Autobahn (Deutschland)

für den Kfz-Schnellverkehr bestimmte Bundesfernstraße ohne höhengleiche Kreuzungen
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Dieser Artikel befasst sich mit den Autobahnen in Deutschland. Für Autobahnen allgemein siehe: Autobahn


Verkehrszeichen Autobahn
Verkehrszeichen Autobahn

Deutsche Autobahnen dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Es gibt in Deutschland kein generelles Tempolimit, jedoch eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Deutschland hat eines der dichtesten Autobahnnetze der Welt und nach den USA das zweitlängste (11.980 km, Stand 1. Januar 2003).

In Deutschland wird die Auffahrt auf eine Autobahn durch das Verkehrszeichen 330 (siehe rechts) angezeigt, die meisten europäischen Länder haben ähnliche Verkehrszeichen.

Autobahnen, die in nord-südlicher Richtung verlaufen (A 1, A 3, A 5, A 7, A 9), werden in Deutschland ungerade nummeriert, Autobahnen in ost-westlicher Richtung (A 2, A 4, A 6, A 8) werden gerade nummeriert. Die A 10 ist der Berliner Ring und ab A 11 größeren Gebieten zugeordnet. Die A 11 verläuft in Berlin und den neuen Bundesländern, ab A 20 in Norddeutschland, ab A 30 in Niedersachsen, ab A 40 in Rhein-Ruhr- bis Rhein-Main-Raum, ab A 50 am Niederrhein, ab A 60 in Rheinland-Pfalz, Saarland und Südhessen, ab A 70 in Franken und im Vogtland, ab A 80 in Baden-Württemberg und ab A 90 in Bayern und Bodenseeraum. Regionale Autobahnen, die z. B. zwei größere Autobahnen verbinden oder Zubringerautobahnen, haben eine dreistellige Nummerierung.


Seit 31. August 2003 gilt auf deutschen Autobahnen die LKW-Maut in Deutschland für Lastkraftwagen über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Da das neu entwickelte Abrechnungssystem Toll Collect jedoch zum Starttermin noch nicht fertig war, wird noch keine Maut erhoben. Nach der Kündigung der Verträge mit Toll Collect am 17. Februar 2004 ist nun aber auf absehbare Zeit kein satelliten-gestütztes Mautsystem in Sicht.

Siehe auch: