Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

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17. März

18. März

Bild:10171-1-.jpg, Bild:Wweustitle-1-.jpg, Bild:Gregoryhelms profilbild-1-.jpg, Bild:Bobbylashley-1-.jpg, Bild:Lashley biobild1 000-1-.jpg stammen vom selben Benutzer, ebenfalls alle ohne Lizenz. Der Benutzer war auch durch wiederholtes Einstellen von URV-Texten aufgefallen. --Kam Solusar 22:41, 18. Mär 2006 (CET)
Gilt dieses deutsche Gesetz denn auch, wenn ein Ausländer im Ausland (in diesem Fall Griechenland) ein Foto eines öffentlich zur Schau stehenden Objekts macht? Nur weil in Deutschland z.B. Demokratie herrscht, steigt Fidel Castro nicht von seinem Sessel. Außerdem gehört der Goldbecher von Mykene (als Teil von "Mykene") zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Aufgrund dieser Umstände bitte ich vorher zu prüfen, ob das nationale Gesetz auch ausländische Fotos schützt, ob aufgrund des Schutzes durch die UNESCO rechtliche Milderungen zu diskutieren sind und, nicht zuletzt, ob Fotos der Studenten der Universität von Richmond (Link liegt der Bildseite bei) überhaupt rechtlich geschützt sind, denn schließlich liegt der ursprunglichen Quelle kein Hinweis darauf bei.
Nachtrag: Der Fotograf Patrick Beasom ist amerikanischer Staatsbürger, also stehen seine "Werke", ob er will oder nicht, unter US-Recht. Ebenfalls aus Schöpfungshöhe: Im US-Recht spricht man häufig vom Fehlen der Originalität (lack of originality), das ein Copyright ausschließt.
Das wäre damit wohl geklärt. Nestorbecher_Mykene bitte aus den Löschkandidaten entfernen.
Antonius Proximo 11:48, 19. Mär 2006 (CET)
Relevant für den Hochlader sind die Gesetze seines Staates (im Zusammenwirken mit der Berner Übereinkunft), nicht das Recht des Staates, in dem das Werk geschaffen wurde. --Rtc 20:40, 19. Mär 2006 (CET)
Würde eine schriftliche Erlaubnis durch den offiziellen Copyright-Inhaber, also die Universität von Richmond, Abhilfe schaffen? Ich bin gerne bereit, eine Erlaubnis anzufordern.
Antonius Proximo 21:02, 20. Mär 2006 (CET)

19. März

Die Löschbegründung ist doch extrem dünn - damit könntest du die Glaubwürdigkeit fast jedes Bildes in der Wikipedia anzweifeln. Gibt es irgendeinen Beleg für die URV? Ansonsten gilt doch wohl nach wie vor, erst einmal die Korrektheit der angegebenen Lizenz anzunehmen. --Hansele (Diskussion) 03:14, 19. Mär 2006 (CET)
In meinen Augen hat der Hochlader schlüssig darzulegen, dass er die Rechte besitzt, ein solch umfassendes Nutzungsrecht zu erteilen und die naheliegende Mutmaßung zu entkräften, dass es lediglich aus dem Web kopiert ist. --Rtc 03:53, 19. Mär 2006 (CET)
Ich bin der Hochlader der zweiten Version des Bildes. Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich das bereits in der WP vorhandene Bild lediglich farblich überarbeitet hab (Gamma, Kontrast). Es war unter keinen Umständen meine Absicht, irgendeine URV zu begehen, sofern hier eine vorliegen sollte. Kann Plambach bzw. jemand anderes für ihn nicht nachweisen, dass es sich hierbei nicht um eine URV handelt, gehört dass Bild natürlich gelöscht. --CyRoXX (?) 11:43, 19. Mär 2006 (CET)
Löschen Schaengel89 @me 22:30, 19. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Kyll-bei-Auw.JPG Bild wird nicht angezeigt und der explizite Aufruf der Bilddatei bringt Fehler 404 Bild nicht vorhanden hervor. scheinbar nicht mehr zu retten. --BLueFiSH  01:28, 19. Mär 2006 (CET)
Hab den Einsteller kontaktiert, vielleicht kann er ja durch erneuten Upload den Fehler beseitigen oder zumindest nach erfolgreichem Löschen versuchen, dass Bild erneut einzustellen. --CyRoXX (?) 22:56, 19. Mär 2006 (CET)
siehe Portal_Diskussion:Fußball/Archiv#Logos, Benutzer_Diskussion:Dragao, Diskussion:Portugiesische_Fußballnationalmannschaft. Der Punkt ist, die Represäntation des Wappens, nicht die Interpretation, die Zeichnung, das Foto, die Bilddatei sind geschützt. Das Bild an sich kann GFDL-kompatibel verwendet werden, die Darstellung hingegen keineswegs. -- Metal 04:38, 19. Mär 2006 (CET)
Was für ein Unsinn. Das Abgebildete erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Deshalb ist es sinnlos, überhaupt von einer Lizenz zu sprechen: Warum sollte etwas erlaubt werden, was vom UrhG sowieso nicht verboten ist? Die Darstellung unterliegt gewissen Markenrechtlichen Einschränkungen, aber das hat nichts damit zu tun, dass urheberrechtlich bei einer beliebigen Bilddatei, welche diese Logos (ich habe jetzt nicht jedes einzelne genau geprüft) abbildet, keine Einschränkungen vorhanden sind.--Rtc 14:52, 19. Mär 2006 (CET)
Ich bin wahrlich kein Rechtsexperte, wenn du sagst die Logos können allesamt verwendet werden, um so besser, ich werde gleich heute wieder Logos in meine 30 Serie A und Serie B Artikel einfügen. Diese Diskussion gab es allerdings wie du an meinen Links siehst schon öfter, am Ende kam man immer raus, dass die Bilder Einschränkungen durch das Markenrecht unterliegen. Die Sache ist die: Die Logos stammen allesamt von HQFL.dk. Die dortige Lizenz erlaubt die Verwendung der Bilder unter Nennung der Quelle. Ok, soweit ist das Problem mit dem Urheberrecht gelöst. Wir haben ein Wappen das verwendet werden kann. Die *DARSTELLUNG* des Bildes hingegen zeigt ein geschütztes Logo, das nicht dem Zeichner des Logos gehört, sondern dem jeweiligen Verein. Man müsste also bei *jedem* Verein nachfragen, ob er die Verwendung des Logos in der Wikipedia gestattet. *DAS* ist nicht meine Auffassung, sondern mit genau der Begründung wurden schon zig Fußballlogos gelöscht. Bild:TSV_1860_München_(Wappen).png ist zum Beispiel so ein Fall, da hat der Verein die Nutzung des Wappens erlaubt, solange das allerdings nicht für die zu löschenden Bilder voriegt, müssen die leider gelöscht werden. -- Metal 18:11, 19. Mär 2006 (CET)
Nochmals nur Was für ein Unsinn (was nicht persönlich gemeint ist). Die 'Lizenz' von HQFL ist sinnlos, weil HQFL nicht etwas erlauben kann, was vom Gesetz her überhaupt nicht verboten ist und auch nichts verbieten kann, was vom Gesetz erlaubt ist (Verwendung ohne Angabe der Quelle, auch kommerziell). Worauf es beim Urheberrecht ankommt ist auch nicht, wer das Bild abgezeichnet hat, sondern wer das ursprüngliche Werk geschaffen hat; beim Abzeichnen von Bildern ist der Urheberrechtsschutz der Vorlage zu beachten und und es führt als solches nicht zu einem eigenen Urhebrrechtlichen Schutz. Die ursprünglichen Werke selbst sind hier großtenteils (nochmals: Ich habe das nicht im einzelnen überprüft) durch das Urheberrecht nicht geschützt, da keine Schöpfungshöhe vorliegt. Man muss vom Urheberrecht aus gesehen niemanden fragen, wenn man es nutzen möchte. Eine andere Problematik ist das Markenrecht, aber das steht hier nicht zur Debatte und verbietet lediglich die Benutzung in bestimmten Kontexten, nicht per se vervielfältigung, verbreitung oder sonstige durch das Urheberrecht eingeschränkte Rechte. Es stellt auch kein Hindernis für das Hochladen dar. --Rtc 18:25, 19. Mär 2006 (CET)
Äh, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Das die Verwendung der Logos von HQFL ok ist, bestreitet glaube ich auch niemand. Der springende Punkt ist in der Tat, das was du hier im letzten Absatz erwähnst, das Markenrecht (oder was auch immer hier greifen sollte). Insofern als dass das Logo nunmal den jeweiligen Vereinen gehört. Das Wikipedia Logo ist ja auch geschützt und kann nicht einfach so verwendet werden. Aber wie gesagt, wenn die Logos jetzt auf einmal verwendet werden können, bin ich ein glücklicher Mensch ... -- Metal 18:39, 19. Mär 2006 (CET)
Natürlich ist das bei HQFL ein Problem, deren Lizenz, wäre sie relevant, enthält nämlich keine Erlaubnis für die kommerzielle Nutzung ("All logos [...] are offered for non-commercial use" [5]). Das wäre nicht GFDL-kompatibel. Das Wikipedia-Logo ist im Gegensatz zu diesen Logos hier urheberrechtlich geschützt, da es eine eigene Schöpfungshöhe aufweist! Was heißt "das Logo gehört den Vereinen"? Das ist ein unsinniger Satz. Du meinst sicherlich, dass es in der Nutzung beschränkt ist und der Verein für gewisse Nutzung die Erlaubnis erteilen kann. So eine Beschränkung kann jedoch nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen, nicht aus der Selbstherrlichkeit der Vereine heraus, also gib bitte an, auf welche Rechtsgrundlage Du Dich genau beziehst. Urheberrechtlich dürfte bei den Logos im großen und ganzen mangels Schöpfungshöhe kein Schutz vorliegen (was wie gesagt in einigen Fällen noch nachzuweisen wäre, was schwer sein kann, wenn zur Erstellung des Logos komplexe Elemente verwendet wurden, die jedoch für sich bereits gemeinfrei waren oder es inzwischen sind). Das Markenrecht ist zumindest fürs Hochladen kein Problem. --Rtc 18:55, 19. Mär 2006 (CET)
Ich beziehe mich hier lediglich auf die Ausführungen von Benutzer:Duesentrieb, die du unter Benutzer_Diskussion:Dragao nachlesen kannst.-- Metal 19:12, 19. Mär 2006 (CET)
Es ist grundsätzlich logisch sinnlos nach Belegen (Hier: Duesentriebs aussagen) für die Hypothese (hier: Wappen problematisch) zu suchen. Du musst im Gegenteil versuchen, Deine eigene Hypothese zu widerlegen. Nur das bringt Dich weiter. --Rtc 19:35, 19. Mär 2006 (CET)
Das ist doch gar nicht meine Intention. Wie gesagt: im Moment ist es so, dass wir davon ausgehen, das sämtliche Fußballlogos in der Wikipedia nicht verwendet werden können. Das gilt dann aber bitte für alle, inklusiver dieser da oben, die noch verblieben sind. Wenn du nun allerdings glaubhaft machen kannst, dass die Verwendung der Logos unproblematisch ist, um so besser, ich bin der erste den das freut. -- Metal 20:36, 19. Mär 2006 (CET)
Die bisherigen Diskussionen wurden mit Mutmaßungen geführt und ohne Bezug auf irgendwelchen konkreten Rechtsgrundlagen. Es wurden irgendwelche Aussagen von irgendwelchen Webseiten pauschal als allgemeingültige Wahrheiten angesehen. Was zählt, ist grundsätzlich aber nur mal das Gesetz und damit eine Aussage auf einer Webseite rechtliche Wirkung entfaltet, muss dies durch das Gesetz irgendwie geregelt sein. Früher war es üblich zu Aussagen immer die Rechtsgrundlage mit genauem Paragraph anzugeben; heutzutage scheint jedermann wie es ihm passt beliebige Regelungen aus Selbstherrlichkeit heraus ohne Rechtsgrundlage deklarieren zu wollen (siehe: http://www.daniel-rehbein.de/disclaimer.html), vielleicht weil er weiß, dass es sie nicht gibt, aber troztdem gerne ihren Effekt hätte und so alleine mit der Angst des Betroffenen spielt, dass es sie vielleicht geben könnte. Ich kann nicht per Deklaration beliebige Tatsachen schaffen: Hiermit erkläre ich, dass Du ab sofort nicht mehr mit den Augen zwinkern darfst. Du siehst glaube ich, wie paradox so etwas wäre. --Rtc 20:48, 19. Mär 2006 (CET)

