Diskussion:Rechtsanwalt

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Der Begriff des Standesrechtes ist veraltet. Zutreffend wird heute vom anwaltlichen Berufsrecht gesprochen. Dieses ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung geregelt.

RA Dr. Stehmann, Langenfeld/Rheinland


Der Rechtsanwalt erhält die Befugnis zur Berufsausübung erst durch die Eintragung in die Rechtsanwaltsliste (§ 32 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer alleine genügt nicht. Ganz abgesehen von den weiteren formalen Voraussetzungen, die jedoch nur ergänzungsbedürftig wären, wenn der Artikel insgesamt wesentlich erweitert würde.

Assessor DLindloff 17:47, 10. Jun 2004 (CEST)

Literatur

Ein unbehkannter Nutzer hat in den Artikel gesetzt, was ich --Andrsvoss 14:40, 22. Sep 2004 (CEST) hierher verschiebe

mal ehrlich: was ist denn das für ein literaturverzeichnis? und ist das verkaufsfördernd hier schrottliteratur anzupreisen?

siehe auch

Habe den Rechtspfleger hier entfernt, weil der mal überhaupt nicht mit einem Anwalt zu vergleichen ist und gänzlich andere Aufgaben in der Justiz hat. --Pelz 21:46, 13. Feb 2005 (CET)

Vandalismus?!

Da hat jetzt schon zum zweiten Mal ein Anonymus große Teile des Textes gelöscht. Ich frag mich allen Ernstes, was das denn soll. Wenn jemand der Auffassung ist, dass diese Textteile nicht in den Artikel gehören, dann soll er sich doch mal einer Dis stellen. So umfangreiche Löschungen können m.E. nicht mal so einfach durchgeführt werden! --Pelz 22:07, 24. Feb 2005 (CET)

en.wp

Are somebody going to describe the German system at en:Lawyer?

Neutraler Standpunkt

Ich bin nicht vom Fach und bin nur als Leser auf diesen Artikel gestoßen. Trotzdem würde ich eine Änderungen dringend vorschlagen: Der Satz "Da es in Deutschland für Anwälte im Gegensatz zu Notaren keine Zulassungsgrenzen gibt, findet unter den Anwälten ein starker Wettbewerb statt und die Berufsaussichten für Junganwälte ohne besondere Qualifikationen bzw. in der Ausbildung in Kanzleien gesammelter praktischer Erfahrung sind katastrophal." ist stark wertend und erfüllt nicht das Kriterium des NPOV (neutralen Standpunkts), siehe auch Wikipedia:NPOV -- Hausprophet 16:45, 23. Sep 2005 (CEST)

Zitate

Ich will nicht soweit gehen und der Rubik Zitat jegliches Existenzrecht absprechen (auch wenn ich finde, dass sie stark dafür genutzt wird um eine Abneigung gegen den Anwaltsberuf auszudrücken) so finde ich zumindes das sogenannte "Zitat" Was sind 10.000 Anwälte auf dem Meeresboden? - Ein guter Anfang! ohne Angabe eines Autors nicht sehr seriös. --Horas 22:45, 25. Mär 2006 (CET)

Stimmt, hättest Du auch rausnehmen können. So habe ich das gerade gemacht. -- Tobnu 00:42, 26. Mär 2006 (CET)

Patentanwalt

@Martin67, weshalb sollte nicht auf Vertretung vor Gerichten, Länge des Refrendariates, Art der juristischen Ausbildung bei Patentanwälten eingegengen werden? Ich halte dies für besonders wichtig, um den PA klarer vom RA abzugrenzen, da i.d.R. vom Fachfremden gedacht wird, ein PA seie ein RA. Ausserdem verstehe ich nicht, wie Du daraus eine Selbstdarstellung bzw. Positivierung gegenüber dem RA abliest; es ist neutral und für einen Unterpunkt mit eigenem Lemma kurz.

@ nicht registrierter Gast Es geht hier um Rechtsanwälte. Deren Ausbildungsweg wird beschrieben. Ich zweifle schon daran, ob die Patentanwälte überhaupt mit mehr als einer Verlinkung auf Anwaltsseiten vertreten sein sollten. Wenn aber die einzelnen Ausbildungs- oder Fortbildungsabschnitte eines Patentanwalts auf Anwaltsseiten ausführlicher beschrieben werden, als die von Rechsanwälten, stimmt die Gewichtung nicht mehr. Wikipedia ist m.E. nicht dazu da, jedes noch so kleine Detail auszuwalzen, weil sonst niemand mehr die Beiträge liest. Es macht also m.E. keinen Sinn bei dem Anwaltsberuf hier reinzuschreiben, dass man das 1. Staatsexamen abgelegt haben muss, welche Stationen man als Referendar in den einzelnen Ländern, mit welcher Länge, vor welchen Gerichten, Verwaltungsbehörden etc. absolvieren muss. Das interessiert den Leser im Detail nicht.

Und nun zum Thema Selbstdarstellung: M.W. können Patentanwälte z.B. nur in Sonderfällen vor dem BGH auftreten. Wenn man den Beitrag in der von User anonym gewünschten Form durchliest, entsteht m.E. bei Laien der Eindruck entstehen, dass der Patentanwalt eine Ausbildung wie ein Rechtsanwalt hat und dazu noch technische Kenntnisse durch ein 2. Hochschulstudium. Und das ist falsch. Die Ungleichgewichtigkeit **auf Anwaltsseiten** in der Darstellung der Qualifikation von RAen und PAen ist evident.

@ananymus "Martin67", Deine Beurteilung, was den Leser im Detail interessiert, halte ich für unangemessen. Der Unterabschnitt "Patentanwalt" im Lemma "Rechtsanwalt" ist sehr kurz und wird wohl keinen Leser überfordern.

Beschreibe doch einfach mal den Ausbildungsweg von RAs präziser, um Deine wahrgenommene Falschgewichtung auszugleichen...

@AnonymUser Es ist und bleibt ein Beitrag über RAe und nicht über PAe. Das ist ein Argument. "Unangemessen" ist kein Argument. Schreib' doch unter dem Kapitel PAe soviel wie Du willst über deren Ausbildungsgang. Aber Infos, dass PAe (noch dazu nur in Ausnahmefällen) vor dem BGH auftreten können, wie lange die Referendarzeit gehört thematisch bei Wikipedia nicht in die Rubrik R e c h t a n w ä l t e. Ich bin RA. Es wäre nett, wenn Du hier offenlegst, ob Du ein PA oder in Ausbildung dazu bist. Dann wird die Interessenlage klarer. Warum schreiben wir eigentlich nicht unter der Rubrik RAe noch ein paar Unterkapitel über StB, dass viele ein Doppelstudium absolvieren, vor den Finanzgerichten auftreten dürfen, wie ein Steuerbervollmächtigter zum StB werden kann??? Kommen von Dir jetzt Argumente oder versuchst Du weiter möglichst viel PA-Werbung unter der Rubrik RA zu platzieren? Dass es Vandalismus genannt wird, wenn ich das lösche, ist schon verwunderlich. Warum registrierst Du Dich eigentlich nicht????

@ananymus "Martin67", ja, dass Lemma heisst "Rechtsanwalt". Die genannten Details zur PA-Ausbildung gelten der Abgrenzung zur RA-Ausbildung, damit der Leser aufgeklärt wird und nicht meint ein PA seie ein RA. Du siehst darin Werbung, was mir unverständlich ist, ich sehe darin faktum, was dem Leser nicht vorenthalten sollte. Ich habe die Zuständigkeiten noch etwas präzisiert und den Unterabschnitt ans Artikelende gesetzt, sodass diese Abgrenzung noch klarer werden sollte... . Die Frage weshalb ich nicht registriert bin, kann ich nur an Dich zurückgeben, da Martin67 genauso anonym ist wie 80.130.107.101 10:39, 25. Sep 2005 (CEST)

@AnonymUser Das Deiner Meinung nach wichtige Faktum, nämlich genaue Details zur PA-Ausbildung gehört thematisch eindeutig in den PA-Beitrag und nicht hier her. Mit Abgrenzung von Berufsbildern hat es nichts zu tun, wenn Du immer wieder einfügst, dass die Ref-Ausbildung genau 34 Monate lang sein muss etc. Die Abgrenzung der Berufsbilder findet in der täglichen Arbeit am Schreibtisch, im besprechungszimmer und vor Gericht statt. Meine Frage, ob Du PA bist, wurde nicht beantwortet. Schade. Zur Anonymität: Ich habe mich bei Wikipedia mit Namen angemeldet. Tut mir leid, aber Du füllst einen Anwaltsbeitrag anonym mit Spezialdetails zum PA-Beruf aus und Du bzw. vielleicht war es ja auch in anderer PA-User bezeichnet es als Vandalismus, wenn ich das wieder lösche. Dient es ***in dem Artikel über Patentanwälte *** der Abgrenzung der *Berufsbilder*, wenn ich dort reinschreiben würde, dass ich für den Anwaltsberuf ein Erstes Staatsexamen benötige und dann in der Referendarzeit bei dem LG Mü I, dem OLG München, dem Landratsamt Starnberg und der Staatsanwaltschaft Stationsausbildung hatte und nun berechtigt bin, als Anwalt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten oder kommt es bei der Abgrenzung der Berufsbilder nicht auf die tägliche Tätigkeit an? Wer in einem Beitrag über Anwälte ausführlich die angeblich so langwierige und intensive Ausbildung von PAen hervorhebt, erweckt doch eher den Eindruck, dass es ihm um eine Stärkung des Ansehens des Berufs des Patentanwalts in der Öffentlichkeit geht. Bei Problemen im Bereich von Schutzrechten soll der PA der richtige (erste) Ansprechpartner sein und da bei Wikepdia User möglicherweise als erstes bei "Rechtsanwalt" nachschauen, schreibt man halt dort, was der PA für ein hochqualifizierter Beruf ist. Der Eindruck ist bei mir entstanden.

