Kanzlei Waldorf

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Die Kanzlei Waldorf oder Waldorf Rechtsanwälte ist ein Kollegium von Rechtsanwälten mit Sitz in München, das sich auf Fragen des Urheberrechts spezialisiert hat.

Aktivitäten

Die Kanzlei vertritt u. a. die Mandanten BMG Records, Edel Music, EMI Music, Sony Music Entertainment, Universal Music und Warner Music Group gegenüber urheberrechtlichen Verstößen. Die Aktivitäten der Kanzlei richten sich dabei vor allem gegen Anbieter bei Auktionen auf der Handelsplattform Ebay sowie gegen die Betreiber privater Homepages, gegen die mit dem Rechtsbehelf der Abmahnung vorgegangen wird.

Eine solche Abmahnwelle wickelte die Kanzlei Waldorf beispielsweise im Dezember 2003 ab, als von rund 100 Websites eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert wurde; bei den Fällen wurde ein Streitwert von 250.000 Euro angesetzt, was in Verbindung mit der rechtsanwaltlichen Gebührenordnung zu Kosten von rund 4.600 Euro führte. Den Website-Betreibern wurde die Verbreitung von Software vorgeworfen, die "allein dazu bestimmt [sind], Programmen das Kopieren geschützter Audio-CDs zu ermöglichen, die für sich genommen dazu nicht in der Lage wären" (vgl. [1]).

Die Kanzlei Waldorf initiierte ab Februar 2004 eine weitere Abmahnwelle, die sich primär gegen Anbieter auf der Plattform Ebay richtete; abgemahnt wurden hier vor allem Privatleute, die alte Heft-CDs von Computerzeitschriften wie Computerbild versteigern wollten. Auch hier wurde als Begründung angegeben, die CDs von Computerbild seien illegal, da sie Kopierschutz-Umgehungstools enthielten; betroffen waren beispielsweise die Produkte CD Master Clone 4 von bhv Software, CloneCD von SlySoft und Clony XXL. Auch hier wurde die Unterzeichnung einer Unterlassungerklärung sowie die Erstattung von Anwaltsgebühren in Höhe von rund 2.400 Euro pro Fall eingefordert (vgl. [2]).

Eine weitere Abmahnwelle begann im August 2004, in deren Verlauf bis zu 200 Websites mit ähnlichen Vorwürfen und gleicher Vorgehensweise kostenpflichtig abgemahnt wurden: Es seien Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verbreitet worden, durch die den Mandanten der Kanzlei jährliche Schäden in "dreistelliger Millionenhöhe" entstanden seien. Auch hier bediente sich die Kanzlei Waldorf wieder identisch formulierter Abmahnschreiben mit äußerst kurzfristig terminierten Aufforderungen zur Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und hohen Streitwerten. Von dieser Abmahnwelle waren u. a. bekannte Hardware-Websites wie Dark-Tweaker.com, ComputerBase.de, Geekster.de, Mhz-Tuning.de und Cujo.de betroffen, die ihren Dienst in Folge der Abmahnung teilweise komplett einstellen mussten.

Der Kanzlei Waldorf wird von ihren Kritikern eine juristisch oberflächliche und pauschalisierende Bewertung der vorgefundenen Tatbestände vorgeworfen. Dieser Kritik schließen sich allerdings die Gerichte nicht an. Im vergangenen Jahr wurde beispielsweise in zwei aktuellen Fällen im Sinne der Mandanten der Kanzlei Waldorf entschieden. Konkret handelt es sich hier um Urteile des Landgerichts Köln (vgl. [3]) und des OLG München (vgl. [4]).

Siehe auch