Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist eine lutherische Freikirche. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Die Gemeinden der SELK verteilen sich über ganz Deutschland. Die SELK gehört zu den konfessionell lutherischen Kirchen, die weltweit ca. 5 Mio. Glieder an. Die Mitgliederstärkste konfessionell lutherische Kirche ist die in den USA beheimatete Lutherische Kirche Missouri-Synode.
Basisdaten | |
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Leitender Geistlicher: |
Bischof Dr. theol. Diethard Roth |
Mitgliedschaft: | Internationaler Lutherischer Rat, Europäische Lutherische Konferenz, Arge Christlicher Kirchen |
Kirchenbezirke: | 11 |
Gemeinden: | 200 |
Gemeindeglieder: | 36.921 (31. Dezember 2004) |
Anschrift: | Schopenhauerstraße 7 30625 Hannover |
Offizielle Website: | SELK |
E-Mail-Adresse: | [1] |
Geschichte
Die (alte) Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche war 1945 gegründet worden als Vereinigung von vier lutherischen Freikirchen in Hessen, Niedersachsen, Baden und Hamburg, denen sich 1950 eine fünfte Kirche angeschlossen hatte. Die (alte) Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche war föderativ strukturiert. Die Leitung hatte ein 5-köpfiges Superintendentenkollegium unter Vorsitz des Kirchensuperintendenten. Dieses Amt hatten unter anderem Lic. Werner Srocka (Hermannsburg, Landkreis Celle) und Horst Brügmann (Wriedel, Landkreis Uelzen) inne.
Im Einzelnen gehörten folgende Kirchen (zumindest zeitweise) zur alten SELK:
- Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden trat 1965 aus einer Vorgängerkirche der SELK aus und blieb bis heute eine selbstständige Freikirche.
- Die Hannoversche evangelisch-lutherische Freikirche
- Die Hermannsburg-Hamburger Freikirche
- Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in Hessen
- Die Renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen hatte sich erst 1950 der (alten) SELK angeschlossen.
Die heutige SELK entstand 1972 als Zusammenschluss dreier lutherischer Freikirchen:
- der (alten) Selbständigen Evangelisch-Lutherische Kirche
- der Evangelisch-lutherischen (altlutherischen) Kirche (auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland),
- der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ebenfalls auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland)
Dieser Kirche schlossen sich 1976 die Evangelisch-Lutherische Bekenntniskirche in der Diaspora und 1991 die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche auf dem Gebiet der DDR als weitere Kirchen an. Damit erreichte sie das heutige Verbreitungsgebiet ihrer Gemeinden. Sie umfasst jedoch nicht alle selbstständigen (also keiner Landeskirche angehörenden) lutherischen Gemeinden in Deutschland. So gibt es etwa nach wie vor noch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (die sich seit 1983 (wieder) in "Kirchengemeinschaft" mit der SELK befindet) und die Evangelisch-Lutherische Freikirche (mit Gemeinden hauptsächlich in den südöstlichen Bundesländern).
Lehre
Die vier lutherischen Soli
Die vier soli der lutherischen Reformation finden in der Lehre der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ihre Entsprechung:
- Die Heilige Schrift, Alten- und Neuen Testaments, ist das unfehlbare Wort Gottes, nach welchem alle Lehre und Lehrer zu beurteilen sind (sola scriptura). Die Bibel ist darum norma normans (sie normiert jegliche Norm).
- In Lehre und Praxis ist Jesus Christus allein der Mittelpunkt dieser Kirche (solus Christus).
- Die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnade (sola gratia) kommt in der biblischen Verkündigung von Gesetz und Evangelium und der einsetzungsgemäßen Spendung der Sakramente zum Ausdruck.
- Die Rechtfertigung wird allein durch den Glauben (sola fide) ergriffen.
Die lutherischen Bekenntnisschriften
Die lutherischen Bekenntnisschriften sind aus der Heiligen Schrift entnommen und stimmen mit den Aussagen der Bibel überein. Darum bindet sich die SELK an die Lutherischen Bekenntnisschriften, weil sie den Aussagen der Bibel entsprechen (quia-Bindung nach der Konkordienformel - Vom summmarischen Begriff). Somit ist die SELK eine konkordienlutherische Kirche. Dennoch sind die lutherischen Bekenntnisschriften von der Bibel normiert (norma normata) In ihrem Bekenntnisstand befinden sich folglich folgende lutherische Bekenntnisschriften:
- Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse (auch ökumenische Bekenntnisse genannt)
- Das Bekenntnis von Nicäa-Konstantinopel (325/381 n.Chr)
- Das apostolischeGlaubensbekenntnis (ca. 200 n.Chr.)
- Das athanasianische Glaubensbekenntnis (ca. 250 n. Chr.)
- Das Augsburger Bekenntnis (CA = Confessio Augustana) (1530 n. Chr.)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie CA) (1530/31 n.Chr.)
- Der Kleine Katechismus Dr. Martin Luthers (1529 n. Chr.)
- Der Große Katechismus Dr. Martin Luthers (1529 n. Chr.)
- Die Die Schmalkaldischen Artikel Dr. Martin Luthers (1537 n. Chr.)
- Von der Gewalt des Papstes (De potestas papae) des Philipp Melanchthon als Anhang zu den Schmalkaldischen Artikeln
- Die Konkordienformel (Formula Concordiae 1577 n.Chr.)
Diese lutherischen Bekenntnisschriften sind im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst.
Sakramente
Sakramente sind nach lutherischer Überzeugung Taufe und Abendmahl. Voraussetzung:
- Es muss von Jesus Christus eingesetzt sein (Wort)
- Es bedarf eines Elementes
- Es bedarf der Verheißung
Diese Kriterien gelten uneingeschränkt für die Heilige Taufe und für das heilige Abendmahl und auch für die Beichte, falls die Hand des Pfarrers als Element verstanden wird.
Die Heilige Taufe
Die Taufe wird auf den Namen des Dreieinigen Gottes, Vater, Sohn und Heiliger Geist, mit Wasser vollzogen. Für die SELK ist die Heilige Taufe sehr wichtig, da sie von Christus angeordnet wurde (vgl. Matthäus 28). Nach lutherischer Überzeugung tilgt sie die Erbschuld. So wirkt sie Vergebung der Sünden, erlöst von den Unheilsmächten Tod und Teufel. Durch die Taufe wird der Täufling Glied der Kirche (sowohl theologisch als auch kirchenrechtlich). Die SELK übt die Kindertaufe, wie die evangelischen Landeskirchen und die römisch-katholische Kirche. Erwachsenentaufen sind möglich, wenn der Täufling nicht als Säugling getauft wurde, wobei dann vor dem Empfang der Taufe findet ein Taufunterricht stattfindet, der i.d.R. die 10 Gebote, das apostolische Glaubensbekenntnis, das Vaterunser, Taufe, Abendmahl und Beichte umfasst. Eine Wiedertaufe wird strikt abgelehnt.
Das Heilige Abendmahl
Das heilige Abendmahl wird in der SELK oft gefeiert, in einigen ihrer lutherischen Gemeinden sonntäglich. Die SELK bekennt sich zum lutherischen Verständnis der Realpräsenz, also der wirklichen Gegenwart von Christi Leib in, mit und unter dem Brot und Christi Blut in, mit und unter dem Wein. Traubensaft wird aus theologischen Gründen abgelehnt. In der Konsekration über den Elementen werden Brot und Leib Christi, Wein und Blut Christi zu einer sakramentalen Einheit verbunden. In der Kommunion empfangen die Glaubenden Leib und Blut Christi zum Heil, diejenigen, die nicht glauben (den Abendmahlsworten nach 1. Korinther 11,29ff) zum Unheil. Die SELK praktiziert einen geschlossenen Abendmahlstisch, wie die römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen auch. Ein symbolisches Abendmahlsverständnis wird abgelehnt. Aus diesem Grund hat sie auch die Leuenberger Konkordie nicht unterschrieben und lehnt eine Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit Gliedkirchen der EKD ab.
Die Heilige Beichte
In der Regel wird die Beichte nach lutherischem Verständnis vor jedem Abendmahlsgottesdienst gefeiert. Sie umfasst in der sogenannten "Allgemeinen Beicht" Sündenbekenntnis und Absolution unter Handauflegung durch den Pfarrer. Ebenso gibt es die Privatbeichte vor dem Pfarrer. Die Beichte wird verstanden als Zuspruch und Zueignung der Rechtfertigung des Sünders. In einigen Gemeinden gibt es vor dem Sakramentsgottesdienst einen gesonderten Beichtgottesdienst mit Beichtansprache.
Der lutherische Gottesdienst als Deutsche Messe
Der lutherische Gottesdienst, in einigen Gemeinden auch Heilige Messe der Evangelisch-Lutherischen Kirche (Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende Band I) genannt, wird in der Regel am Sonntagvormittag gefeiert.
Die lutherischen Gottesdienste in der SELK sind betont liturgisch, die zentralen Teile sind Beichte, Predigt und Abendmahlsfeier. Die liturgischen Gewänder gehören in der SELK zu den Mitteldingen (Adiaphora) und können von jeder Gemeinde im Rahmen der kirchlichen Ordnungen der SELK selbst geregelt werden.
Der Gottesdienst wird nach der Ordnung der Deutschen Messe von Martin Luther (1526) gefeiert mit leichten regionalen Abweichungen von diesem Grundmuster (Ablauf siehe Deutsche Messe (Gottesdienst)).
In den lutherischen Gottesdiensten der SELK wird folgende lutherische Literatur verwandt:
- Die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende Band I (nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Gottesdienstbuch der Landeskirchen)
- Das Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch (ELKG - nicht zu verwechseln mit dem Evangelischen Gesangbuch der Landeskirchen)
- Beiheft zum Evangelisch-Lutherischen Kirchengesangbuch
- Jugendliederbücher Come on and sing Band I und II
Organisation
Die SELK ist in ihren Ordnungen und der Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbständig.
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist Körperschaft öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform gilt auch für Kirchenbezirke und für die überwiegende Zahl der Gemeinden. Einige wenige Gemeinden haben einen vereinsrechtlichen Status.
Kirchmitglied wird man durch Taufe, wenn man in einer ihrer Gemeinden getauft wurde, durch Aufnahme oder Überweisung. Sie endet mit Austritt oder Ausschluss oder Überweisung in eine andere Kirche.
Die SELK kennt keine Frauenordination.
Allgemeine Struktur
An der Spitze der SELK steht der Bischof, der von der Synode gewählt wird. Der Sitz der Kirchenleitung befindet sich Hannover. Der derzeitige geschäftsführende Kirchenrat ist Michael Schätzel.
Organisatorisch ist die SELK in vier Sprengel aufgeteilt mit je einem Propst an der Spitze. Jeder Sprengel ist in Kirchenbezirke aufgeteilt, an deren Spitze je ein Superintendent steht.
- Sprengel Nord bestehend aus Kirchenbezirk Niedersachsen-Ost, Kirchenbezirk Niedersachsen-West und Kirchenbezirk Niedersachsen-Süd
- Sprengel West bestehend aus Kirchenbezirk Westfalen und Kirchenbezirk Rheinland,
- Sprengel Süd bestehend aus Kirchenbezirk Hessen-Nord, Kirchenbezirk Hessen-Süd und Kirchenbezirk Süddeutschland
- Sprengel Ost bestehend aus Kirchenbezirk Berlin-Brandenburg, Kirchenbezirk Lausitz und Kirchenbezirk Sachsen-Thüringen
Kirchenleitung
Die Kirchenleitung besteht aus Bischof, Pröpsten, dem geschäftsführenden Kirchenrat und den Laienkirchenräten. Der Geschäftsführende Kirchenrat wird von der Kirchenleitung und Superintendentenkollegium berufen und von der Kirchensynode bestätigt.
Den Vorsitz Bischof hat der Bischof. Die Kirchenleitung bereitet Kirchensynode vor, erstattet Bericht und gibt Rechenschaft über die Tätigkeit. Sie wirkt bei Berufungen ins Pfarramt mit
Bischof
Der Bischof ist Pastor der Kirche, der hauptamtlich diese Leitungsfunktion inne hat. Er ist Berater und Seelsorger, hat die Lehraufsicht (mit der Kirchenleitung zusammen), den Vorsitz im Superintendentenkollegium und in der Kirchenleitung. Mit den Pröpsten und Superintendenten sorgt er für die Ordination zum Heiligen Amt der Kirche, wirkt bei der Abordnung von Missionaren und bei der Einsegnung von Diakonissen mit. Er führt Pröpste ins Amt ein, visitiert Pröpste und ihre Gemeinden. Er vertritt die Kirche in der Öffentlichkeit, bemüht sich um Gemeinschaft und Verbindung zu Kirchen.
Der Bischof wird auf Vorschlag des Allgemeinen Pfarrkonvents von der Kirchensynode gewählt. Der Allgemeine Pfarrkonvent hat zwei Kandidaten zu benennen. Der Neugewählte wird durch seinen Amtsvorgänger oder amtsältesten Propst eingeführt. Die Amtszeit ist nicht begrenzt, es sei denn, dass die Kirchensynode ausnahmsweise anderes festgelegt hat. Einer der Pröpste ist sein Stellvertreter.
Bischöfe seit 1972
- 1972 - 1985: Dr. Gerhard Rost, LL.D.
- 1985 - 1997: Dr. Jobst Schöne, D.D.
- 1997 - 2006: Dr. Diethardt Roth
- Ab Juni 2006: Hans-Jörg Voigt
Kollegium der Superintendenten
Das Kollegium der Superintendenten besteht aus allen Superintendenten,den Pröpsten und dem Bischof. Vorsitz: Bischof oder Stellvertreter. Die Laienkirchenräte nehmen teil.
Aufgaben:
- Stellungnahme zu Fragen von Lehre und Leben, die gesamtkirchliche Auswirkungen haben.
- bereitet den Allgemeinen Pfarrkonvent vor
- bestimmt Mitglieder der Ausschüsse und theologische Prüfungen und Kolloquien
- Zustimmung zur Ordination
Aufgaben der Kirchenleitung und des Superintendentenkollegiums
- Vorlage für kirchliche Ordnungen im Vorfeld der Kirchensynode
- Aufnahme von anderen Gemeinden in die SELK (z.B. von lutherischen Landeskirchen oder anderen lutherischen Freikirchen)
- Qualifikation für ein Pfarramt
- Entscheidung über Eignung und Zulassung als Pfarrdiakon
- Entscheidung über Eignung und Zulassung als Pastoralreferentin
- Verabschiedung des Stellen- und Haushaltsplans
- wählen Beisitzer für Schlichtungs- und Berufungsstelle
- Erteilung der Ordination
Allgemeiner Pfarrkonvent
Der Allgemeine Pfarrkonvent tritt alle vier Jahre zusammen. Alle ordinierten Geistlichen im aktiven Dienst sind Mitglieder mit Sitz und Stimme (beratende Stimme haben: Emeriti, Vikare, Pfr. a.D.).
Aufgaben des Allgemeinen Pfarrkonvents
- Beratung über den Zustand, Weg und Aufgaben der Kirche
- Beratung über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der der kirchlichen Praxis beraten. Können Beschlüsse fassen, die aber von der Kirchensynode bestätigt werden müssen.
- Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit anderen Kirchen der Kirchensynode vorschlagen
- Kandidaten für den Bischof zu benennen.
