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Wahlspruch: Lā ilāha illā llāh, Muhammadun rasūlu llāh., arab. "Es gibt keinen Gott außer Allah, Mohammed ist sein Prophet." (siehe auch: Schahada) Die Schahada ist in arabischer Schrift auf der Flagge vorhanden. | |||||
Amtssprache | Arabisch | ||||
Hauptstadt | Riad | ||||
Staatsform | Monarchie | ||||
König und Premierminister | Abdullah bin Abd al-Aziz | ||||
1. Stellvertretender Premierminister | Kronprinz Sultan bin Abd al-Aziz | ||||
Fläche | 2.240.000 km² | ||||
Einwohnerzahl | 26.417.599 (Juli 2005) | ||||
Bevölkerungsdichte | 11,8 Einwohner pro km² | ||||
Unabhängigkeit | 23. September 1932 | ||||
Währung | Saudi-Riyal, Halala | ||||
Zeitzone | UTC+3 | ||||
Netzspannung | 127/220 V, 50/60 Hz. | ||||
Nationalhymne | Asch al-Malik (Lang lebe der König) ist die Nationalhymne Saudi Arabiens. Sie lobt Allah als einzig wahren Gott und bittet darum, den König lebenslang zu erhalten und ihm Wohlergehen zuteil werden zu lassen. | ||||
Kfz-Kennzeichen | KSA | ||||
Internet-TLD | .sa | ||||
Vorwahl | +966 | ||||
Karte Asiens, Saudi-Arabien hervorgehoben | |||||
Karte Saudi-Arabiens |
Das Königreich Saudi-Arabien (arabisch المملكة العربية السعودية) ist eine absolute islamische Monarchie in Vorderasien. Saudi-Arabien liegt auf der Arabischen Halbinsel und grenzt an den Irak, Jordanien, Kuwait, Oman, Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate, den Jemen, das Rote Meer und den Persischen Golf. Bekannt ist das Land für seine restriktiven Gesetze (siehe unten), seinen wirtschaftlichen Wohlstand, den Reichtum des Staates und die enormen Bodenschätze. Militärisch gehört das Land zu den modernsten und stärksten in der Region, obwohl das eigentliche Heer relativ klein ist. Donnerstag ist teilweise Ruhetag, der Freitag ist ein kompletter Ruhetag.
Geographie
Die Arabische Halbinsel besteht größtenteils aus einem ausgedehntem Hochland. Im Westen bildet das Plateau einen steilen Randabbruch, der parallel zur Küste des Roten Meeres verläuft. Im Nordwesten gibt es praktisch keine Küstenebene. Die höchsten Gipfel liegen im Südwesten im Asir-Gebirge. Der höchste Berg ist der Dschabal Sauda mit 3.133 m Höhe.
Östlich des Randabbruchs fällt das unwirtliche Hochland allmählich bis zu den flachen Wassern des Persischen Golfes ab, dessen Küste von Sümpfen und Salzflächen gesäumt wird. Das Hochland wird überwiegend von Sandwüste mit einigen Gebieten von nacktem vulkanischen Gestein bedeckt. Ein breites Wüstenband, "das leere Viertel" Rub al-Chali, erstreckt sich über den gesamten Süden des Landes.
Klima
Es herrscht vorwiegend heißes und trockenes Klima. Das kontinentale Klima im Landesinneren weist zum Teil beträchtliche Temperaturunterschiede auf, vor allem zwischen Tag und Nacht. Im Sommer sind tagsüber Maximalwerte von 40 °C möglich, im Winter kann nachts der Gefrierpunkt unterschritten werden. Die durchschnittliche Jahrestemperatur liegt bei 28 °C. Der größte Teil der spärlichen Jahresniederschlagsmenge fällt zwischen November und Januar.
Flora und Fauna
In den meisten Teilen des Landes ist die Vegetation auf niedrige Gräser und kleine Sträucher beschränkt. In verstreuten Oasen wachsen Dattelpalmen. Die arabische Oryxantilope sowie weitere Antilopenarten wurden durch die Jagd in Freiheit ausgerottet, heute lebt sie aufgrund von Auswilderungsprogrammen wieder in geringer Zahl in Freiheit. Auch einige Singvögel sind vom Aussterben bedroht.
Verbreitet sind Wildkatzen, in der Wüste lebende Flughühner, höhlenbauende Nagetiere sowie Wüstenratten und diverse Reptilien und Insekten. Die in Syrien vor wenigen Jahren wiederentdeckten Waldrappen ziehen wohl auch nach Saudi-Arabien. Der Halsbandsittich ist als Neozoon in vielen Siedlungen zu finden. In den Küstengewässern des Roten Meeres wimmelt es von Meerestieren, besonders in den Korallenriffen.
Landesgrenzen
Saudi-Arabien hat folgende Länder als Nachbarländer: Jordanien, Irak, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Bahrain, Katar, Oman und Jemen. Auffällig am Grenzverlauf ist, dass er besonders im Norden sehr gradlinig ist und keine großen Ausbuchtungen hat, weil er von den Kolonialmächten festgelegt wurde.
Im Norden, Nordosten und Süden wird das Land durch Nachbarländer eingegrenzt. Im Osten und Westen stellen die Küsten des Landes, am Roten Meer und am Persischen Golf, die Grenzen dar. Insgesamt hat Saudi-Arabien 4.415 km Grenzen, die längste davon zum Irak.
Die Grenze zum Jemen wurde in den Jahren 2003 und 2004 durch Sperranlagen gesichert, was zu diplomatischen Schwierigkeiten führte.
Die Flagge Saudi-Arabiens
Die Flagge Saudi-Arabiens wurde 1932 eingeführt und in der heutigen Form am 15. März 1973 angenommen. Auf grünem Grund ein weißes, waagerecht angeordnetes Schwert, darüber weiße arabische Schriftzeichen.
Bedeutung: Grün ist die Farbe des Islam, hier die Farbe der Fatimiden, eines Herrscherhauses. Der Spruch ist das Glaubensbekenntnis des Islam:
- لا إله إلا الله محمد رسول الله
- Lā ilāha illā llāh Muḥammadun rasūlu llāh :
- Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist sein Prophet.
Das glatte Schwert symbolisiert Rechtschaffenheit und Gerechtigkeit.
Wegen des auf der Flagge abgebildeten islamischen Glaubensbekenntnisses (Schahada) darf die Flagge nicht auf Halbmast gesetzt werden. Das Glaubensbekenntnis zwingt die Saudis auch dazu, die Flagge mit einem noch größeren Respekt zu behandeln, als dies schon üblicherweise bei Nationalflaggen der Fall ist. So darf ein Saudi eine abgebildete Nationalflagge wegen der Schahada beispielsweise nicht entsorgen oder vernichten. Dies führt insbesondere dann zu Problemen, wenn internationale Unternehmen in Unkenntnis dieser Tatsache die saudische Nationalflagge auf Wegwerfartikeln (Verpackungen, Dosen etc.) abdrucken, beispielsweise um eine Zutatenliste in arabischer Sprache zu kennzeichnen. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 1998 beispielsweise war es verboten, die Flagge auf dem Spielball abzubilden.
Bevölkerung
Die Bevölkerung konzentriert sich auf die Städte und wenige Oasen. Die ursprüngliche Bevölkerung setzt sich fast nur aus Arabern zusammen. Das Land wird von etwa 400 Stämmen bewohnt, von denen heute noch einige als Nomaden leben. Noch über ein Zehntel der Einwohner leben nomadisch oder halbnomadisch.
Über 6 Millionen Gastarbeiter sind in Saudi-Arabien beschäftigt. Die soziale Absicherung ist gut, steht aber nur Saudis zu. Die medizinische Versorgung, die allen Einwohnern in den Städten kostenlos zur Verfügung steht, ist sehr gut. Saudi-Arabien hat eine Bevölkerungsgröße von 26.417.599 Millionen Menschen. Davon sind 7 Millionen legal im Land lebende Ausländer.
Ungewöhnlich für ein islamisches Land ist, dass 40 Prozent der saudischen Ehen nach spätestens drei Jahren geschieden werden.
Zusammensetzung der Bevölkerung
Neun von zehn Einwohnern sind arabischer Herkunft, entweder einheimische Saudis oder Menschen aus dem arabischen Raum, vornehmlich Ägypter, Jordanier und Palästinenser. Den Rest stellen nicht-arabischstämmige Ausländer, die meist als Gastarbeiter im Königreich tätig sind.
Die Bevölkerung ist mit 73 % mehrheitlich sunnitisch-wahhabitisch, 5 % sind Schiiten. Der Rest gehört zum größten Teil der anderen Richtung des sunnitischen Islams an. Die Mehrheit der Ausländer kommt aus dem vorderasiatischen und schwarzafrikanischen Raum. Länder, aus denen die Arbeiter zumeist kommen, sind: Indien, Pakistan, Bangladesch, Iran, Philippinen, Indonesien und Sudan. Die Arbeitsmigranten arbeiten vor allem in Bereichen, in denen Saudis nicht arbeiten wollen. Während und nach der Mekkawallfahrt im Monat Hadsch kommt es immer wieder zu illegaler Arbeitsaufnahme durch ausländische Pilger. Nach den Anschlägen vom 11. September und den daraus folgenden US-Militäraktionen ist ein Zustrom von afghanischen Bauarbeitern, überwiegend Paschtunen, zu beobachten.
Der Wüstenstaat hat eine Bevölkerungsdichte von 12 Einwohnern pro km². 86 % der Menschen in Saudi-Arabien leben in den Städten des Landes, der Rest auf dem Land. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt 69,5 Jahre, wobei Frauen mit 71,2 Jahren etwas älter werden als Männer (66,9 Jahre).
Pro tausend Geburten gibt es fünfzig Kind-Sterbefälle, sowie eine Müttersterblichkeit von 23 auf 100.000 Geburten. Damit wächst die saudi-arabische Bevölkerung jährlich um 4 Prozent. Die Fruchtbarkeitsrate saudischer Frauen liegt mit 6,21 Kindern sehr hoch. Damit hat das Land eine der größten Bevölkerungswachstumsraten der Welt. Fast zwei Drittel der saudischen Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt. Die Ansteckung durch HIV ist trotz der Nähe zu Afrika und den dadurch resultierenden Einflüssen mit offiziell 0,01 % als sehr gering einzustufen. In Deutschland zum Vergleich liegt sie bei 0,1 %, im Sudan bei 2,6 %. Der Grund für die niedrige Infektionsgefahr sind die harten Bestrafungen für außerehelichen Geschlechtsverkehr.
Der Alphabetisierungsgrad der arabischen Bevölkerung ist mit insgesamt 97,16 % fast so hoch wie in Deutschland (99 %). Dabei sind die saudi-arabischen Frauen mit 96,2 % fast ebenso viele des Lesens und Schreibens mächtig wie Männer, die einen Alphabetisierungsgrad von 98,3 % erreichen. In Saudi-Arabien kommen auf 1.000 Menschen aus der Bevölkerung im Durchschnitt 1,7 Ärzte sowie 2,3 Betten in einem staatlichen Krankenhaus. Hocharabisch ist die Amtssprache, Englisch gilt als Sprache des Handels, außerdem werden noch einige arabische Dialekte gesprochen, die aber im offiziellen Gebrauch kaum Anwendung finden.
Religion
Die Hauptreligion ist der zum sunnitischen Islam gehörende wahhabitische Islam, dem 73 % der Bevölkerung, vor allem im Nadschd und im Norden, angehören. Andere Sunniten stellen 12 % der Bevölkerung, Schiiten etwa 5 %. Andere Religionen als der Islam sind in Saudi-Arabien verboten. Für Gastarbeiter und Diplomaten ist es demnach bei Strafe verboten, etwa einen Gottesdienst zu feiern, eine Taufe oder eine letzte Ölung zu empfangen. Kirchen, Synagogen oder andere nicht islamische Gebetshäuser gibt es nicht, und die Errichtung dieser ist verboten. Nach der Interpretation der wahhabitischen Geistlichen darf auf dem Land, worauf sich die zwei heiligen Stätten befinden, kein nichtislamisches Gotteshaus befinden. Auf Missionierung zu anderen Bekenntnissen als dem Islam und den Abfall vom Islam steht die Todesstrafe, die auch vollstreckt wird. Allerdings gibt es z.B. zwei deutsche Schulen in Saudi-Arabien, in denen diese Gesetze nicht gelten; innerhalb des Schulgeländes kann man so leben wie in Deutschland auch.
Die beiden heiligsten Stätten des Islam, die Kaaba in Mekka und die Ruhestätte des Propheten Mohammed in Medina, liegen in Saudi-Arabien, so dass das Land jährlich das Ziel von mehreren Millionen Pilgern ist, vor allem während des Haddsch.
Daher genießt Saudi-Arabien in der islamischen Welt einen Sonderstatus, wird aber auch wegen seiner Intoleranz gegenüber anderen Kulturen und Religionen kritisiert. Besonders kritisiert wird, dass viele antike Gebäude in Mekka und Medina von den wahhabitischen Saudis niedergerissen wurden mit Begründungen, die nicht mit dem Islam vereinbar sind.
In Saudi-Arabien herrscht der wahhabitische Islam, der bei allen anderen Muslimen als umstritten gilt, da der wahhabitische Islam die Religion sehr konservativ und manchmal nicht vom Koran ableitbar interpretiert. Die radikale Auslegung des Islam durch Muhammad ibn Abd al-Wahhabs Lehre gewinnt heute von Saudi-Arabien ausgehend zunehmend Einfluss auf die gesamte sunnitische-Islamische Welt.
In Saudi-Arabien ist Muhammad ibn Abd al-Wahhabs Lehre Staatsdoktrin. Gleichzeitig fördert der saudische Staat wahhabitische und andere sunnitische Organisationen in allen Teilen der Welt. Die Anhänger der Theologie Muhammad ibn Abd al-Wahhabs sehen sich innerhalb der muslimischen Gemeinschaft von vielen Seiten dem Vorwurf ausgesetzt, gegenüber anderen Auffassungen der islamischen Lehre und Ungläubigen (Nicht-Muslimen) äußerst intolerant zu sein und ihr eigenes Verständnis des Islam mit Gewalt gegen andere Muslime durchzusetzen. Anhänger der Bewegung sehen darin dagegen den legitimen Kampf (Dschihad) gegen Ungläubige, die nur dem Namen nach Muslime seien, und gegen Abtrünnige vom Islam.
Als Hochburgen der Wahhabiten im heutigen Saudi-Arabien gelten Riad und Buraida.
Eine der Eigenheiten des saudischen Systems, die sich aus der Erhebung der wahhabitischen Lehre zur Staatsdoktrin ergibt, sind die mutawwaʿ, die Religionspolizei. Die sog. mutawwaʿīn sind – neben der regulären Polizei – Wächter, die die Einhaltung sittlicher Normen in der Öffentlichkeit kontrollieren sollen. Ungewöhnlich ist ferner, dass während des Freitaggebetes die Predigt sehr laut gestellt wird, so dass das gesamte Umfeld der Moschee beschallt wird. Dabei ist antiwestliche Propaganda nicht selten.
Die dem Islam widersprechende Lebensweise einer Reihe von Mitgliedern des saudischen Königshauses polarisiert die Gesellschaft. Kommentatoren halten daher einen religiös motivierten Staatsstreich durch fundamentalistische Geistliche für denkbar.
Die größten Städte
Die größte Städten Saudi-Arabiens sind Riad, Dschidda, Mekka, Medina und Dammam und Taif. Die ersten drei Städte sind Millionenstädte. Saudi-Arabien verfügt über eine florierende Wirtschaftsentwicklung – als weltweit größter Rohölexporteur und über eine in allen Belangen ausgezeichnete Infrastruktur: Angefangen von einer komplett freien medizinischen Versorgung bis hin zur Verbindung aller wichtigen Städte über ein autobahnähnliches Straßennetz.
Die größte davon ist die Hauptstadt Riad mit rund 4,1 Mio. Einwohnern. Die Stadt liegt ca. 150 km südlich des nördlichen Wendekreises zwischen den beiden größten Wüsten des Landes relativ zentral im östlichen Teil der Landesmitte. Riad ist seit der Unabhängigkeit Saudi-Arabiens im Jahre 1932 Hauptstadt des Landes. Auch historisch ist Riad ein sehr wichtiger Durchreiseort des arabischen Raums, der Pilgerwege nach Mekka und Medina, der wichtigsten Pilgerstätten des Islam. In Riad befindet sich seit 1824 der Hauptpalast des Königshauses Saud. Riad, manchmal im Deutschen auch Er-Riad geschrieben, war ursprünglich eine Oase, die sich nach und nach zur Metropole entwickelte, besonders nach dem Ölboom in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts.
Die nächstgrößere Stadt ist Dschidda am Roten Meer. Dschidda hat 2,8 Millionen Einwohner und ist der wichtigste Exporthafen für Erdölprodukte und Vieh (Ziegen, Schafe und Kamele). Die Stadt ist ca. 300 Jahre alt und hat seit 1947 eine gigantische Entwicklung durchlebt: damals hatte sie ca. 30.000 Einwohner und war auf eine kleine Fläche innerhalb ihrer Stadtmauern begrenzt. Heute kann man die Ausmaße der Stadt am besten an ihrer Prachtstraße „Corniche“ festmachen, die, von Hotels und Palästen gesäumt, 60 km an der Küste des Roten Meeres entlang führt. Die Stadt liegt eingebettet zwischen dem Meer und dem Asir-Gebirge.
Als nächstes in der Liste der großen Städte des Landes ist Mekka zu nennen, die wichtigste Stadt des Islam. In Mekka leben dauerhaft rund 1,3 Mio. Menschen, zur Zeit der Haddsch, der obligatorische Pilgerfahrt der Moslems nach Mekka, halten sich mehrere Millionen Pilger in der Stadt auf. Sie werden oft in Zeltstädten untergebracht und von der saudischen Regierung mit Essen und Trinken versorgt. Mekka hat historisch eine große Bedeutung als Handelsstadt und als Knotenpunkt vieler Karawanenrouten aus Asien und Afrika nach Europa. Von größerer Bedeutung für Mekka ist jedoch die islamische Religion. Im Zentrum der Stadt befindet sich das wichtigste Heiligtum des Islam, die Kaaba, das Ziel der islamischen Pilgerreisen. Alle Muslime der Welt beten in Richtung Kaaba. Mekka befindet sich im Landesinneren ungefähr 200 km südlich des nördlichen Wendekreises im mittleren Westen des Landes. Durch ihre besondere religiöse Position wechselte die Herrschaft über die Stadt in der Geschichte regelmäßig, je nachdem welche muslimische Macht gerade den größten Einfluss hatte.
Medina ist mit 919.000 Einwohnern die zweitheiligste Stadt der Muslime. Sie liegt in der Mitte des Landes, westlich von Riad. In Medina begann 622 die islamische Zeitrechnung, da in diesem Jahr der Prophet Mohammed von Mekka in die Oase Yathrib, das heutige Medina, zog (Hidschra). Er ist auch in Medina begraben, was sie zu einem wichtigen Pilgerort macht. Medina tat sich ebenfalls als Karawanenstadt hervor und war ein wichtiges Handelszentrum. 1932 wurde Medina von den Truppen des saudischen Königs von der Herrschaft der Haschimiten befreit und dem Königreich einverleibt. Nicht-Muslimen ist das Betreten der heiligen Städte untersagt.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Saudi-Arabiens
Seit Beginn der historischen Überlieferung war die Arabische Halbinsel von Semiten bewohnt. Wegen des Wüstenklimas war die Nomadenwirtschaft vorherrschend. Immer wieder drangen sie auch aus der Wüste in die fruchtbaren Gebiete Mesopotamiens und Syriens ein (Akkader, Amoriter, Aramäer). Die größte dieser Bewegungen wurde aber durch die Verbreitung des Islams durch den Propheten Muhammad im 7. Jahrhundert ausgelöst. Innerhalb weniger Jahrzehnte eroberten die Muslime ein Reich zwischen Spanien und Indien.
Durch die Verlagerung des Reichszentrums verlor Arabien aber bald wieder seine politische Bedeutung. Nur die heiligen Stätten Mekka und Medina im Hedschas wurden jährlich von muslimischen Pilgern besucht. Seit dem 18. Jahrhundert verbündete sich die Dynastie der Saud mit der fundamentalistischen islamischen Reformbewegung der Wahhabiten, um auf diese Weise die arabischen Beduinenstämme zu einigen und zu unterwerfen.
Ein erster größerer Expansionsversuch unter Emir Saud I. (1803-1814) provozierte jedoch im Auftrag des ohnmächtigen osmanischen Sultans eine vernichtende Militärintervention des osmanischen Vizekönigs von Ägypten, Muhammad Ali, dessen Truppen Sauds Sohn Abdallah I. 1818 vernichtend schlugen. Zweimal - 1818-1822 und nochmals 1838-1843 - wurde das saudische Herrschaftsgebiet im Nedschd von ägyptischen Truppen besetzt. Nach diesen Rückschlägen gerieten die erheblich geschwächten Saudis unter die Oberherrschaft anderer, osmanentreuer arabischer Stammesfürsten. Das Osmanische Reich beobachtete die Lage immer genauestens wegen des von den Türken als "nicht richtig" anerkannten Islams der Sauds und wegen der heiligen Städte in dem Gebiet.
Erst Emir Abd al-Aziz II. ibn Saud (regierend ab 1902), befreite seine Dynastie und deren Stamm von dieser Unterordnung im Osmanischen Reich und konnte den wahhabbitischen Fundamentalismus erneut für eine siegreiche militärische Expansion in Arabien nutzen. Entscheidend war hier der militärische Sieg über die konkurrierende Dynastie der Haschemiten, der ibn-Saud 1925 ihr Stamm-Königreich Hedschas (mit den heiligen Städten Mekka und Medina) nehmen konnte.
Nach weiteren Eroberungen wurden die unterschiedlichen Gebiete am 23. September 1932 zum neuen Einheitsstaat Saudi-Arabien vereinigt. Deshalb ist der 23. September auch heute noch Nationalfeiertag. Durch die reichen Erdölvorkommen erlangte Saudi-Arabien Wohlstand und große Bedeutung für die Wirtschaft der Industrienationen.
Politik
Saudi-Arabien genießt in der Politik bei den anderen islamischen Ländern einen Sonderstatus, da sich die zwei heiligsten Städte des Islams in diesem Land befinden. Saudi-Arabien ist eine islamische absolute Monarchie. Seit dem 1. August 2005 regiert König Abdullah bin Abd al-Aziz, der gleichzeitig Premierminister ist. Auch der Rest der königlichen Familie hat wichtige Regierungsämter inne.
Seit der saudischen Staatsgründung 1932 herrschten – einschließlich Abdullahs – sechs Könige über das Reich, alle aus dem Hause der Al Saud. Muss ein neuer König ernannt werden, so tritt der Rat der Ältesten aus dem Königshaus zusammen, um ihn zu bestimmen. Dem König untersteht ein Ministerrat, der erst 1993 eingerichtet wurde. Er hat jeweils 120 Mitglieder, die vier Jahre diese Position bekleiden. Alle Mitglieder dieses Rates werden vom König persönlich ernannt. Der Rat hat aber keine Verfügungsgewalt über den Staatshaushalt oder über Gesetzesbeschlüsse, er berät lediglich den König. Alle Schlüsselministerien, wie Inneres, Äußeres, Verteidigung und Wirtschaft, sind in den Spitzenämtern mit Prinzen aus dem Königshaus besetzt. Großen Einfluss auf das Volk haben die Ulema, die Religionsgelehrten, die in den Moscheen des Landes predigen.
Das Land ist seit 1993 in dreizehn Regierungsbezirke aufgeteilt, die jeweils einem vom König ernannten Gouverneur unterstehen. Die kleinen Städte und Dörfer werden in der Regel von einem Dorf- oder Ältestenrat regiert. Die Verfassung des Landes besteht in schriftlicher Form erst seit 1992. In jenem Jahr wurde das 83 Punkte umfassende Dokument verfasst, das auf der Schari'a, dem islamischen Recht, basiert. Weiterhin orientiert sich das Gesetz am Koran und der Sunna. Diese Regeln werden strikt ausgelegt und durchgesetzt. So können etwa Mörder, Drogenhändler, Homosexuelle, Hochverräter, Vergewaltiger, Ehebrecher und Gotteslästerer zum Tode verurteilt werden.
Im Staat gibt es weder eine legale Opposition noch eine Regierungspartei. Gewerkschaften sind vom König offiziell verboten.
Trotz der nicht-demokratischen Herrschaftsform war Saudi-Arabien bislang ein enger Verbündeter der USA. Die US-Armee unterhält seit dem Zweiten Golfkrieg mehrere wichtige Stützpunkte in Saudi-Arabien (zum Beispiel Al Kharj, südlich von Riad). Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York hat sich das Verhältnis zwischen den beiden Staaten jedoch abgekühlt. 15 der 19 Attentäter waren saudische Staatsangehörige, was von offizieller Seite zunächst dementiert wurde. Im Irak-Krieg 2003 durften die saudischen Stützpunkte nur teilweise genutzt werden. Zudem sind wegen der World-Trade-Center-Anschläge eine Reihe von Schadensersatzklagen in Multi-Milliarden-Dollar-Höhe vor allem gegen Saudi-Arabien in den USA anhängig. Dieser Aspekt sorgt für zusätzliche Spannungen zwischen den beiden Ländern.
Saudi-Arabien ist Mitglied des Golf-Kooperationsrats (Gulf Cooperation Council, GCC).
Siehe auch: Politisches System Saudi-Arabiens
Das Königshaus
Seit der Staatsgründung 1932 durch Ibn Saud wurde das Königreich von sechs Monarchen in folgender Reihenfolge regiert:
- Abd al-Aziz al Saud, (1932-1953)
- Saud, (1953-1964), Sohn von König Abd al-Aziz
- Faisal, (1964-1975), Sohn von Abd al-Aziz
- Chalid, (1975-1982), Sohn von Abd al-Aziz
- Fahd, (1982-2005), Sohn von Abd al-Aziz
- Abdullah, (seit 2005), Sohn von Abd al-Aziz
Alle stammen von König Abd al-Aziz ab. Er und seine männlichen Nachkommen zeugten mindestens 5.000 Prinzen, die zum Großteil Funktionen in den Ministerien des Staates innehaben. Die Zahl seiner männlichen Nachkommen in direkter Linie steigt beständig stark an. Das verdeutlicht, wie allgegenwärtig das Königshaus im Lande ist.
Ein großes Problem, das durch die vielen Nachkommen entstehen könnte, besteht darin, dass nach dem Ableben Abdullahs die oben erwähnte Anzahl an Prinzen versuchen könnte, einen Teil der Macht für sich zu beanspruchen. Weil die Ölvorräte weiter sinken und somit das Geld immer knapper wird, werden einige Prinzen in Zukunft ein Leben führen müssen, das nicht ihrem heutigen Standard entspricht. Das Fehlen der wichtigsten Einnahmequelle Saudi-Arabiens wird auch zu einer Verarmung der Bevölkerung führen. Die, geschichtlich gesehen, kurze Phase des Aufschwungs würde zuende gehen und das Land auf schmerzhaftem Weg zurück auf den Boden der Tatsachen befördern.
Saudi-Arabien ist ein religiös legitimierter Staat. Der König bezeichnet sich seit 1986 als Hüter der heiligen Stätten von Mekka und Medina (arab. خادم الحرمين), was ihn und das Königshaus in der islamischen Welt aufwerten sollte. Deshalb legt das Königshaus großen Wert darauf, die Politik nicht von der Religion zu trennen, wie etwa in der Türkei. Insbesondere die langjährige Verbundenheit der Dynastie der Saud mit dem wahhabitischen Klerus und umgekehrt trägt zur Verankerung der Monarchie im Königreich bei. In letzter Zeit zeigen sich jedoch Risse in dieser gegenseitigen Verbundenheit.
Medien
Ein Teil der Medien in Saudi-Arabien ist staatsgelenkt und gehört auch diesem, andere Teile wiederum sind eigenständig werden aber auch durch das Saudische Kulturministerium überwacht. Mit dem Islam nicht vereinbare Inhalte und Inhalte gegen das Königshaus sind verboten. Der Islam ist wie überhaupt in der ganzen Gesellschaft auch in allen saudischen Medien present.
Internet
In Saudi-Arabien ist das Internet seit 1999 über die staatliche Telekommunikationsbehörde KACST verfügbar, das Internet wird von einer speziellen Abteilung überwacht und ist zensiert. Hauptsächlich sind Seiten, die als unmoralisch oder unislamisch eingestuft werden, zensiert, vor allem pornografische Seiten. Umgehungsversuche werden aufgezeichnet und zur Strafe gebracht, Internetcafés haben alle eine bestimmte Lizenz zu erwerben und werden regelmäßig von der mutawwaʿ (Religionspolizei) kontrolliert.
Fernsehen
Das Fernsehen in Saudi-Arabien unterliegt ebenfalls einer Kontrolle durch das Kulturministerium, alle Serien, Filme und Werbespots müssen auf ihre Inhalte geprüft und genehmigt werden. So kommt es oft vor das Westliche Filme, Serien und Zeichentrickfilme an einigen Stellen Zensiert oder geschnitten werden die als unmoralisch oder unislamisch eingestuft werden. Das Fernsehprogramm aller Sender wird 5-mal am Tag während der Gebetszeiten unterbrochen und schaltet live zur großen Moschee nach Mekka. Überhaupt ist das saudische Fernsehen von vielen religiösen Inhalten und Sendungen geprägt.
Die größten Sender im Lande sind:
- Saudi TV 1 (Staatsfernsehen) - Saudi TV 2 (Staatsfernsehen) - Ekhbariya TV - Al Ryadiah TV - Al Majd TV
Es werden aber auch viele ausländische Sender, vor allem aus den arabischen Nachbarstaaten, empfangen, der beliebteste unter diesen ist der in Katar ansässige Sender al-Dschazira.
Zeitungen
Zeitungen genießen mehr Freiheiten als die andere Medien, ihre veröffentlichten Texte werden nicht vor dem Erscheinen geprüft, dürfen aber auch nicht unislamisch oder unmoralisch sein, in diesem Falle kann das Kulturministerium das Erscheinen der jeweiligen Zeitung verhindern und die Exemplare zurückrufen lassen. Die Texte werden in der Regel nach dem Erscheinen geprüft, wobei man hier relativ großzügig verfährt.
Die größten Zeitungen im Lande sind:
- Arab News - Jazirah - Madinah - Arabia Online - Asharq al Awsat - Saudi Gazette - Al Eqtisadiah - Itidal - Al Saudia Al Yawm
Menschenrechte
In Saudi-Arabien stehen die Gesetze des Korans ("Das unverfälschte Wort Gottes") und der Sunna (Scharia) über den Menschenrechten. Daher sind schwerste Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Der Jahresbericht 2003 der Organisation Amnesty International listet unter anderem die folgenden Tatbestände auf:
- Inhaftierung gewaltloser politischer Oppositioneller
- Folterungen von Gefangenen
- Anwendung der Prügelstrafe bei Männern (meistens Auspeitschungen)
- Amputationen von Gliedmaßen als Bestrafung
In Saudi-Arabien sind Frauen gemäß wahhabitischer Tradition in einigen Rechten eingeschränkt; im Strafsystem werden ihnen aber einige mildernde Umstände zugesprochen. Die Liberalisierungsanstrengungen der Regierung haben ihre ersten Früchte getragen (siehe unten). Frauen müssen sich mit der sogenannten Abaja verhüllen. Inzwischen ist es zwar Pflicht, dass jede Frau einen Personalausweis besitzt, das Land darf aber ohne eine Genehmigung nicht verlassen werden. In Saudi-Arabien ist Frauen das Lenken von Kraftfahrzeugen strikt untersagt. Im Oktober 2005 bestätige König Abdullah, dass sich daran in nächster Zeit nichts ändern werde. Erst seit 1966 dürfen Frauen Schulen besuchen. Inzwischen ist im Bildungssektor die Liberalisierung so weit vorangeschritten, dass die Mehrheit der Studenten Frauen sind. Sie müssen ihre Vorlesungen allerdings am Bildschirm verfolgen, da in der Universität wie im gesamten öffentlichen Raum der Grundsatz gilt, dass Frauen keinerlei Kontakt zu nichtverwandten Männern haben dürfen.
Frauen haben keine politischen Rechte. Bis 2001 durften sie noch nicht einmal einen eigenen Pass besitzen. Daher bekleiden sie auch in der Regierung, die mehrheitlich von Mitgliedern des Königshauses gestellt wird, keine Positionen. Viele Berufe waren ihnen nicht zugänglich, heute ist den Frauen fast jeder Beruf zugänglich, allerdings unter der Voraussetzung strikter Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz. Sie dürfen das Land ohne Erlaubnis ihres Ehemannes oder eines anderen männlichen Vormunds nicht verlassen.
Frauen besitzen derzeit weder aktives noch passives Wahlrecht. Demokratische Wahlen gab es erstmals 2005, jedoch nur auf kommunaler Ebene. Dabei konnten die Männer nur die Hälfte der Abgeordneten bestimmen. Der Rest wird weiterhin vom Königshaus berufen. An den nächsten Kommunalwahlen sollen sich laut offizieller Verlautbarungen auch Frauen beteiligen können, was im Land jedoch umstritten ist. Die Umsetzung dieser Ankündigungen bleibt deshalb unsicher.
Besondere Gesetze, Verhaltensregeln und Empfehlungen bei Saudi-Arabien-Reisen
Das saudi-arabische Strafrecht ist eines der exotischsten und despotischsten der Welt, man sollte sich unbedingt vor Reisen genau über seine Besonderheiten informieren!
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1.1.1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften, die nach dem konservativen wahhabitischen Islamverständnis ausgelegt werden. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch Islamische wie z.b der Koran. Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert. Während des Fastenmonates Ramadan ist es verboten während der Fastenzeit (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) in der Öffentlichkeit etwas zu trinken, zu essen oder zu rauchen.
Aktueller Hinweis:
Angesichts der derzeitigen Unmutsäußerungen über Karikaturen des Propheten Mohammed wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden. Dänische Staatsbürger sollten Reisen unbedingt vermeiden.
Beim Antrag für ein Visum muss als Religion Judentum, Christentum oder der Islam mit der dazugehörigen Richtung angegeben werden, alle anderen Religionen oder Bekenntnislosigkeit werden nicht anerkannt.
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia (Koranrecht bzw.Das unverfälschte Wort Gottes) und der Sunna mit den bekannten, gegebenenfalls bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sowie -konsum sind strafbar. Einfuhr, Besitz und Konsum von Schweinefleisch ist strafbar. Homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Geldstrafen bestraft. Überführter homosexueller Geschlechtsverkehr kann und wird vor allem bei Männern mit dem Tode bestraft. Obwohl es aus dem Islam nicht ableitbar ist, ist es in Saudi-Arabien Frauen strikt untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Viele denken, dies sei eine Art wahhabitische Tradition zum Schutz der Frauen. Das Verbot steht seit kurzem wieder zur Debatte. Es ist denkbar, dass es schon in nächster Zeit abgeschaft wird, was auch viele Männer fordern, die es leid sind, ihre Frauen ständig fahren zu müssen, allerdings muss davor noch ein Gesetz betreffs der Bestrafungsimmunität von Frauen geändert werden.
Uneinheitlich angewandt wird das Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Auch mit einer Film und Fotografiererlaubniss sollte man vor dem Filmen oder Fotografieren von Frauen diese um erlaubniss bitten.
Saudi-Arabien legt islamische Grundsätze sehr streng aus. Somit gelten im Königreich Einschränkungen selbst für kulturelle Aktivitäten, die in anderen islamischen Ländern längst selbstverständlich sind. Kinos und Theater existieren mit einer Außnahme in Riad (Kino nur für Frauen und Kinder zugänglich) nicht. Kulturveranstaltungen mit westlicher Beteiligung wie etwa Buchlesungen, Filmvorführungen oder Ausstellungen unterliegen behördlicher Genehmigung und Zensur. Die Präsentation von islamabweichender Kunst – insbesondere westlicher – ist unüblich oder tabu.
Verhaltensregeln für Frauen und Männer
Es herrscht - bis auf einige private oder auswärtige Versammlungen (z. B. Botschaften, deutsche Schulen) - in der ganzen Gesellschaft Geschlechtertrennung. Im saudi-arabischen Strafrecht wird zwischen Frauen und Männern ein relativ großer Unterschied gemacht. Frauen werden generell milder bestraft als Männer. Im Geschlechtervergleich werden Frauen sehr viel seltener schuldig gesprochen. Die Situation der Frau in Saudi-Arabien und der ihr auferlegte Verhaltenskodex wird durch die wahhabitisch-konservative Auslegung des Islam bestimmt, die es weltweit nur in Saudi-Arabien gibt. Daher wird insbesondere von saudischen, aber auch anderen muslimischen Frauen eine strikte Befolgung der rigiden Kleidungs- und gesellschaftlichen Umgangsregeln erwartet.
Westliche Frauen genießen einen Sonderstatus, der sie von einigen Regeln entbindet. Um einerseits religiöse Gefühle saudischer Bürger nicht zu verletzen, andererseits aber dennoch die eigene Identität als westliche Frau zu bewahren, empfiehlt sich, wie hier allgemein üblich, das Tragen eines schwarzen, den Körper und die Beine komplett verhüllenden Umhanges (sog. Abaja). Die Deutsche Botschaft in Riad verfügt über Leihexemplare, die Besucherinnen zur Verfügung gestellt werden. Für westliche Frauen gilt keine Kopftuchpflicht nur, wenn sie nicht islamischer Religionszugehörigkeit sind. Jedoch setzt die Religionspolizei in der Regel die Kopftuchpflicht auch für nicht Muslimische Frauen durch.
Außerehelicher Sex kann teilweise, vor allem bei Männern, hart bestraft werden, unabhängig von Religion und Herkunftsland. Das letzte Todesurteil wegen außerehelichem Sex bei Männern wurde 2002 vollstreckt, bei Frauen im Jahre 1977 (Tochter des damaligen Königs).
Der wesentliche Unterschied zwischen außerehelichem Sex und dem Ehebruch besteht darin, dass bei einem Ehebruch zwei verheiratete Personen Sex haben und auch von ihrem Gegenüber wissen, dass er/sie verheiratet ist. Der Ehebruch ist eines der wenigen Vergehen, bei dem zwischen Mann und Frau kein Unterschied gemacht wird, zumindest laut Gesetz. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier ebenfalls Männer sehr viel härter bestraft werden. Die Strafen sind härter als bei einfachem außerehelichen Geschlechtsverkehr und reichen von Auspeitschungen, Geldstrafen, Freiheitsentzug bis zur Todesstrafe. Seit 1980 wurde fünf Mal die Todesstrafe für Ehebruch ausgesprochen; alle fünf Verurteilten waren Männer. Eine Frau wurde wegen Ehebruchs bisher noch nie zum Tode verurteilt. Es ist zwar bisher kein Vorfall bekannt, bei dem Nicht-Muslime wegen Ehebruchs oder außerehelichen Geschlechtsverkehrs angeklagt wurden, dennoch sollte man den Geschlechtsverkehr aus Sicherheitsgründen mit einem Partner meiden, mit dem man nicht verheiratet ist. Man sollte vor allem keinesfalls öffentlich darüber reden. In das private Sexleben eines Ehepaares mischt sich das Gesetz nicht ein; es gibt allerdings ein Gesetz, das den analen Geschlechtsverkehr verbietet, da dieser im Islam als Sünde gilt. Er wurde aber noch nie zur Anklage gebracht, da das Gesetz in der Bevölkerung als absolut selbstverständlich gilt.
Das Tragen eines Kopftuches wird von Angehörigen des "Komitees zur Förderung des Guten und Verhinderung des Bösen" – der sog. mutawwaʿ ("Religionspolizei") – zwar regelmäßig gefordert, ist aber letztlich nicht zwingend erforderlich. Generell empfiehlt es sich für Frauen, in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft von Männern weite, die Arme und Beine möglichst nicht betonende Kleidung zu tragen.
Als deutscher Mann sollte man, unabhänging von der Religion, den Kontakt zu saudischen Frauen meiden. Gesten und Verhalten gegenüber Frauen, die in westlichen Kulturen als normal gelten, können von saudischen Frauen als sexuelle Belästigung empfunden werden, worauf für westliche Verhältnisse harte Strafen stehen.
Einem Nichtmuslim ist es verboten, die beiden Städte Mekka und Medina zu betreten.
In einigen Restaurants, Einkaufszentren, Banken usw. herrscht Geschlechtertrennung. Es gibt allerdings auch Gemischte Gebäude, in denen sollte man es vermeiden mit nicht verwandten/verheirateten des anderen Geschlechtes zu sprechen. Es gibt Restaurants, in denen Frauen und Männer zusammen speisen dürfen. Diese sind mit dem Schild "Family-Section" gekennzeichnet. Bei Muslimen (unabhängig von Staatsangehörigkeit) müssen die Personen verheiratet oder verwandt sein, bei Nichtmuslimen muss das in der Regel nicht der Fall sein.
Weitere Verhaltensregeln und Empfehlungen:
- Es ist unüblich, sich nach der Frau eines anderen zu erkundigen und ihr Geschenke zu machen.
- Gewöhnliche mitteleuropäische Umgangsformen, wie zum Beispiel ein Kompliment an die Frau oder die Tochter des Gesprächspartners, sind nicht üblich und besser zu unterlassen.
- Ehre und Ansehen sowie der Respekt Älteren gegenüber sind bedeutende Punkte.
- Die Kleidung sollte westlich konservativ sein.
- Die Araber sind sehr gastfreundlich, aber auch intolerant gegenüber anderen Religionen ("Ungläubige").
- Gegessen wird oft erst gegen 22 Uhr. Geschäftliches wird generell vor dem Essen erledigt. Vom Hauptgericht wird eine Portion übrig gelassen. Das symbolisiert, dass man satt ist und überreichlich serviert wurde. Während des Essens wird niemals geraucht.
- Die Speisen werden mit der rechten Hand zu sich genommen. Die linke Hand gilt als unrein. Benutzt wird diese lediglich zur Hilfe, zum Beispiel um sich abzustützen (es ist zwar nicht verboten, mit der linken Hand zu essen, es würde aber negativ auffallen).
- Reisen während des Fastenmonats Ramadan sind zu vermeiden, da den ganzen Tag praktisch alles stillsteht; nur wenige Arbeitsplätze, Einkaufszentren und Büros sind geöffnet.
- Falls man bei einem Einheimischen zum Essen eingeladen ist und Frauen etwas servieren, sollte man möglichst nicht auf sie starren, das gilt als unhöflich.
- Auch Muslimische Ausländer sollten es dringend unterlassen, schlecht über Muhammad ibn Abd al-Wahhab oder seine Lehre zu sprechen.
Empfehlenswert:
Falls man als westlicher Ausländer von der mutawwaʿ (Religionspolizei) aufgehalten wird, sollte man sofort den braunen Ausländer-Inlandsausweis vorzeigen, um Missverständnisse zu vermeiden. Man sollte es vermeiden, öffentlich über Religion zu sprechen oder den Islam zu kritisieren. Der Islam gilt als Staats- und Volksreligion und als heiligstes Gut. Daher werden z.B. Koranschändungen mit dem Tode bestraft.
Alle Geschäfte und Büros sind fünfmal am Tag wegen der Gebetszeiten geschlossen. Empfehlenswert ist es, sich vor der Einreise beim Auswärtigen Amt die aktuellen Informationen und Sicherheitshinweise durchzulesen. Außerdem sollte man alle Bilder auf Kameras und Mobiltelefonen löschen. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch islamische Bücher wie z.B. der Koran.
Pornographie
In Saudi-Arabien ist die Pornographie offiziell verboten. Es wird zwar keine direkte Fahndung durchgeführt (z.B. ist das Empfangen von westlichen Porno-Kanälen illegal, es wird aber keine aktive Fahndung deswegen durchgeführt), falls aber bei einer Kontrolle pornografisches Material gefunden wird, werden meist Geldstrafen verhängt. Bei Einreise werden u.U. CDs, Mobiltelefone, Kameras durchsucht. Die Mitnahme von Zeitschriften, auf oder in denen weibliche Körperteile betont werden, sollte deshalb vermieden werden.
Sexuelle Belästigung
Die sexuelle Belästigung ist in Saudi-Arabien ein sehr heikles Thema, da nicht definiert ist, welche Handlungen eine sexuelle Belästigung darstellen. Falls eine Frau sich sexuell belästigt fühlt, liegt automatisch eine Belästigung vor, dabei muss es nicht einmal zu einem körperlichen Kontakt gekommen sein.
So ist es vor einiger Zeit bei Jugendlichen zu einer Art "Volkssport" geworden, Frauen den Schleier vom Kopf zu ziehen und dann wegzurennen. Die überführten Jugendlichen wurden öffentlich ausgepeitscht, um ein Exempel zu statuieren. Seitdem ist die Rate für diese Art von "sexueller Belästigung" stark gesunken. Daher empfiehlt es sich dringend, den Kontakt zu einheimischen Frauen zu meiden. Auch sollte man es vermeiden, öffentlich über Themen wie Sex oder westliche und jüdische Kultur zu reden.
Todesstrafe
In Saudi-Arabien werden Todesstrafen in der Regel für folgende Straftaten ausgesprochen: Mord, Vergewaltigung von fremden Frauen oder der eigenen Ehefrau, sexueller Missbrauch von Frauen oder Kindern, Drogenhandel und Raubüberfall in Verbindung mit Schwerverletzten oder Toten. Ein sog. Murtadd wird ebenfalls bei Männern mit dem Tode bestraft, bei Frauen gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Folgende Straftaten können ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, dies ist aber eher selten: Homosexualität, Prostitution, Genuss und Handel/Schmuggel von Alkohol, unehelicher Geschlechtsverkehr, Koranschändung, Gotteslästerung, sexuelle Belästigung von Frauen. Eine genaue Liste mit Vergehen, die mit dem Tode bestraft werden können, gibt es nicht.
Im Normalfall werden Todesurteile in Saudi-Arabien mit dem Schwert vollstreckt (Enthauptung).Die Hinrichtung von Männern ist meist öffentlich, die von Frauen in der Regel nicht. (Ausnahme ist die Steinigung, die jedoch nicht mehr praktiziert wird). Frauen wird ebenfalls das Recht gewährt, zwischen Erschießung und Schwert zu entscheiden.
Seit Anfang 1980 wurden insgesamt 1527 Menschen in Saudi-Arabien hingerichtet, darunter befanden sich 40 Frauen. Fast die Hälfte aller Todeskandidaten (711) besaß eine ausländische Staatsbürgerschaft. Bei ihnen handelt es sich größtenteils um Gastarbeiter aus asiatischen Ländern: 234 aus Pakistan, 89 aus Nigeria, 69 aus dem Jemen, 55 aus Indien und 5 aus der Türkei. 2003 wurden 52 Menschen exekutiert – 17 Saudis und 35 Ausländer. 2004 waren es 35 Menschen, und im Jahre 2005 wurden 82 Menschen hingerichtet, darunter zwei Frauen, die wegen Mordes verurteilt worden waren.
Begnadigungen können nur vom König oder von der Familie der Opfer gewährt werden, von den bisher Begnadigten waren 64% Frauen. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, im Gefängnis den kompletten Koran auswendig zu lernen, das könnte evtl. eine Umwandlung der Strafe bewirken (bisher 12mal, 3mal bei Männern und 9mal bei Frauen).
Beim größten Teil der hingerichteten Frauen handelt es sich um Frauen, die als Gastarbeiterinnen ins Land geholt wurden. Seit 1978 sind in Saudi-Arabien 1654 Menschen hingerichtet worden, davon 44mal Frauen und 1610mal Männer. Von den 44 Frauen hatten lediglich 22 Frauen die saudische Staatsangehörigkeit. Von den 44 Vollstreckungen waren 10 wegen Drogenhandels, eine wegen Zuhälterei (bzw. Unterstützung der Prostitution) und 33 wegen Mordes.
Bei einer Vergewaltigung steht es allein der Frau zu, den Täter zu begnadigen, bei einer versuchten Vergewaltigung hat auch die Familie das Recht, den Täter zu begnadigen.
Hier ein ins Deutsche übersetzter Auszug aus einer arabischen Zeitung, der über die Vollstreckung berichtet:
"In der Hauptstadt Riad wurden am Mittwoch zwei Männer durch das Schwert enthauptet. Der Jemenit Bilal bin Ahmad bin Ali Muhammad und der Saudi Nasir bin Ali Hasan bin Muhammad Hazazi hatten in der Stadt Riad auf offener Straße eine Frau entführt, sie in eine entlegene Gegend gebracht, sie dort vergewaltigt, ermordet und ihres Schmucks und Geldes beraubt. Das oberste Gericht bekundete erneut, gegenüber Sexualstraftätern und Mördern keinerlei Gnade zu zeigen."
Es gibt auch die Möglichkeit, der Familie des Opfers ein "Blutgeld" zu bezahlen und somit begnadigt zu werden. Das Blutgeld kann in der Regel nicht angeboten werden, wenn das Opfer eine Frau oder ein Kind ist oder ein sehr schwerer Fall vorliegt, z.B. Vergewaltigung in Verbindung mit Mord, Raubüberfall in Verbindung mit Mord, sexuelle Straftaten in Verbindung mit Mord oder heimtückischer Mord.
Das letzte Todesurteil bei Frauen wurde am 10. Juni 2005 wegen Mordes vollstreckt, bei Männern am 7. Februar 2006 ebenfalls wegen Mordes.
Ablauf der Todesstrafe
Die übliche Enthauptung erfolgt in den Vormittagsstunden auf einem öffentlich zugänglichen Platz. Bis Anfang der 1990er Jahre war es üblich, Hinrichtungen am Freitag nach den Mittagsgebeten zu vollziehen, doch finden Hinrichtungen seit einigen Jahren auch an anderen Tagen statt. Das Ritual ist kurz: Der Delinquent wird mit einem Wagen vorgefahren und muss sich an einem Graben gefesselt niederknien. Die Augen werden ihm verbunden. Der Scharfrichter gibt ihm einen Stoß in den Rücken, sodass er sich aufbäumt, und schlägt im nächsten Moment mit dem Schwert zu. Bei einem geübten sicheren Schlag fällt der Kopf sofort zu Boden, das Blut fließt in den Graben. Dafür gibt es speziell geschulte Scharfrichter. Es gibt das Gerücht, dass den Verurteilten zuvor noch ein Beruhigungsmittel gespritzt wird. Bei Frauen ist die Enthauptung in der Regel nicht öffentlich.
Tabelle von durchgeführten Todesstrafen ab ca. 1976(1980) - 2006
Die Tabelle zeigt eine Hinrichtungsstatistik, die ab 1976 ungenau geführt wurde, erst ab 1984 wurden die Statistiken durch die Behörden exakt geführt.
Delikte | Anzahl der Hinrichtungen |
---|---|
Mord | 867 |
Drogenschmuggel/Handel | 438 |
Vergewaltigung von Frauen | 152 |
Schwerer Raub | 69 |
Rebellion | 63 |
Bombenattentat | 16 |
Außereherlicher Geschlechtsverkehr | 8 |
Bankraub | 7 |
Ehebruch | 5 (alles Männer) |
Hochverrat | 4 |
Alkoholherstellung | 4 |
Vergewaltigung bzw. sexuelle Misshandlung von Kindern | 3 |
Gotteslästerung | 2 |
Zuhälterei und Prostitution | 2 |
Sexuelle Belästigung von Frauen | 2 |
Homosexualität (überführter Verkehr) | 2 |
Mutawwaʿ: die Religionspolizei (arabisch: مطوع)
Religionspolizisten heißen مطوعون mutawwaʿūn bzw. مطوعين mutawwaʿīn.
Mutawwaʿ (Plural: mutawwaʿīn) bedeutet Religionswächter, Religionspolizei, wird aber auch oft als das "Komitee zur Förderung des Guten und Verhinderung des Bösen" bezeichnet.
Die Mutawwaʿīn achten darauf, dass niemand gegen die Gesetze des Islam verstößt. Es wird beispielsweise immer kontrolliert, ob alle Geschäfte zu den Gebetszeiten geschlossen sind und dass in dieser Zeit keine Männer ihre Zeit "sinnlos vergeuden".
Die Mutawwaʿīn sind dazu befugt, Männer, die sich mit Frauen unterhalten, mit denen sie nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert sind, zu verhaften. Sie sind auch berechtigt, Produkte, die als unislamisch gelten, zu verbannen und zu konfiszieren, wie z.B. Barbiepuppen, CDs/DVDs von westlichen Musikgruppen, pornografisches Material usw. Routinemäßig werden auch Internetcafés und Mobilfunktelefone kontrolliert. Die Religionspolizei genießt eine sehr große öffentliche Unterstützung durch das Volk.
Die Mutawwaʿīn sind eine Organisation, die vom Staat finanziert wird und auch diesem untersteht. Zusätzlich haben die Muftis (geistliche Gelehrte) einen Einfluss auf die Mutawwaʿīn, jedoch keine Kontrolle. Die Mutawwaʿīn sind neben der regulären Polizei Wächter, die die Einhaltung sittlicher Normen in der Öffentlichkeit kontrollieren sollen. Die Mutawwaʿīn tragen ein weißes Gewand, sind aber auch oft von normalen Bürgern nicht zu unterscheiden. Sie dürfen nur gegen Männer vorgehen, das Ansprechen von Frauen ist den Mutawwaʿīn im Normalfall strikt untersagt; sie haben weder das Recht, eine Frau zu verhaften noch sie festzuhalten.
Falls eine Frau sich eines Vergehens strafbar macht, das unter die Aufsicht der Mutawwaʿīn fällt, muss der Beamte darüber mit dem Mann (Ehemann oder Verwandter) reden bzw. die Personalien aufnehmen. Falls kein Mann dabei ist, kann der Beamte durch Gesten oder Handzeichen auf etwas aufmerksam machen (z.B. fehlendes Kopftuch, falsche Kleidung). Hier wird aber oft das Kontaktverbot umgangen und trotzdem angesprochen. Falls das Vergehen so schwer ist, dass es unbedingt geahndet werden muss, wird die normale Polizei hinzugezogen, die auch das Recht hat, Frauen zu verhaften, jedoch nicht mit körperlicher Gewalt (falls dies dennoch vorkommt, werden die Beamten meist wegen sexueller Belästigung angeklagt). Weigert die Frau sich zu kooperieren, wird die Familie kontaktiert, die nun für die Frau bürgt (bei verweigerter Kooperation wird der Ehemann abgeführt und verpflichtet, seine Frau den Behörden zu überbringen).
Die Mutawwaʿīn meiden den Kontakt zu nichtmuslimischen Frauen. Es ist auch kein Vorfall bekannt, in dem die Mutawwaʿīn gegen nichtmuslimische Frauen vorgegangen wäre; die Kleidungsvorschrift wird aber auch hier durchgesetzt.
Die Macht und der Einfluss der Mutawwaʿīn wurde Anfang der 1990er Jahre vor allem im Vorgehen gegen Frauen stark eingeschränkt. Männer dürfen nach wie vor von den Mutawwaʿīn verhaftet werden. Nach den Vorfällen des 11. September 2001 werden die Muftis und ihre Predigten genauestens von der Regierung überwacht, die Mutawwaʿīn wurden zum größten Teil verjüngt und sollen nun auch darauf achten, dass keine terrorverherrlichenden Predigten abgehalten werden. Es gibt in Saudi-Arabien ca. 3.500 Mitglieder der Mutaween, die von Tausenden von Freiwilligen unterstützt werden, die in der Befehlshierarchie direkt König Abdullah unterstellt sind aber die Geistlichen üben ebenfalls einen großen Einfluss auf sie aus. Oft ist die Religionspolizei gemeinsam mit der gewöhnlichen Polizei unterwegs, kann aber auch ohne Polizeieskorte patroullieren. Zum Valentinstag ist der Verkauf vieler Produkte in der "Liebes-Farbe" Rot verboten, um die Bevölkerung von diesem "heidnischen" Spektakel abzubringen. Die Religionspolizei verhindert den Verkauf roter Rosen, roter Plüschteddys, roter Glückwunschkarten und anderer roter Geschenkartikel.
- www.hesbah.com: Website der Mutawwaʿīn in Saudi-Arabien.
- Formular zum Anzeigen "unislamischer Aktivitäten"
Gesetzliche Basis für die Mutawwa`in
Die gesetzliche Basis stammt aus dem Koran: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar (arabisch: الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-ʾl-maʿrūf wa-ʾn-nahy ʿani ʾl-munkar), „gebieten, was recht ist, und verbieten, was verwerflich ist“ ist ein islamischer Grundsatz, der bereits im Koran mehrfach Erwähnung findet.
Zusätzlich wird die Religionspolizei durch folgenden Hadith legitimiert: "Das Herz weiß nicht, was recht ist und verbietet nicht, was verwerflich ist".
Primäre Legitimation aus dem Koran:
Sure 3, Vers 110:
„Ihr (Gläubigen) seid die beste Gemeinschaft, die unter den Menschen entstanden ist. Ihr gebietet, was recht ist, verbietet, was verwerflich ist, und glaubt an Gott.“
Die muslimische Gemeinschaft soll sich gerade durch die Einhaltung dieses Grundsatzes von anderen unterscheiden.
Weitere Legitimationen aus dem Koran siehe Suren: 7,157; 9,71; 9,112; 22,41.
Daher verankert in der Grundordnung des Königreichs vom 3. Januar 1992 heißt es in Kapitel 5 („Rechte und Pflichten“), Artikel 23: "Der Staat schützt den islamischen Glauben, wendet die Schari'a an, gebietet, was recht ist und verbietet, was verwerflich ist."
Frauenrechte
Seit einigen Jahren hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, die Liberalisierung voranzutreiben. Anfangs lief die Verbesserung der Frauenrechte für saudische Verhältnisse sehr schnell, inzwischen sind die Maßnahmen aber weitgehend erlahmt. Frauen besitzen 40 % des Privatvermögens und dadurch hinter den Kulissen über relativ viel Einfluss.
Bei der Vorwahl zu den Vorstandsvorsitzenden der Handelskammer stehen neuerdings ebenfalls Frauen zur Wahl. Bei den letzten Wahlen wurden zwei Frauen in den Vorstand gewählt.
Es gibt Schönheitsstudios, Frisiersalons und weitere Einrichtungen für Frauen, doch gilt immer, dass Frauen nur für ihren Ehemann schön sein sollen oder aus Anlass von Familientreffen/Frauentreffen, wo keine Kleidungssvorschriften gelten. Bei Frauengeselligkeiten gilt keinerlei Kleidungsvorschrift, ebensowenig wie in solchen Gebäuden, die nur Frauen vorbehalten sind, z.B. Schulen.
Es wurden folgende Verbesserungen erzielt:
- Es existiert ein Komitee für Frauenrechte (10 Mitglieder davon 7 Frauen)
- Die Verschleierungspflicht darf bei einigen Anlässen umgangen werden, zum Beispiel bei öffentlichen oder politischen Auftritten einer Frau. Dies ist bisher zweimal geschehen und hat vor allem bei den höchsten Geistlichen für Empörung gesorgt. (Kopftuch ist nach wie vor auch hier Pflicht)
- Frauen dürfen nun einen Reisepass besitzen, das Land darf dennoch nicht ohne Genehmigung verlassen werden.
- Frauen dürfen nun auch ohne männliche Begleitung in die Öffentlichkeit, jedoch ist der Kontakt zu nicht verwandten Männern weiterhin verboten.
- Frauen müssen ihr Gesicht nicht mehr verschleiern, die Farbe der Schleier ist inzwischen ebenfalls nicht mehr wichtig (früher Schwarz, heute tendieren die Frauen eher zu Weiß). Blaue Schleier sind allerdings nicht gerne gesehen, da man sich nicht mit dem ehemaligen Taliban-Regime vergleichen lassen will.
- Frauen dürfen nun auch Berufe außerhalb des Lehr-, Pflege- und Medizinsektors ausüben. Grundvorraussetzung dafür ist allerdings, dass am Arbeitsplatz Geschlechtertrennung herrscht.
- In Ausnahmefällen dürfen Frauen selbst zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, zum Beispiel gegen den eigenen Ehemann.
Besonders hervorzuheben:
- 2004 gab es die erste weibliche Moderatorin im saudischen Staatsfernsehen: Buthaina an-Nasr.
- 2004 kritisierte eine Frau (Wafa Raschid) im Fernsehen öffentlich einen Geistlichen.
- 2005 schloss Hanadi Zakariyya Hindi als erste Frau die Ausbildung zur Pilotin ab.
Das Autofahrverbot für Frauen wird jedoch vorerst nicht abgeschafft. Es wurde ebenfalls angekündigt, dass Frauen an der nächsten Wahl teilnehmen dürfen. Ob das wirklich der Fall sein wird, ist noch unklar, da im Land neuerdings wegen der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen eine sehr starke "anti-westliche" Stimmung herrscht.
Obwohl aus dem Islam nicht ableitbar, ist es in Saudi-Arabien Frauen strikt untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Viele glauben, dies sei eine Art wahhabitischer Tradition – zum Schutz der Frauen. Das Verbot steht seit kurzem wieder zur Debatte – es ist denkbar, dass es schon in nächster Zeit abgeschafft wird, da dies auch viele Männer fordern, die es leid sind, ihren Frauen ständig Fahrerdienste leisten zu müssen.
Aber in der nächsten Zeit wird es wohl keine weitere Veränderung der Lage geben, es wurde aber von Regierungsseite versprochen, die bisher gewährten Rechte nicht mehr rückgängig zu machen. Im Land selbst ist das sehr umstritten; vor allem die Muftis fordern die Abschaffung der anlassabhängigen Verschleierungsregel. Die Regierung verfolgt darüber hinaus ihr Programm weiter, saudische Frauen noch mehr zur Arbeit zu bewegen. Für die wahabitischen Geistlichen sind die bisherigen Veränderungen bereits eine Katastrophe, doch fehlt ihnen aufgrund politischen Drucks die Möglichkeit, ihren Unmut zu thematisieren. Die Beziehungen zwischen den Geistlichen und der Regierung gelten daher als abgekühlt. Der wahabitische Islam hat sich lange gegen die Liberalisierung der Frauen gewährt, die wirtschaftliche Situation und vor allem die Arbeitsmoral der männlichen Bevölkerung machen die Förderung von Frauenarbeit mittlerweile zwingend notwendig. Frauenbeschneidung ist in Saudi-Arabien strafbar, u. U. mit der Todesstrafe, da die Frauenbeschneidung im Wahhabitischen Islam mit Mord verglichen wird.
- "Die Zeit" (Februar 2006) Saudi-Arabien: | Immer mehr Frauen finden Wege zur Emanzipation Von Charlotte Wiedemann
Frauenfahrverbot
In den Städten ist es Frauen strikt untersagt, Fahrzeuge zu führen, der genaue Grund für dieses Verbot ist umstritten und nicht eindeutig geklärt. Zurzeit ist das Thema wieder in Diskussion, d.h ist es denkbar, dass das Verbot demnächst abgeschafft wird.
Auszug eines Interviews mit einem Geistlichen wegen des Frauenfahrverbots:
""Es ist zwar richtig, dass sich aus dem heiligen Koran nicht unmittelbar ein Frauenfahrverbot ableiten lässt. Aber unsere Gesetze in Saudi Arabien verbieten das, und zwar aus gutem Grund. Sie dürfen nicht vergessen, dass wir eine sehr, sehr konservative Gesellschaft haben. Was wäre zum Beispiel, wenn eine Frau einen Unfall verursachen würde, sich vor Gericht verantworten müsste – ins Gefängnis käme! Unsere Gesellschaft würde das nicht akzeptieren. Frauen vor Gericht oder im Gefängnis? Unvorstellbar. Aus unserer Sicht ist die Frau ein Wesen, das unter allen Umständen geschützt werden muss. Sie sind unsere Juwelen. Und diesen Schutz zu gewährleisten, beabsichtigt das Gesetz.""
Basis für die Schleierpflicht im saudischen Gesetz
Auszug einer Fatwa durch einen Geistlichen, warum der Schleier Pflicht sein soll:
Allah hat den Frauen des Propheten und den Frauen der Gläubigen befohlen, in ihren Häusern zu bleiben, den Schleier zu tragen und ihre Schönheit nicht Männern außer den nächsten Verwandten oder dem eigenen Ehemann zu zeigen, da das zur Libertinage führt und den Staat zerstören würde. Siehe Koran, Sure al-Ahzab, Vers 59 und Sure an-Nur, Vers 31
Die zwei Hauptquellen für die Schleierpflicht im saudischen Gesetz bilden die Koransuren al-Ahzab (Vers 59) und an-Nur (Vers 31). Ableiten lässt sich der Schleier aber noch aus zahlreichen anderen Quellen aus dem Koran(Ayat) und Hadith (Hier 2 Beispielhadithe).
Hadith: (Sahih Muslim Nummer: 4412)
"Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Dreimal entsprachen meine Gedanken den später erfolgten Offenbarungen Allahs, und zwar in bezug auf die Stätte Abrahams, die Anweisung der Frauen, sich zu verschleiern und bezüglich der Gefangenen der Schlacht Badr."
Hadith: (Sahih Muslim Nummer: 3862)
"Ali, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wurde einen mit seidenen Fäden gestreiften Rock geschenkt. Er sendete ihn mir. Als ich diesen dann angezog, erkannte ich den Zorn an seinem Gesicht. Er sagte mir: Ich schickte dir diesen Rock nicht zum Anziehen, sondern damit du daraus Schleier für die Frauen machst."
Koran Sure an-Nur, Vers 31:
" Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und ihre Keuschheit bewahren, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemandem offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Geschlechtstrieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen aneinanderschlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen. Und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Allah zu, ihr Gläubigen Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen."
Koran Sure al-Ahzab, Vers 59:
"Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen (yudniena `alaihinna min, dschalaabiebihinna). So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden (fa-laa yu'zaina). Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben"
Weitere Verse aus dem Koran, aus denen sich eine Schleierplicht ableiten lassen kann (lässt), sind:
- Sure al-Aʿraf> Vers 26
- Sure an-Nur> Vers 60
- Sure al-Ahzab> Vers 53
- Sure al-Ahzab> Vers 55
Der Koran und die Hadith werden in Saudi-Arabien nach der Ansicht des wahhabitischen Islam interpretiert. Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, so dass Männer davon aufmerksam gemacht würden. Gerne gesehen ist es aber auch, dass Frauen ihr Gesicht und ihre Hände verschleiern, das wird als als besonders anstandsvoll angesehen, ist aber keine Pflicht.
Männliche Vormundschaft
Frauen in Saudi-Arabien unterliegen immer einer männlichen Vormundschaft, man kann diese jedoch nicht mit der Vormundschaft z.B. für Kinder vergleichen. Im Alltag freilich wird die männliche Vormundschaft eher "tolerant" gehandhabt – Frauen müssen nur in den seltensten Fällen wirklich ihrem Vormund Bescheid geben (z.B. bei längeren Reisen oder Auslandsreisen). Der männliche Vormund ist bis zur Ehe in der Regel der Vater, die Brüder oder ggf. ein Onkel. Ab der Ehe ist der Ehemann der männliche Vormund. Der männliche Vormund ist für die Straftaten der Frau mitverantwortlich, bei kleineren Delikten ist es oft der Fall, dass der männliche Vormund sich vor Gericht zu verantworten hat, bei größeren Delikten in der Regel beide. Desweiteren benötigt die Frau die Erlaubnis des Männlichen Vormundes um Berufstätig oder selbstständig zu werden.
Frauen können sich vor Gericht von ihrem männlichen Vormund entbinden lassen, müssen dafür aber nachweisen können, dass dieser sie misshandelt, vergewaltigt, quält oder zwingt, Dinge zu tun, die nicht mit dem Islam vereinbar sind (z.B. Prostitution oder analer Geschlechtsverkehr). Der männliche Vormund wird für diese Vergehen daraufhin automatisch zur Rechenschaft gezogen, außer es gibt nach der Entbindung eine außergerichtliche Einigung zwischen Mann und Frau (z.B. Entschädigungsgeld, Sorgerecht für Kinder). Nach einer Scheidung hat normalerweise immer der Mann das Sorgerecht für die Kinder, außer die Frau kann nachweisen, dass der Mann "schädliche Neigungen" hat, antireligiös oder einfach nicht in der Lage ist, Kinder großzuziehen. Bei über 70% der Scheidungen behält der Mann das Sorgerecht, außer der Vater ist ein sog. Murtadd. In diesem Fall wird der Mutter das Sorgerecht zugeteilt und der Vater kann sogar zum Tode verurteilt werden. Nach einer Scheidung muss die Frau mindestens vier Monate warten, um erneut zu heiraten. Das Gesetz ist direkt dem Koran entnommen (Sure 2: al-Baqara) und soll Missverständnisse bei der Vaterschaftsfrage ausschließen.
Die Männliche Vormundschaft soll dem Schutz der Frauen dienen und basiert unter anderem auf folgenden Hadith:
"Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, auf Reisen war, hatte er einen schwarzen Diener namens Angascha bei ihm, der mit seiner schönen Stimme melodische Gedichte besingt, um den Marsch zu beschleunigen. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Du Angascha, gehe dabei sanft um, damit du die gläsernen Gefäße nicht zerbrichst! Der Prophet meinte die Schwäche der Frauen." Nummer des Hadith im Sahih Muslim : 4287
Mufti
Der Mufti ist der oberste geistige Gelehrte Saudi-Arabiens. Er erlässt sogenannte Fatwas (religiöse Gutachten) und trägt sie der Königsfamilie vor. Der Einfluss des Mufti war in den letzten Jahren gesunken, ist aber seit der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen wieder stark angestiegen. Es war aber auch davor zu beobachten, dass der Einfluss der Geistlichen stark anzusteigen schien. In einer Fatwa vom März 2004 forderte der Mufti ein vollständiges Verbot der Vermischung der Geschlechter als Antwort auf eine Konferenz, die saudische Wirtschaftsexpertinnen im Wirtschaftsclub von Dschidda abhielten, bei welcher Frauen und Männer ungetrennt in einem gemeinsamen Raum an der Konferenz teilnahmen.
