Alibi

Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat
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Ein Alibi (lat. zu alibi „anderswo“ von alius „ein anderer“) ist der Beweis oder Nachweis dafür, dass eine verdächtige Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten hat und so als Täter nicht in Frage kommt. Es bedarf im strafrechlichen Ermittlungsverfahren der Bestätigung durch Zeugen oder Indizien. Die Alibiermittlung ist wesentlicher Teil der Kriminalistik.

Umgangssprachlich wird Alibi auch für andere, nicht räumliche Umstände benutzt, die Verbrechen oder moralisches Fehlverhalten entschuldigen oder relativieren sollen, hier jedoch meist in abschätziger Auffassung als Schutzbehauptung.

Zitate

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Siehe auch: Rechtfertigung