@Martin67, gut. Dann lass und darauf einigen auf das Lemma Patentanwalt zu verweisen. Ich hab den PA-Abschnitt mal entsprechend geändert. 80.130.91.38 11:20, 28. Sep 2005 (CEST)

@PA-Kollege Das finde ich grds. in Ordnung, nur gehen die letzten Änderungen von heute (von wem auch immer sie stammen) wieder in die gleiche Richtung. Patentanwälte treten vor dem BGH und den ordentlichen Gerichten auf, wenn das in einem Beitrag über RAe rausfliegt, weil es in dieser Pauschalität nicht stimmt, dann wird es konkretisiert und zum Schluß kapiert der Laie gar nicht, dass Schutzfristverlängerungen vor den ordentlichen Gerichten keine gerichtlichen Streitverfahren, sondern eine Formalie sind. Aber er denkt wohl, toll, was PAe nicht alles können.


@all, was haltet Ihr davon? 80.130.108.10 11:39, 24. Sep 2005 (CEST)

Dissertation von Herrn Lindenberg, die immer wieder unter Literatur eingestellt wird

Seit einiger Zeit wird permanent die juristische Dissertation von Herrn Lindenberg mit dem Titel "Wahrheitspflicht und Dritthaftung des Rechtsanwalts im Zivilverfahren" unter "Literatur" eingestellt. Durch verschiedene wiki-user wurde die Angabe wieder herausgenommen.

Ich würde hier gerne die Artikelrelevanz des "Werkes" klären und bitte deshalb den "Einsteller" hier zu einer Stellungnahme. (P.S.: Bei Literaturangaben werden akademische Grade des Autors nicht mitgenannt.) 80.130.79.243 19:44, 28. Sep 2005 (CEST)


Kommerzielle Anwaltsportale und RA_Suchdienste

rechtsanwalt.com und anwaltsauskunft.de gelöscht - beide sind kommerziell (anwaltsauskunft.de des DAV über die Mitgliedsbeiträge) und kämpfen hier offensichtlich gegen Links weiterer Mitbewerber, in dem laufend Links zu diese gelöscht werden - ich würde sagen: alle oder keiner; nicht einzusehen ist auch, dass der DAV sich hier dreimal verlinkt - wem soll das dienen? Ich möchte zur Diskussion stellen, ob kommerzielle Anwaltsportale und RA-Suchdienste in die Linkliste aufgenommen werden sollen. Es gibt da sehr sehr viele Angebote im Netz und es sollte wohl der Grundsatz "alle oder keiner" gelten. Wenn man alle aufnimmt, dann wird die Liste so lang wie das Literaturverzeichnis einer Dissertation. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich juristische Internetadressen sammle.

Laut Wikipedia:Weblinks sollen Weblinks zu Seiten mit kosten- oder registrierungspflichtigen Inhalten sowie zu solchen mit viel Werbung nicht aufgenommen werden. Ich bin auch dafür, die Liste abzuspecken - da du solche Links sammelst und dich vermutlich besser auskennst: magst du dich drum kümmern? Gruß --C.Löser Diskussion 17:59, 9. Dez 2005 (CET)

Wenn es die nächsten Tage sonst keinen Widerspruch gibt, werde ich die Linkliste überarbeiten und ein paar Vorschlage für neue Links machen.


Zwei Links zu kommerziellen Anwaltssuchseiten, eine davon zugepflastert mit Werbung, gelöscht. 84.190.171.85 22:38, 6. Mär 2006 (CET)

Habe den Link auf anwaltssuche.de wieder eingefügt. Weder Kosten- oder Registrierungspflichtige Inhalte noch Werbung. Der Link verstößt nicht gegen die Wiki Wikipedia:Weblinks sondern ist bietet einen Mehrwert und Weitergehende Informationen zum Thema.

Habe den wieder rausgeworfen und durch den zur Anwaltssuche des DAV ersetzt, die meines Wissens nach auch für den Anwalt nicht kostenpflichtig ist und damit Wikipedia:weblinks besser entspricht. -- Tobnu 17:34, 16. Mär 2006 (CET)

Weblinks zu entfernen, die auf mit Werbung zugepflasterten Seiten oder gar 0190 bzw. 0900- Dienstleistungen verlinken ist das Eine. Einen Link von einem Wiki-User auf eine thematisch passende, den Wiki-Regeln entsprechende Seite(die für dieses Thema durchaus einen Mehrwert bietet) zu löschen, um den eigenen kommerziellen Interessen zu dienen ist einfach nicht in Ordnung. Also Tobnu: bitte lassen Sie das!

Warum muss der Deutsche Anwaltsverein 2x vertreten sein? Warum muss er überhaupt eine eigene Seite haben?

Es ist schlichtweg eine Frechheit, auf der einen Seite eine link auf anwaltssuche.de als Linkspam zu bezeichnen, auf der anderen Seite Links auf anwaltverein, anwaltsauskunft oder gar rechtsanwalt.com drinzulassen. Scheinbar haben sich hier einige zusammengetan um ihre kommerziellen Interessen durchzusetzen. Ich habe übrigens keine Interessen, ausser daß ich es jetzt wissen will!!! Ich werde Wikipedia einschalten. Entweder alle vernünftigen Links oder kein!!!

jaja, das übliche Geseiere und Gegeifere. Am besten auch gleich Jimbo Wales oder den EuGH einschalten (Vorsichtshalber weise ich bereits jetzt darauf hin, daß St. Petersburg in Florida liegt...). Der Link auf anwaltssuche.de bleibt - wie jeder, bei dem der Anwalt direkt für die Aufnahme in das Verzeichnis blechen soll, draußen. Die Aufnahme einer Anwaltssuche halte ich für den Benutzer für freundlich, die des DAV erscheint mir aus den genannten Gründen als die Beste, da vollständiger und ohne eigene kommerzielle Interessen des Betreibers (vgl. Wikipedia:weblinks "nur vom feinsten"). Der DAV ist damit zweimal vertreten, dieses erscheint mir in diesem Ausnahmefall auch sinnvoll. kommerzielle Interessen habe ich nicht - ich war zwar im örtlichen Anwaltsverein, aktuell aber nicht. Übrigens wurde der link auf Anwaltssuche.de nicht nur von mir, sondern auch von weiteren Benutzern entfernt. -- Tobnu 13:30, 27. Mär 2006 (CEST)
Nach kurzer Beratung mit anderen Benutzern: Kein Link auf Anwaltssuch-Seiten mehr, da die keine weiterführenden Informationen zum Thema "Anwalt" bieten. Damit ist die Anwaltsauskunft (auf meinem Standpunkt, daß die Seite besser ist, bleibe ich) auch draußen. -- Tobnu 13:52, 27. Mär 2006 (CEST)
Ach so, wenn sich Nutzer untereinander kennen und absprechen, kann man einfach kritische Stimmen von der Diskussion ausschließen, indem man Ihre IP sperrt und Beiträge löscht um dann klammheimlich doch noch mal auf den anwaltverein zu verlinken. "Deutscher Anwaltverein" hat eine eigene Seite bei Wiki. Ein Link daruaf genügt.
Mein gelöschter Beitrag lautete übrigens: alle oder keiner!
deine IP hab ich gesperrt, weil du immer wieder den Weblink auf den DAV gelöscht hast - er gehört durchaus in den Artikel, da er eben die Interessenverein ist. Dass der Verein eine eigenen Wikiartikel hat schließt nicht aus, die Website auch von anderen Artikeln zu verlinken --schlendrian •λ• 14:06, 27. Mär 2006 (CEST)
Ich habe kein einziges mal den Link gelöscht! Mit dem Löschen waren andere beschäftigt! Warum wird Tobnu nicht gesperrt?Einmal habe ich den Link geändert, weil ich finde, dass es genügt, intern zu verlinken. Der anwaltverein bietet einen anwaltsuchdienst (anwaltauskunft) an, genauso wie alle anderen Suchdiensate. warum sollte er bevorzugt werden?


Eine Sperre mit dem Grund "Vandalismus" zu veranlassen, nur weil jemand anderer Meinung ist, ist schon äußerst bedenklich. Da merkt man doch gleich mit wem man es zu tun hat.

Verjährung

"für Rechtsanwälte verkürzten und in bestimmten Fällen durch höchstrichterliche Rechtsprechung erweiterten Verjährungsfrist."

Wo wird denn die Verjährung verkürzt?

Normalerweise gilt für fehlerhafte Dienstleistungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Schaden bekannt wurde bzw. Bekanntheit vorausgesetzt werden kann. Für Anwälte gelten 3 Jahre ab Mandatsende, aber nur, wenn sie ihre Mandanten auf diese verkürzte Frist hinweisen. Versäumen sie diese Aufklärung, greift die durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigte Sekundärhaftung. Anwaltspfusch kann also in den meisten Fällen über die übliche Frist hinaus reklamiert werden, weil Anwälte ihre Mandanten selten so gut aufklären wie sie sollten.