Ein Verbot privater gemischtgeschlechtlicher Konferenzen wurde, obwohl damit jederzeit zu rechnen ist, bislang noch nicht im Gesetz verankert. In kleineren Kreisen scheint sich die Geschlechtertrennung dennoch zu lockern. Hochzeiten beispielsweise sind zwar private Veranstaltungen, jedoch schickt das Kulturministerium hier manchmal einen männlichen und immer einen weiblichen Aufseher. Die Aufseherin kontrolliert zusätzlich, dass in den Frauenplätzen der Hochzeit keine Fotos gemacht werden, da die Frauen dort unverschleiert und meist freizügig gekleidet sind. (Bei Hochzeiten gilt ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Geschlechtertrennung, außer im kleinen Familienkreis.)
Der Einfluss der Geistlichen im Lande ist sehr groß und kaum abschätzbar. In anderen islamischen Ländern gelten die wahhabitischen Geistlichen in einigen ihrer Ansichten als "fehlgeleitet", haben aber auch sehr viele Bewunderer.
Der aktuelle Mufti, Scheich Abd Al-Aziz Al, hat im Jahre 2005 auf der Pilgerfahrt gegen den Terrorismus gepredigt und dessen Taten als "Angriff und Verrufung des Islam" bezeichnet.
Provinzen
Das Land ist in 13 Provinzen (mintaqat, Singular - mintaqa) unterteilt, dazu kommen noch zwei Regionen, die hoheitsrechtlich neutral, aber dem Königreich zugehörig sind.
Infrastruktur
Das Schienennetz ist 1.390 km lang und meist einspurig. Das Straßennetz ist 146.524 km lang und zu 50 % befestigt.
Es gibt 3 internationale Flughäfen: Dammam, Dschidda und Riad. Die nationale Fluglinie ist Saudi Arabian Airlines. Eine überragende Stellung nehmen die beiden Ölhäfen Ras Tanura bei Dammam am Persischen Golf und Yanbu am Roten Meer ein. Etwa die Hälfte aller Reisenden sind Pilger nach Mekka. Die Küstenschifffahrt ist von großer regionaler Bedeutung für Handel und Verkehr. Eine Ölpipeline führt von den Ölfeldern am Persischen Golf nach Yanbu am Roten Meer. Sie ist 2.200 km lang.
Wirtschaft
Saudi-Arabien ist der größte Produzent von Erdöl weltweit. Das Land ist ein führendes Mitglied der OPEC. Die Erdölförderung wurde 1938 aufgenommen, 1944 der Ölexport. Das staatliche Ölministerium ist die Arabian-American Oil Company die vom saudischen Staat verstaatlicht wurde, sie ist die größte Erdölfördergesellschaft der Welt. Im Jahre 2000 stammten 12,3 % des weltweit geförderten Erdöls aus Saudi-Arabien. Die Vorräte belaufen sich auf 35 bis 36 Milliarden Tonnen bzw. 262,7 Milliarden Barrel. Da Saudi-Arabien 25 % aller bekannten Erdölreserven der Welt besitzt, ist die Wirtschaft des Landes im weitesten Sinne auf alles spezialisiert, was mit Öl zu tun hat. Mit einer Fördermenge von 505,9 Mio. Tonnen Erdöl pro Jahr ist Saudi-Arabien weltweit die Nummer eins. Das Land verfügt über Atomkraftwerke.
Das zweitwichtigste Wirtschaftsgut des Landes ist Erdgas, danach kommt der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus (alljährlich mehr als eine Million Pilger). Saudi-Arabien erwirtschaftete im Jahr 2000 ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 144,4 Milliarden Euro. Das entspricht 6.967 Euro pro Kopf. Der größte Teil am BIP mit 47,7 % wurde in der Industrie des Landes erwirtschaftet, die zum Großteil in der Förderung von Öl und dessen Derivateverarbeitung besteht. Der Anteil des Dienstleistungssektors war mit 45,2 % fast ebenbürtig. Mit 7 % ist der Anteil der Landwirtschaft am BIP sehr gering. Das soziale Netz in Saudi-Arabien ist sehr gut, steht aber nur saudischen Staatsbürgern und für den saudischen Staat arbeitenden Ausländern zu.
Saudi-Arabien hatte damit ein Wirtschaftswachstum von 4,1 %.
Die Währung im Königreich ist der Riyal mit folgenden Untereinheiten: 1 Saudi-Riyal (SR) = 20 Piaster = 100 Halala. Der Wechselkurs zum Euro betrug im Oktober 2004: 1 SR = 0,24 € (Stand: 11. Oktober 2004). Saudi-Arabien hat eine Inflationsrate von -1,4 %.
Saudi-Arabiens Handelsbilanz vermeldet einen Überschuss von 36,989 Mrd. Euro (nach Deutschland und Japan der drittgrößte Handelsüberschuss der Welt). Das Land exportierte im Jahr 2002 Waren im Wert von 60,86 Mrd. Euro - davon 88 % Rohöl sowie 5,1 % petrochemische Produkte - in folgende Hauptausfuhrländer: in die USA mit 16,3 % am meisten, danach folgt Japan mit 14,9 % am Anteil der Waren und schließlich Südkorea mit 9,6 %. Diese Länder stellen die wichtigsten Außenhandelsländer Saudi-Arabiens dar. Als wichtige Exportländer sind des Weiteren noch Singapur und Frankreich zu nennen.
Importiert wurden Waren und Güter im Wert von 23,871 Mrd. Euro. Die wichtigsten Waren, die ins Land importiert wurden, waren Maschinen, Transportmittel und Chemikalien. Das meistgefahrene Auto ist der Toyota Cressida. Auch auf diesem Sektor der Wirtschaft spielen die Vereinigten Staaten eine herausragende Rolle. Sie exportierten 18,9 % der Güter ins Königreich. Großbritannien, Japan, Deutschland und Frankreich teilen sich hinter den USA zum größten Teil den Exportmarkt für Saudi-Arabien. Der Staat tätigt im Königreich Ausgaben von 45,17 Mrd. Euro.
Die meisten Mittel werden für die Bevölkerung und die Infrastruktur aufgewendet. Wohnung, Wasser, Strom, Inlandstelefon und Internet sind für jeden Saudi kostenlos, das soll sich für die nicht Arbeitenden jedoch ändern. Es werden keine Angaben zur Arbeitslosigkeit und zu den Auslandsschulden gemacht; neuesten Informationen zufolge hat der Staat keine Auslandsschulden mehr. Man muss allerdings von einer Arbeitslosenquote von bis zu 30 % ausgehen. Ein weiteres Problem für die jungen Saudis ist, dass hoch bezahlte Arbeitsplätze vom Staat nicht mehr selbstverständlich an jeden Saudi verteilt werden.
Saudis sehen sich mittlerweile mit der für sie völlig neuen Situation konfrontiert, Arbeiten verrichten zu müssen, die bisher von den ca. 7 Mio. Gastarbeitern ausgeführt wurden. Die meisten dieser Arbeiten liegen nach Meinung der Saudis "unter ihrem Niveau". Die saudische Regierung versucht nun, die ausländischen Arbeitnehmer aus ihren Positionen zu verdrängen und die niedrig bezahlten Arbeitsplätze mit jungen Saudis zu besetzen – bislang werden nur 44 % der Arbeitsplätze von Saudis bekleidet. Ein zusätzliches Problem besteht darin, dass saudische Männer, die "niedrige Arbeiten" machen, fast nur noch die Möglichkeit haben, eine ausländische Frau zu heiraten, da die saudischen Frauen einen solchen Ehemann ebenfalls als unter ihrem eigenen Niveau betrachten. Unter "niedrigen Arbeiten" versteht man in Saudi-Arabien die Arbeit als Taxifahrer, Einzelhandeskaufmann, Kfz-Fachkraft, Maschinenbauer, Montagearbeiter oder als Angestellter im Büro.
Fast alle Führungspositionen sind an Saudis vergeben.
Das Land hält Devisenreserven von 17,373 Mrd. Euro. Anscheinend hat Saudi-Arabien seit dem Beginn des Ölbooms in den 1950er Jahren eine sehr gute wirtschaftliche Position inne und behauptet diese. Reichtum ist im Königreich offensichtlich. Das Pro-Kopf-Einkommen sank - von 1980 bis heute um 70 % , was an der Geburtenexplosion liegt.
Bodenschätze
Die wichtigsten Bodenschätze Saudi-Arabiens sind: Erdöl, Erdgas, Gold, Kalkstein, Gips, Marmor, Ton, Salz, Eisenerz und Phosphor
Tabelle zur Geologie Saudi-Arabiens
Industrie
Der bedeutendste Industriezweig ist die Erdölraffinerie. Außerdem sind Grunderzeugnisse der Petrochemie, Dünger, Zement, Stahl, Textilien wichtige Exportprodukte.
Landwirtschaft
Wassermangel und wenig fruchtbare Böden setzen der landwirtschaftlichen Nutzung Grenzen. In der arabischen Wüste wurden große künstliche Farmen errichtet, in denen bei künstlichem Klima und mit großem finanziellen Aufwand Rinder gezüchtet werden, um das Land unabhängiger von Fleischimporten zu machen("Al Safi-Danone",größte Kuhfarm der Welt mit 32000 Rindern).
Staatsausgaben
Zwischen 1990 und 2000 lag der Anteil der Staatsausgaben für
- das Gesundheitswesen bei 6%
- das Bildungswesen bei 14%
- das Militär bei 36%
Kultur
Die Kultur des Landes ist wesentlich vom wahhabitischen Islam geprägt. Das Land nimmt in der islamischen Welt eine Sonderstellung ein, da auf dem Staatsgebiet die beiden heiligen Städte Mekka und Medina liegen. Die Kultur und das gesellschaftliche Leben in Saudi-Arabien folgen genau festgelegten Regeln: denen der sunnitischen Konfession der islamischen Religion.
Das ganze Leben scheint sich nach den Regeln der wahhabitischen Machthaber zu bewegen. Alle müssen sich den aufgestellten Regeln unterwerfen, wie zum Beispiel der Arbeitsruhe während der fünf täglichen Gebetszeiten. Männer müssen sofort an Ort und Stelle beten. Frauen ist es gestattet, das Gebet nachzuholen, wenn sie sich an einem geeigneten Ort befinden. Das ganze öffentliche Leben im Land wird durch die Religionspolizei überwacht.
Saudi-Arabien versucht, dem Rest der islamischen Welt ein Vorbild in der Auslegung des Korans und der durch die Schari'a vorgeschriebenen Lebensart zu sein, was auch Erfolg zu haben scheint. Viele Gastarbeiter und Muslime im Ausland betrachten Saudi-Arabien als vorbildlichen Islamischen Staat.
Dadurch, dass das Königshaus Al Saud so auf seiner Verantwortung gegenüber dem Islam beharrt, ist es verboten, öffentliche Theater, Kinos oder Schauspielhäuser zu betreiben. Kultur findet nur in einem sehr engen Rahmen statt. Sie muss traditionell sein und dem Glauben dienen. Wendet sich das beispielsweise in der Literatur dargestellte Thema der Theologie oder der Darstellung anderer Länder zu, wird es meistens tabuisiert und gilt als verpönt. Versucht man als Mensch aus dem Westen eine kulturelle Veranstaltung durchzuführen, so unterliegt sie immer der strengen Kontrolle und Zensur der wahhabitischen Religionsgelehrten.