Kirchensynode
Die Kirchensynode tritt alle vier Jahre zusammen, außerordentlich dann, wenn die Kirchenleitung, Supintendentenkollegium oder 20 Gemeinden dies beantragen.
Die Kirchensynode wird von der Kirchenleitung einberufen. Sie hat folgende Aufgaben:
- Bericht der Kirchenleitung hören und erörtern
- über Fragen von Lehre, Gottesdienst und Leben der Kirche Stellung nehmen (APK)
- über Kirchliche Ordnungen entscheiden
- Bischof wählen
- Kirchräte wählen
- Über Vorschläge des APK über Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft befinden
- andere Kirchen in die SELK aufnehmen (z.B. lutherische Landeskirchen oder andere lutherische Freikirchen) und Aufnahme von Gemeinden bestätigen
- Neuordnung von Kirchenbezirken und Sprengeln zu befinden
- über gesamtkirchliche Werke beraten
- Finanzen
Vorbehalte einzelner Gemeinden zu Beschlüssen müssen spätestens drei Monate später eingereicht werden. Der Bekenntnisstand kann durch Beschluss der Kirchensynode nicht geändert werden. Beschlüsse, die gegen die Heilige Schrift (Bibel)und die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche verstoßen, sind ungültig.
Sprengel
Mehrere Kirchenbezirke bilden einen Sprengel. Organe des Sprengels sind der Propst und der Sprengelpfarrkonvent
Propst
Der Propst führt die Superintendenten in ihr Amt ein. Er wacht über die richtige Verkündigung des Wortes Gottes und die Spendung der Sakramente und hält Visitationen ab. Er berät sich mit den Superintendenten und gehört zur Kirchenleitung der SELK. Er soll an Kirchenbezirkskonventen und Synoden teilnehmen, Anregungen und theol. Fortbildung der Pastoren geben. Er sorgt für die Pflege der Kontakte zu anderen Sprengeln der Kirche.
Der Propst wird geheim gewählt auf Vorschlag des Sprengelpfarrkonvents durch die Kirchenbezirkssynoden. Die Kirchenleitung kann Vorschläge machen.
Die Amtszeit eines Propstes ist nicht befristet, er kann aber von seinem Amt zurücktreten. Er muss zurücktreten, wenn Kirchenleitung und Superintentenkollegium zur Auffassung kommen, dass seine Amtsführung der Kirche nicht mehr dienlich ist.
Der Propst ernennt in Einvernehmen mit den Superintendenten einen Stellvertreter, der auch das Superintendentenamt inne haben sein muss. Dieser hat die Vakanzvertretung bis zur Bestimmung eines neuen Propstes.
Sprengelpfarrkonvent
Der Sprengelpfarrkonvent soll die Gemeinschaft unter den Pfarrern stärken und Fragen von allgemeinem und kirchlichem Interesse behandeln. Er nominiert einen Propst und schlägt Kandidaten für die Sprengelversammlung, die aus den Kirchenbezirken bestehen, vor. Der Sprengelpfarrkonvent fasst theologische Beschlüsse.
Kirchenbezirke
Organe der Kirchenbezirke sind Superintendent, Bezirkspfarrkonvent, Bezirkssynode und Bezirksbeirat. Jugendarbeit in den Bezirken wird von Jugendlichen für Jugendliche geplant und organisiert. Der Kreis, in dem sie sich zur Planung treffen, nennt sich Jugend Mitarbeiter Gremium (JuMiG).
- Der Superintendent führt die Pfarrer in ihr Amt ein. Er wacht über die richtige Verkündigung des Wortes Gottes und die Spendung der Sakramente. Er ist Visitator, Berater und Seelsorger der Pfarrer. Er hat das Ordinationsrecht.
- Der Bezirkspfarrkonvent soll die Einigkeit in Lehre und Handeln fördern, brüderliche Miteinander pflegen, zur wissenschaftlichen und praktischen Fortbildung beitragen.
