Unter Wiedervereinigung versteht man die Wiederherstellung der Einheit von politischen oder rechtlichen Gebilden. Sie ist zu unterscheiden von einer einfachen Vereinigung von Gebilden, die zuvor nicht friedlich oder gewaltsam geteilt wurden.
Wiedervereinigung steht territorial (staatliche Einheit) für:
- den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, auch deutsche Wiedervereinigung genannt, am 3. Oktober 1990
- den als Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich bezeichneten Anschluss Österreichs von 1938
- die als Wiedervereinigung des Memelland mit dem Deutschen Reich bezeichneten Rückeingliederung des Memellandes 1939
- die bayerische Wiedervereinigung von 1506, siehe Geschichte Bayerns #Bayerns Anfänge als Territorialstaat
- die bulgarische Wiedervereinigung von 1885, siehe Ostrumelien#Serbisch-Bulgarischer Krieg
- die Dänische Wiedervereinigung
- die Irische Wiedervereinigung
- die jemenitische Wiedervereinigung von 1990, siehe Geschichte des Jemen #Wiedervereinigung
- die Wiedervereinigung des Kantons Basel
- die Koreanische Wiedervereinigung
- die Wiedervereinigung der Normandie
- die vietnamesische Wiedervereinigung von 1976, siehe Vietnam #Sozialistische Republik Vietnam
- die zypriotische Wiedervereinigung, siehe Die Bestrebungen zur Wiedervereinigung und der Beitritt in die EU
Wiedervereinigung steht bei Personenzusammenhängen für:
- die Wiedervereinigung eines Künstlerzusammenhangs, auch Comeback genannt
Siehe auch:
Wiktionary: Wiedervereinigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen