"Wer sich in Deutschland einmal privat versichert hat, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr aufgenommen."
Diese Aussage ist nicht richtig. Wer im Sinne des SGB V versicherungspflichtig wird, muss von den gesetzlichen Krankenkassen wieder aufgenommen werden. Einige Beispiele: Studium, Arbeitslosigkeit, Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze als Angestellter. Das trifft aber nicht für Personen zu, die älter als 55 Jahre alt sind..
Einige Zahlen aus dem Bereich der PKV (2003):
- 8,11 Millionen Vollversicherte (+ 186.800 gegenüber 2002)
- Rund 11.000 Versicherte sind im "Standardtarif" (Leistungen vergleichbar mit denen der GKV) versichert (+ 3078 gegenüber 2002)
- Ausgezahlte Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung: 15,32 Milliarden Euro (+ 4,1% gegenüber 2002)
- Ausgezahlte Versicherungsleistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung: 520 Millionen Euro (+ 4,8% gegenüber 2002)
- Ausgezahlte Versicherungsleistungen insgesamt: 15,84 Milliarden Euro (+ 4,1% gegenüber 2002)
Verwaltungskosten:
- Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb: 800 Millionen Euro
- Abschlusskosten (einschließlich Provisionen, Umdeckungen bei Versicherungswechsel): 2,25 Milliarden Euro.
Anteil der Verwaltungskosten im Durchschnitt 13%, Abschlusskosten bei manchen Versicherern bis zu 18% der Aufwendungen.
Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (Hrsg.): Rechenschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2003, zitiert nach: Deutsches Ärzteblatt vom 12. Juli 2004 --RainerSti 13:13, 12. Jul 2004 (CEST)
Anmerkungen
1. Zum genannten Beispiel, "wie PKVs rechnen":
1. Der Tarif wird "frisch aufgelegt", d.h. mit einem Versichertenbestand von 0. 2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen. 3. Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten für das Versicherungsunternehmen und damit auch die Beiträge für die Versicherten sehr günstig. 4. Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beiträgen lässt sich gut für den Tarif werben. 5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand älter wird. Die Beiträge steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv für Neuzugänge. 6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif "frisch auf". Zukünftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhält so gut wie keine Neuzugänge mehr. 7. Die älter und kränker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.
Das Beispiel klingt naiv. Gibt es dafür Belege, dass bei manchen PKVs so gehandelt wird?
2. Spricht etwas dagegen, dass eine Person, die gesetzlich-krankenversicherungspflichtig ist, sich zusätzlich privat versichert? Im Artikel klingt es derzeit so, dass man sich nicht privat versichern darf, wenn man gesetzlich versichert ist.
3. Zitat: In der gesetzlichen Krankenkasse [...] kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren. Beliebig bestimmt nicht.
4. In der PKV sind technische Neuerungen durch den Vertrag häufig nicht abgedeckt (Verträge laufen teilweise 40 bis 50 Jahre). Wie häufig ist häufig?
Danke, --Abdull 09:13, 2. Mär 2006 (CET)
Mir fehlt in der Einführung ein Abriss der Historie der PKV: Wieso können manche Mensche eine private Krankenversicherung wählen und andere nicht? Denn sonst erscheint die Einteilung sher willkürlich.