- Die Bezirkssynode fast Beschlüsse im Rahmen der Zuständigkeit.
- Der Bezirksbeirat unterstützt den Superintendenten und übernimmt Aufgaben der Leitung im Kirchenbezirk.
Gemeinden und Pfarrbezirke
Jede Gemeinde ist Kirche Jesu Christi an ihrem Ort. Die Gemeinden verwalten ihre Angelegenheit selbst im Rahmen der kirchlichen Ordnungen. In vielen Gemeinden existieren Jugendkreise, dies sind Klein- oder auch Großgruppen von konfirmierten Jugendlichen, die sich regelmäßig treffen.
Jede Gemeinde bildet allein oder mit mehreren einen Pfarrbezirk mit mindestens einer Pfarrstelle. Sie tragen nach Kräften zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben in der Gesamtkirche und des Kirchenbezirks bei.
Mitgliederzahlen
- 31. Dezember 1997 - 39.206
- 31. Dezember 1998 - 38.747
- 31. Dezember 1999 - 38.267
- 31. Dezember 2000 - 37.753
- 31. Dezember 2001 - 37.464
- 31. Dezember 2002 - 37.594
- 31. Dezember 2003 - 37.361
- 31. Dezember 2004 - 36.921
Zahlen für 2005 noch nicht veröffentlicht (Jan 2006)
Kirchliche Außenbeziehungen
Kirchengemeinschaft
Volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft unterhält die SELK zu solchen lutherischen Bekenntniskirchen, mit der Einheit in Lehre und Leben, faktisch und juristisch (de facto et de jure) besteht. So hat sie beispielsweise volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit
- der Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (nicht zu verwechseln mit der Evangelischen Landeskirche Baden)
- der Evangelisch-Lutherischen Kirche im südlichen Afrika (ELCSA)
- der Freien Evangelisch-Lutherischen Synode in Südafrika (FELSISA)
- der Evangelisch-Lutherischen Missouri-Synode (LC-MS) in den USA
- der Lutherischen Kirche Kanada (Lutheran Church Canada)
- der Evangelisch-Lutherischen Kirche von England (ELCE)
- der Evangelisch-Lutherische Kirche - Synode von Frankreich und Belgien
- der Portugiesischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
- der Spanischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
- der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Brasilien
- der Lutherischen Kirche Australiens
Partnerschaftliche Beziehungen zu anderen lutherischen Kirchen
Seit einigen Jahren bestehen partnerschaftliche Beziehungen zu Kirchen in Osteuropa, die vertraglich vereinbart sind, aber unterhalb der Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft liegen, z.B.:
- Evangelisch-Lutherische Kirche Lettland
- Evangelisch-Lutherische Kirche Litauen
- Schlesische Evangelische Kirche Ausgsburgischen Bekenntnisses in der Tschechischen Republik
Mitgliedschaft in lutherischen Organisationen
Die SELK ist Mitglied der Europäischen Lutherischen Konferenz (European Lutheran Conference) und des Internationalen Lutherischen Rates (International Lutheran Council).
Aufgrund der Bindung an das unfehlbare Wort Gottes, wie es im Alten und Neuen Testament geschrieben ist, und der uneingeschränkten Bindung an die Lutherischen Bekenntnisschriften, kann volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft nur mit den Kirchen erklärt werden, wo Lehrübereinstimmung gegeben und festgestellt ist. Keine Lehrübereinstimmung besteht zwischen der SELK und den evangelischen Landeskirchen. Darum ist die SELK weder Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) noch des Lutherischen Weltbundes (LWB) noch der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Dennoch arbeitet sie in Ausschüssen der VELKD, im Martin-Luther-Bund, im Diakonischen Werk der EKD und in der Deutschen Bibelgesellschaft mit.
Die SELK arbeitet auf Bundesebene als Vollmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland mit. Ebenso sind zahlreiche Kirchengemeinden Mitglieder lokaler Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen.