Der Participant Identification Code, Abkürzung PIC, deutsch Teilnehmeridentifizierungscode oder kurz Teilnehmercode [1] ist eine neunstellige Nummer, die die Europäische Union (EU) auf Antrag an juristische Personen vergibt, die Forschungsgelder der EU beantragen möchten. Unter dieser Nummer werden die wesentlichen Angaben zu der juritischen Person technisch in der Unique Registration Facility erfasst, dem Einheitlichen interaktiven Regierungssystem mit Internetschnittstelle zur Hinterlegung der Daten durch die Teilnehmer. Für jede juristische Person darf nur eine Nummer vergeben werden.
Bei der Stellung von Einzelanträgen auf Forschungsföderung, die inzwischen ausschließlich Online im Participant Portal der EU erfolgen dürfen, wird die Eingabe der PIC zwingend verlangt, die Eingabe ersetzt aber auch die Eingabe der ganzen vielfältigen administrativen Angaben zu der antragstellenden juristischen Person. Nach Eingabe der PIC sind also nur noch die projektspezifischen Angaben zu machen. Eingeführt wurde das Verfahren einer Teilnehmerdatenbank gespeist durch internetbasierte Datenerfassung durch Eigenangaben für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (2007-2013).[2]
Auch im aktuellen Förderprogramm Horizont 2020 für die Jahre 2014-2020, das neben der Forschungsförderung auch die Förderlinie des alten Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und die Programme des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) umfasst, ist die Nutzung der PIC Pflicht.
Legal Entity Appointed Representative (LEAR)
Jede Einrichtung, die eine PIC erhalten möchte, muss einen Legal Entity Appointed Representative (LEAR) (dt. sinngemäß: vom gesetzlichen Vertreter der Einrichtung benannter Vertreter) benennen. Diese Person ist
- für die Europäische Kommission der Ansprechpartner in Bezug auf alle Fragen zum Rechtsstatus der Einrichtung,
- pflegt und aktualisiert er die Daten der Einrichtung in der Teilnehmerdatenbank
- hat durch umfassenden Einblick in die Daten seiner Einrichtung einen Überblick über die Beteiligung und Rolle seiner Einrichtung in verschiedenen Projekten.[3]
Neben dem LEAR als Hauptbeciollmächtigten können weitere Einsichts- und Eingaberechte, insbesondere für die einzelnen Antragsteller auf Förderung für Projekte oder etwa die Finanzabteilung einer Einrichtung vergeben werden.
Validierung
Die Eigenregistrierung neuer Teilnehmer wird innerhalb der EU-Verwaltung geprüft durch den Validierungsservice, der bei der Research Executive Agency (REA) angesiedelt ist. Verträge über Finanzhilfen schließt die EU erst nach Validierung.[4]
Weblinks
- Teilnahmeportal der EU (en); abgerufen am 10. Februar 2016
- [1], abgerufen am 10. Februar 2016
Einzelnachweise
- ↑ http://www.horizont2020.de/projekt-teilnehmercode.htm abgerufen am 10. Februar 2016
- ↑ http://www.forschungsrahmenprogramm.de/teilnehmerportal.htm abgerufen am 10. Februar 2016
- ↑ http://www.horizont2020.de/projekt-lear.htm abgerufen am 10. Februar 2016
- ↑ http://www.horizont2020.de/projekt-validierung.htmabgerufen am 10. Februar 2016