Österreichisches Ehrenzeichen und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

österreichische Auszeichnung für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen
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Das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ist ein Verdienstorden der Republik Österreich. Das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ist die höchste Auszeichnung, die die Republik Österreich für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vergibt. Diese sichtbare Auszeichnung stellt die größte Wertschätzung dar, die ausschließlich an Wissenschaftler und Künstler des In- und Auslandes verliehen wird, „die durch besonders hochstehende schöpferische Leistungen dem Gebiete der Wissenschaft oder der Kunst allgemeine Anerkennung und einen hervorragenden Namen erworben haben“.

Die Republik Österreich bringt mit dieser Auszeichnung zusätzlich zur Dekorierung auch den Respekt, die Anerkennung und die außergewöhnliche Wertschätzung sowie den Dank für die von den Trägern erbrachten hervorragenden Leistungen zum Ausdruck.

Geschichte

Das nach Erlangung der vollen Souveränität Österreichs in den Jahren 1955/56 (Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst, BGBl. Nr. 96/1955 zuletzt geändert BGBl. I Nr. 128/2001) geschaffene bzw. "wiedererrichtete" Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst beruft sich einerseits auf eine ältere derartige Auszeichnung in Österreich, das mit kaiserlicher Entschließung aus dem Jahre 1887 geschaffene und bis zum Ende der Monarchie vergebene "k.u.k. österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaft" und zum anderen auf zahlreiche ausländische Vorbilder wie z.B. den Orden "Pour le mérite für Wissenschaften und Künste".

Ehrenzeichen: Verleihungsbedingungen

Die Zahl der (lebenden) Träger ist begrenzt auf je 18 auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Kunst. Das Ehrenzeichen wird ausschließlich über Vorschlag der jeweiligen Kurie verliehen. Siehe hiezu auch die Statuten bzw. die "Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 10. August 1956 über das Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst".

Die österreichischen Staatsbürger bilden zwei Kurien, welche die weiteren Personen für die Verleihung vorschlagen können. Dabei darf der/die für Wissenschaft und Kunst zuständige Minister/in dem Bundespräsidenten nur solche Personen zur Verleihung vorschlagen, die von mindestens einem Drittel, aber nicht weniger als 5 Mitgliedern der Kurie an ihn vorgeschlagen worden sind. Andererseits ist der Minister aber auch berechtigt, die Kurie zur Erstattung eines Vorschlages einzuladen.

Das Ehrenzeichen verbleibt auch nach der Verleihung im Eigentum der Republik Österreich und ist daher nach dem Ableben der Trägerin oder des Trägers an die Republik zurück zu geben.

Diese hohe Auszeichnung ist bisher nur etwa 200 mal verliehen worden.

Träger des Ehrenzeichens (Auswahl)

Die aktuellen Träger des Ehrenzeichens (und damit auch Kurienmitglieder) sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu finden:

Prominente ehemalige Träger:


Ehrenkreuz

Zugleich wurde das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst geschaffen, das in zwei Abstufungen, als Ehrenkreuz 1. Klasse und als Ehrenkreuz an Personen verliehen wird, die sich durch anerkennenswerte Leistungen Verdienste erworben haben.

Beide Verdienstorden werden an in- und ausländische Personen vergeben.


Ehrenkreuz: Verleihungsbedingungen

Anders als beim Ehrenzeichen gibt es beim Ehrenkreuz keine Beschränkung der Anzahl der Trägerinnen und Träger. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Ministers durch den Bundespräsidenten. Das Kreuz verbleibt auch nach dem Ableben der Trägerin oder des Trägers bei den Erben.

Träger des Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst (Auswahl)

Geschichte

Bereits am 18. August 1887 hatte Kaiser Franz_Joseph_I._(Österreich-Ungarn) ein "Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaft" gestiftet. Dieses war allerdings kein regelrechtes Verdienst- oder Ehrenkreuz, sondern ein Medaillion mit dem Porträt des Kaisers.

Am 9. Oktober 1934 war in der 1. Republik ein Gesetz beschlossen worden, mit dem erstmals ein "Ehrenzeichen und Verdienstkreuz für Wissenschaft und Kunst" eingerichtet wurde. Das Verdienstkreuz gab es in Form der I. Klasse und als einfaches Verdienstkreuz.

Beim Ehrenzeichen war die Zahl der in- und ausländische Träger auf 24 beschränkt. Es kam aber bis März 1938 nur zu 18 Verleihungen. Beim Verdienstkreuz, dem Vorläufer des heutigen Ehrenkreuzes, gab es zwar keine zahlenmässige Beschränkung, es wurde aber trotzdem in der I. Klasse nur an 26, als Verdienstkreuz nur an 22 Persönlichkeiten verliehen.

Das Ehrenzeichen und das Ehrenkreuz der 2. Republik wurden mit Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 geschaffen. Dieses Bundesgesetz war das erste, welches nicht mehr der Zustimmung des "Alliierten Rates" bedurfte, also völlig souverän durch die Republik Österreich in Kraft gesetzt werden konnte.

Abbildungen

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