Luftstarter

Anlassertyp für Strahltriebwerke
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Ein Luftstarter ist eine Anlassvorrichtung für Flugzeugtriebwerke. Dieser Begriff wird hauptsächlich für den eigentlichen Anlasser der Strahltriebwerke benutzt, gelegentlich auch als Bezeichnung eines Luftstartwagens benutzt.


Luftstarter (Anlasser)

Der Luftstarter besteht aus einer kleinen Turbine die mit Druckluft aus der Zapfluftanlage beaufschlagt wird, einem Untersetzungsgetriebe und einer Freilaufkupplung. Er wird normalerweise direkt an das Verteilergetriebe des Triebwerks angeflanscht. Über dieses Getriebe wird dann beim Anlassen der Triebwerkrotor in Drehung versetzt. Nach erfolgtem Anlassen (bei etwa 50% der Nenndrehzahl) wird die mechanische Verbindung zum Anlasser durch die Freilaufkupplung getrennt, das Triebwerk dreht nun frei und kann weiter beschleunigen. Der Starter wird über ein elektropneumatisch betätigtes Klappenventil gesteuert. Durch die Turbine ist eine sehr hohe Leistungsdichte möglich: Z.B.: Der Starter des CF6-80 Triebwerks (Boeing 747, Airbus A300; A310) leistet ca. 220 kW für 15 min bei etwa 6 Kg Gewicht. Danach muss der Starter auskühlen da er sich auf bis zu 300°C erhitzt hat.

Luftstartwagen (Versorgungsfahrzeug)

Der Luftstartwagen besteht aus einer Kleingasturbine die Zapfluft abgeben kann und beweglich montiert ist. Die abgegebene Zapfluft hat in der normalerweise etwa 3,5 Bar Druck bei etwa 180°C und Liefermengen bis 1000 g/sec. In der Regel ist die Vorrichtung auf einem Kleinlaster montiert, es gibt sie aber auch als Anhänger. Luftstartwagen werden zum Anlassen benötigt, wenn Flugzeuge zwar mit Luftstartern ausgerüstet sind aber kein Hilfstriebwerk besitzen oder es defekt ist. In diesem Fall wird die Verbindung über eine Schnellkupplung (3" Anschluss) hergestellt. Die verwendeten Schläuche aus Glasfaserverstärktem Silikon sind am Luftstartwagen befestigt und müssen wegen der hohen Belastungen häufig ausgetauscht werden.