priester (Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta) unerlaubt zum Bischof.

Als Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen erließ die Kongregation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 ein Dekret [1], in dem Lefebvre als exkommuniziert erklärt wird. Am folgenden Tag bestätigte Papst Johannes Paul II. dieses Dekret mit dem Apostolischen Brief Ecclesia Dei. Der Vollzug illegitimer Bischofsweihen durch Lefebvre im Ungehorsam gegenüber dem Papst sei ein schismatischer Akt. (siehe auch: Codex des Kanonischen Rechtes, Canon 1382 [2])

Gegenbewegung

Einige Priester verließen unmittelbar nach den unerlaubten Bischofsweihen die FSSPX. Sie gründeten noch 1988 die päpstlich anerkannte Priesterbruderschaft St. Petrus. Hinsichtlich ihres theologischen Standpunkts unterscheidet sie sich in mehreren Punkten, insbesondere werden alle Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils anerkannt, unter anderem auch die Ergebnisse der Liturgiereform.

Die FSSPX heute

Die FSSPX betreibt Priesterseminare in Ecône (Schweiz), Rheinhausen, Zaitzkofen (Deutschland), Flavigny, Goulburn und Winona. Es wurde 2002 in der Ukraine eine Schwesterpriesterbruderschaft mit dem Namen Priesterbruderschaft St. Josaphat mit dem Ziel der „Bekehrung des schismatischen Ostens zur Anerkennung des Papstes und der traditionellen katholischen Lehre“ errichtet. Die FSSPX ist weltweit tätig: Neben Europa (Frankreich, Deutschland, Österreich, Polen und andere) ist sie in Nord- und Südamerika, Asien, Australien und Afrika vertreten. Im Jahr 2005 gehören zirka 455 Priester, 75 Brüder, 115 Schwestern und 70 Oblatinnen der Priesterbruderschaft an. Weltweit besitzt die Bruderschaft 175 Priorate und Kapellen und betreut zirka 75 Schulen, drei Universitäten und vier Altersheime. In Deutschland betreibt sie etwa 42 Priorate und Kapellen, drei Schulen, ein Seminar, ein Kloster, ein Schwesternnoviziat und ein Altenheim. Seit der Ermordung des Erzbischof Lefebvre nahestehenden suspendierten Pfarrers Hans Milch im Jahre 1987 wird auch die Athanasiusgemeinde in Hattersheim von der FSSPX betreut.

Die Bruderschaft sieht insbesondere die von ihr betreuten Schulen, die „nicht nur Wissen vermitteln, sondern ebenso auf die Erziehung und Charakterbildung der Schüler Wert legen“ als „große Hoffnungsträger für die Zukunft“. Im Mitteilungsblatt der FSSPX vom Juli 2005 ist zu lesen, der „katholische Lehrer“ müsse die „Hauptirrlehren unserer Zeit“ erklären, allerdings müsse dabei vermieden werden, diese „zu loben“ oder sie gar „anzunehmen“. Schüler müßten sich mit Luther, Descartes, Hume, Kant, Hegel und Sartre in der Weise beschäftigen, wie sich Medizinstudenten mit Krankheiten beschäftigen: mit dem Ziel, diese Krankheiten dann bekämpfen zu können.

In Deutschland begann die FSSPX Mitte der 1990er eigene Privatschulen zu gründen. Seit April 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Lehrer und die Leitung der Herz-Jesu-Schule in Saarbrücken wegen Körperverletzung. Die Schule räumte Übergriffe „in Einzelfällen“ ein und kündigte einen Lehrer nach wiederholten Misshandlungen von Schülern. Im Februar 2006 wurde der Erweiterten Realschule Herz-Jesu vom saarländischen Kultusministerium die Betriebsgenehmigung entzogen.

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. führt neben der Realschule in Saarbrücken noch den Don-Bosco-Schulverein e.V., zu dem unter anderem das Don-Bosco-Gymnasium in Wadersloh, Diestedde mit angeschlossenem Jungeninternat, sowie in der Nähe von Bonn das St.-Theresien-Gymnasium mit Mädcheninternat gehören. Laut der Homepage des Don-Bosco-Gymnasiums ist das Ziel der Schule "frohe, selbständige junge Menschen heranzubilden, die sich eine christliche Lebensüberzeugung aneignen und lernen, aus ihr heraus Verantwortung für sich und für andere zu übernehmen." Kritiker der FSSPX bemängeln, dieses Ziel würde bei den meisten Schülern weit verfehlt. Die völlig weltfremde Erziehung sei den Schülern in ihrem weiteren Leben von großem Nachteil. Im Internat ist es beispielsweise nicht gestattet, Handys, Radios, Walkmans oder MP3-Player zu besitzen, die Internatsleitung behält sich vor, diese Gegenstände einzusammeln, falls sie gefunden werden. Es gibt Aufenthaltsräume, in denen die Schüler klassische Musik hören dürfen, Pop-Musik und Rock-Musik seien "Teufelszeug".


In den Diözesen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz wird der Bruderschaft die Nutzung von Kirchengebäuden der Römisch-Katholischen Kirche nicht gestattet, auch nicht für Beerdigungen, Taufen und Eheschließungen sowie die Nutzung von Wallfahrtskirchen, was zu Verbitterung unter den Anhängern der Bruderschaft führt, die sich von der Römisch-Katholischen Kirche als Dissidenten behandelt sehen. In Frankreich wurden der FSSPX 2005 je einmal in Lisieux und in Lourdes Hochämter in Kirchengebäuden der Römisch-Katholischen Kirche gestattet.

Unregelmäßig stattfindende Gespräche zwischen Rom, derzeit vertreten durch den Präsidenten der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Kardinal Darío Castrillón Hoyos, und der Priesterbruderschaft führten bisher zu keinen wesentlichen Ergebnissen. Forderung seitens der Priesterbruderschaft ist die uneingeschränkte Wiederzulassung des Messritus von 1962 und die Aufhebung der 1988 ausgesprochenen Exkommunikationen.

Im Sommer 2005 fanden erstmals nach 17 Jahren Gespräche zwischen dem Heiligen Stuhl und Vertretern der Priesterbruderschaft Pius X statt: Papst Benedikt XVI empfing Bischof Bernard Fellay und den deutschen Distriktoberen Franz Schmidberger. Das Gespräch verlief in freundlicher Atmosphäre, blieb jedoch ohne konkretes Ergebnis.

Kirchenrechtlicher Status der FSSPX

Der heilige Stuhl sieht die FSSPX nicht als schismatische Kirche an, beurteilt aber das Verhalten verschiedener Mitglieder der Bruderschaft als schismatisch. Die Priester der Bruderschaft sind zwar gültig, aber ohne Erlaubnis der Kirche geweiht. Wegen der unerlaubten Weihen sind die Priester der Bruderschaft suspendiert a divinis. Sie besitzen also keine Erlaubnis, ihr Priesteramt auszuüben.

Auch sieht der heilige Stuhl die Messen der Bruderschaft zwar als gültig an, rät aber vom Besuch von FSSPX-Messen ab und betrachtet den Besuch dieser als moralisch unerlaubt (morally illicit). Die Kommission Ecclesia Dei sieht die Gefahr, dass Gläubige, die solche Messen besuchen, sich langfristig von der katholischen Kirche und vom Papst trennen. Msgr. Camille Perl, damaliger Sekretär der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, antwortete im September 2002 auf die Frage, ob ein Katholik mit dem Besuch einer FSSPX-Messe die Sonntagspflicht erfüllen könne, dies sei im engeren Sinne (in the strict sense) möglich. Die Frage, ob eine Spende bei der Kollekte eine Sünde sei, verneinte er und antwortete, dass eine moderate Spende vertretbar sei. Ferner teilte er dem Anfragenden mit, dass, wie bereits in einem früheren Schreiben dargelegt, der Besuch von FSSPX-Messen nicht empfohlen werden könne.

Nach Can. 1108 Codex Iuris Canonici (cic) gilt, daß nur jene Ehen gültig sind, die unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons geschlossen werden. Nach Can. 1160 cic müssten deshalb durch die FSSPX geschlossene Ehen, um aus Sicht der Römisch-katholischen Kirche Gültigkeit zu erlangen, von neuem in der kanonischen Form geschlossen werden. Als sich der Heilige Stuhl mit der Bruderschaft des hl. Johannes Maria Vianney (eine zuvor mit der FSSPX theologisch eng verbundene Priesterbruderschaft in Campos, Brasilien) aussöhnte, wurden die von der Bruderschaft des hl. Johannes Maria Vianney geschlossenen Ehen allerdings ohne eine erneute Schließung anerkannt.

Im Umfeld des 1. Konsistoriums von Papst Benedikt XVI. am 24. März 2006 wurden verstärkte Bestrebungen bekannt, den Anhängern der Bruderschaft die Reintegration in die Römische Kirche abermals zu eröffnen. Maßgebliche Beobachter schätzen die Erfolgsaussichten eher gering ein, da sich die heutigen Repräsentanten der Lefebvre-Bewegung nicht mehr mit einem Entgegenkommen betreffend die Liturgische Frage zufrieden geben wollen. In den Medien verlautete, der Chef der FFSPX, M. Fellay, habe kurz nach seiner Audienz beim gegenwärtigem Papst diesem eine mit Korrekturanmerkungen versehene Fassung des Kompendiums der Katholischen Kirche zukommen lassen. Wie so oft konzentrierten sich die Anmerkungen auf die Fragen der katholischen Staatsdoktrin und der Religionsfreiheit und den Ökumenismus.

Umstritten ist, inwieweit eine von einem Priester der FSSPX erteilte Absolution gültig ist. Einerseits ist auch hierfür - außer bei Todesgefahr (Can. 976 cic) - eine vom Ortsordinarius erteilte oder sich aus dem kirchlichen Amt des Priesters ergebende Befugnis ("facultas") zur Spendung des Bußsakraments erforderlich (Can. 967 ff. cic). Andererseits ersetzt die Kirche die fehlende Jurisdiktion dann, wenn das Beichtkind es aus ernsten Gründen es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, bei einem Priester mit ordentlicher Beichtjurisdiktion die Absolution zu empfangen. Das gilt selbst dann, wenn dieser Notstand objektiv nicht vorhanden ist.

Medienberichte