Das kulturelle Erbe des Landes wird zum Beispiel auf dem alljährlich veranstalteten Dschanadriyya-Kultur-Festival gepflegt. Hier gelangen traditionelle Musik und Tänze zur Aufführung. Das ganze kulturelle Leben im Königreich ist vollkommen auf den Islam ausgelegt.
Verhalten gegenüber Ausländern
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Touristenvisa werden nur in sehr geringer Anzahl und unter strengen Auflagen, z. B. nicht an ledige Frauen unter 45 Jahren, für Gruppenreisen vergeben. Ausländer müssen bei ihrer Einreise ihren Reisepass abgeben und bekommen dafür einen Inlandsausweis für Ausländer ausgestellt.
In aller Regel erfordert eine Einreise nach Saudi-Arabien die formale, schriftliche Einladung eines Inlands-Saudis mit Benennung von Interessen und Gründen, die darlegen müssen, warum zur Erledigung bestimmter Aufgaben die Einreise eines Ausländers erforderlich wird. Der einladende Saudi bürgt gegenüber dem Staat für das korrekte Verhalten des Einreisenden, er wird in aller Regel "Sponsor" (arabisch كافل kāfil) - und erwartet manchmal auch Bezahlung dafür.
Zur Arbeitsaufnahme werden den erteilten Visa meist regionale Einschränkungen mitgegeben. Das bedeutet, dass im Visum die Provinz genannt wird, in der sich der Einreisende aufhalten darf. Reisen im ganzen Land werden damit unmöglich gemacht. Diese Auflagen werden im Land aufgrund der sich zunehmend verschärfenden Sicherheitslage (Stand 2004/2005) oftmals mittels Straßensperren kontrolliert.
All diese Regelungen geschehen unter der generell so einzuschätzenden Lage, dass Saudis den Kontakt mit nicht-arabischen Menschen oder Nicht-Muslimen überwiegend meiden möchten. Erkennbar nichtarabische Ausländer haben zum Teil im Alltag mit spontanen Anfeindungen und extrem unfreundlichen Akten zu rechnen, zum Beispiel unfallgefährliche Angriffe im Straßenverkehr. Die im Inland stark umstrittene Regierung Saudi-Arabiens durch das Prinzenheer der Al Saud steht in einem Spagat zwischen den Wünschen der eigenen Bevölkerung nach islamisch integrem Leben ohne Fremdeinflüsse und der politischen Annäherung an den Westen, genauer an die USA. Sie sieht sich zunehmender Kritik der Einheimischen hierbei ausgesetzt. Die Frage des Umgangs mit Nicht-Arabern polarisiert das Land.
Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit unter der saudischen Bevölkerung plant die Regierung den Ausbau des Pilger-Tourismus. Neben den Pilgerstätten Mekka und Medina sollen muslimische Pilger in Zukunft historische und landschaftlich reizvolle Stätten besuchen können. Eine Teilrealisierung dieses Plans wurde bislang jedoch noch nicht erreicht.
Die Ehe
Die Personenstandsgesetzgebung Saudi Arabiens basiert auf das islamische Gesetz, die Sharia. Dies begünstigt patriarchale Strukturen. Die Ehe wird nicht als Sakrament verstanden, sondern als ziviler Vertrag. Dieser Vertrag soll von Zeugen unterschrieben werden, und legt eine gewisse Geldsumme (mehr) fest, die von dem Mann an die Frau zu zahlen ist. (Die gleichgeschlechtliche Ehe kommt in Saudi Arabien aufgrund des Verbots der Homosexualität nicht vor.) In den frühen 1990er Jahren betrug der Wert eines durchschnittlichen mehrs zwischen 25.000 und 40.000 Saudi riyals; gelegentlich kam es jedoch vor, dass Paare den Brauch des mehrs gänzlich ablehnten, und einen nominalen Betrag nutzten, um die formale Bedingungen der saudischen Ehegesetze zu erfüllen.
Legitimiert wurde dies Gesetzlich durch folgenden Koranvers: Sure: 4 An-Nisa' (Die Frauen) Vers 4: Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.
Der Ehevertrag kann auch eine bestimmte Summe festlegen, die im Falle einer Scheidung an die Frau zu zahlen ist, oder bestimmte andere Bedingungen festlegen, z.B. das Recht der Frau zuzusichern, sich scheiden zu lassen in dem Fall, dass der Mann eine zweite Frau heiratet oder in diesem Fall der Frau das Sorgerecht für die Kinder zusteht. Im Scheidungsfall verbleiben Kinder im Normalfall bei ihrem Vater. Nach islamischem Verständnis sind die intimen Lebensbereiche von heiratsfähigen Frauen und Männern grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist. Der Koran empfiehlt die Ehe mit diesem Hintergrund in hohem Maße; sie helfe unter anderem zur geistigen Vervollkommnung und ist daher gerne gesehen. Jede Muslima und jeder Muslim, die zur Ehe in der Lage sind, sollten versuchen dem nachzukommen. Ein Mann hat das Recht bis zu 4 Frauen zu heiraten. Dabei gilt die Monogamie (eine Frau) als bevorzugt, Polygamie (2 bis 4 Frauen) seitens des Mannes ist zwar ungerne gesehen, aber erlaubt. Männer aus der Königlichen Famillie können soviele Frauen heiraten wie sie wollen.
Sehenswürdigkeiten
Das Land hat eine einzige antike Stätte: Mada'in Salih, nahe der Provinzstadt al-Ula, auf halbem Weg zwischen Medina und Ha'il im Norden des Landes. Es handelt sich hierbei um eine ca. 2000 Jahre alte Felsengräberstätte. Bemerkenswert an dieser Stätte sind die aufgrund der trockenen Witterung gut erhaltenen Felsinschriften auf Aramäisch (ca. 2000 Jahre) und Thamutisch (ca. 4000-5000 Jahre). Sehr außergewöhnlich sind die in dieser Gegend besonders zahlreich vorkommenden und aufgrund von Witterung entstandenen Felsformationen, die dem Betrachter wie Abbildungen von Tier- und Menschengestalten erscheinen.
Bildung
Es besteht eine offizielle neunjährige Schulpflicht für beide Geschlechter. Von der Grundschule bis zum Hochschulabschluss übernimmt der Staat die Ausbildungskosten. Die Einschulungsquote liegt bei 91 %. Es gibt acht Universitäten und 65 Colleges, unter anderem in Dammam, Zahran, Dschidda, Medina und Riad. 17 Colleges sind den Frauen vorbehalten. Wie in der ganzen Gesellschaft herrscht Geschlechtertrennung - Bildungseinrichtungen sind entweder nur für Männer oder nur für Frauen. Vorlesungen von männlichen Doktoren, Professoren verfolgen die weiblichen Schüler an einem Bildschirm.
In den Schulen selber herrscht keinerlei Kleidungsvorschrift. Frauen stellen inzwischen den größten Teil der Lehrer und Professoren. So sind 60 Prozent aller saudischen Professoren weiblich. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 12 Prozent. Von den normalen Lehrern sind 56 Prozent weiblich.
Die Geschlechtertrennung in Schulen ist gleichzeitig die Grundbedingung der sexuellen Aufklärung im Schulunterricht, seit kurzem werden ebenfalls Themen unterrichtet, die den sozialen Kontakt und Umgang mit dem anderen Geschlecht erläutern. Vor allem die Jungen sollen die Frau mit "offeneren Augen" (nicht nur als Sexualobjekt) sehen. Man erhofft sich dadurch zusätzlich die Senkung der Scheidungsrate.
Die Analphabetenquote sank zwischen 1962 und 1995 von 97,5 % auf 37,2 %. 2005 lag die Analphabetenquote bei 2,9 %.
Saudi-Arabien verfügt über ein großes Bildungsangebot in Bezug auf die islamische Religion. Die meisten großen Bildungsinstitutionen liegen in Riad. Neben den islamischen Wissenschaften liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der technischen Wissenschaften. Zum Thema Erdöl und dessen Verarbeitung sind die Bildungseinrichtungen Saudi-Arabiens Weltspitze; das wird auch so bleiben, da die Regierung weitere Investitionen in Millionenhöhe angekündigt hat, auch um des schnellen Bevölkerungswachstums willen.
Die Unterrichtssprache an den Universitäten des Landes ist in der Regel Englisch.
Es können folgende Sprachen studiert werden: Deutsch, Französisch, Japanisch, Chinesisch, Spanisch, Persisch, Urdu, Russisch und Italienisch. Die meiststudierten Sprachen sind Englisch, Deutsch, Französisch und Japanisch.
Ihre Grundbildung erhalten die saudischen Kinder in Koranschulen, die es in jedem kleinen Dorf gibt. Obwohl die Rechte der Frauen in Saudi-Arabien eingeschränkt sind, werden Jungen und Mädchen gleichermaßen unterrichtet. Etwas über die Hälfte der Universitätsabsolventen ist weiblich - nur finden sie nach dem Abschluss in der Regel keinen Arbeitsplatz. Das liegt daran, dass das saudi-arabische Bildungswesen im internationalen Vergleich, insbesondere im Vergleich zum westlichen Bildungsniveau, schlecht abschneidet und der Großteil der Hochschulabsolventen für qualifizierte Arbeit (in Wirtschaft, Ingenieurwesen, Management, Medizin) nicht geeignet ist. Mit den angekündigten Investitionen und Reformen dürfte sich dies allmählich zum Besseren ändern, wobei interne Studien ergeben haben das die Weiblichen absolventen besser abschneiden als die Männlichen.
Die Bildungseinrichtungen insgesamt sind sehr gut und modern ausgestattet.
Sport
Die beliebteste Sportart ist Fußball, gefolgt von Pferderennen.
Umwelt
Die Versorgung mit Trinkwasser stellt aufgrund des Reichtums des Landes kein Problem dar, obwohl Wasserknappheit ein wachsendes Problem ist, da sich auch die Grundwasserreserven langsam erschöpfen. Das Land besitzt keine Flüsse und Seen und begegnet dem drohenden Wassermangel mit dem Bau von Tiefbrunnen und Meerwasserentsalzungsanlagen, die wiederum einen bedeutenden Teil der Energie verbrauchen. Die Küsten am Persischen Golf und am Roten Meer sind teilweise ölverschmutzt. Die Regierung hat angekündigt, Millionen von Euro in weitere Meerwasserentsalzungsanlagen zu investieren.
Literatur
Sachbücher
- Baer, Robert, Sleeping With The Devil: How Washington Sold Our Soul for Saudi Crude, Crown, 2003, ISBN 1400050219
- Gold, Dore, Hatred's Kingdom : How Saudi Arabia Supports the New Global Terrorism, Regnery Publishing, Inc. 2004, ISBN 0895260611
- Mackey, Sandra, The Saudis: Inside the Desert Kingdom, Houghton Mifflin, 1987, ISBN 0395411653
- Ménoret, Pascal, The Saudi Enigma: A History, Zed Books, 2005, ISBN 1842776053
- al-Rasheed, Madawi, A History of Saudi Arabia, Cambridge University Press, 2002, ISBN 052164335
- Simmons, Matthew R., Twilight in the Desert: The Coming Saudi Oil Shock and the World Economy 2005, ISBN 047173876X
- Steinberg, Guido: Saudi-Arabien. Politik Geschichte Religion, München: C.H. Beck 2004, ISBN 3406511120
Romane
- Abdalrachman Munif, Salzstädte, Taschenbuchausgabe, Heyne, 2005, ISBN 3453350197
Weblinks
- Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigenamtes
- König Fahd, Saudischer Monarch in der Islamisten-Falle - ein Portrait in der Süddeutschen Zeitung.
- Karte der umgebenden Region bei der UN Cartographic Section.
- Internetzensur in Saudi-Arabien
- Saudi-Arabien Reise Informationen
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