Dann machen wir mal Nägel mit Köpfen. Du sagst, jedes Logo von Bayern München, RedBull Salzburg (keine einfache Abbildung und schon gar keine auf gemeinfreien Darstellungen beruhend) bis 1. FC Kuhdorf kann verwendet werden? -- Metal 23:19, 19. Mär 2006 (CET)

Wieso liest hier niemand den wiederholt verlinkten Artikel Schöpfungshöhe?. Da steht doch ganz klar drin und ist auch vom Bundesverfassubngsgericht abgesichrt, dass bei Logos der urheberrechtliche Schutz sehr begrenzt ist. Rtc hat voll und ganz Recht und Du3esnetrieb unrecht, so einfach ist das. Man muss jedes Logo einzeln anschauen und mit den gemeinfreien Bildbeispielen im Artikel Schöpfungshöhe vergleichen. Der markenrechtliche Schutz ist für uns irrelevant, dazu gibts einen Disclaimer. --Historiograf 20:38, 20. Mär 2006 (CET)

Man muss jedes Logo einzeln anschauen und mit den gemeinfreien Bildbeispielen im Artikel Schöpfungshöhe vergleichen. - du verstehst aber schon die Problematik daran, ja? -- Metal 13:40, 22. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Siegen_Sportfreunde_Siegen_Logo.jpg Auch ein Fußballlogo, allerdings ein Streitfall. Überstand den letzten LA undiskutiert. -- Metal 04:38, 19. Mär 2006 (CET)
    Schöpfungshöhe?--Rtc 03:53, 19. Mär 2006 (CET)
    Okay, ich übersah, dass es sich hier um ein Lichtbild handelt, also ist das Foto selbst natürlich geschützt. Ob hier allerdings Panoramafreiheit überhaupt notwendig ist, da das Fotografierte mangels schöpfungshöhe kein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt, sollte hinterfragt werden. --Rtc 14:54, 19. Mär 2006 (CET)
  • Bild:EndemischTBE.jpg Trotz wiederholter Erinnerung keine Lizensierung durch Einsteller, V.a. URV --Andante 11:09, 19. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Ovb.JPG - Schaut es euch bitte mal an. Es geht um ein "Logo" (Logogramm bzw. Signet) des Finanzdienstleisters OVB. Lizenziert als GNU/FDL, mit dem Kommentar "selbst gescannt". Danke. Schönen Sonntag noch! -- Simplicius 14:17, 19. Mär 2006 (CET)
    Schöpfungshöhe?--Rtc 14:57, 19. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Pmf-screen.jpg Screenshot, der Teile eines nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichten Programms abbildet (Internet Explorer) --Rtc 17:43, 19. Mär 2006 (CET)
Wo ist da irgendetwas vom Internet Explorer zu sehen? Soweit ich sehe, ist das irgendein freier Browser - welche URV siehst du? Vielleicht solltest du dir die Bilder vor einem Löschantrag etwas genauer anschauen. --Hansele (Diskussion) 18:13, 19. Mär 2006 (CET)
Zurückgezogen, da Mozilla, nicht IE. Mein Fehler. PS: Dein hinterhergetrotte fängt langsam an zu nerven.--Rtc 18:28, 19. Mär 2006 (CET)
Naja - solange Fehler aufgedeckt und entfernt werden, ist es doch hilfreich. Vielleicht sollte ich (oder andere) öfter mal hinterherschauen... --Hansele (Diskussion) 18:32, 19. Mär 2006 (CET)
Es nervt. Der Benutzer hat mich selbst darauf hingewiesen, schließlich habe ich ihn benachrichtigt. Ich hätte Deine 'Unterstützung' nicht benötigt. Wenn Du etwas reklamierst, dann tu es bitte freundlich und nicht so, dass man Dir die schadenfreude aus dem Beitrag lesen kannst, dass Du grade einen Fehler bei einem anderen Benutzer entdeckt hast, dessen Änderungen Du verfolgst, vielleicht um ihn durch aufgedeckte Fehler schlecht zu reden. Vielleicht ist das nicht Deine Absicht, aber so wirkt es. --Rtc 18:38, 19. Mär 2006 (CET)
Wenn du das löschen willst, geht das auch schnell. Schaengel89 @me 22:29, 19. Mär 2006 (CET)
'Überflüssig' ist kein zulässiger Löschgrund--Rtc 22:54, 19. Mär 2006 (CET)
Uploader möchte das Bild löschen lassen. Klar ist das ein Löschgrund. Schaengel89 @me 23:16, 19. Mär 2006 (CET)
War es noch nie. Der Uploader gibt das Bild mit dem Upload ohne Sonderbestimmungsrechte frei. --Rtc 23:28, 19. Mär 2006 (CET)
Soso, wurde gelöscht. Pragmatisch, pragmatisch. Aber das nächste mal bitte etwas genauer bei der Begründung sein. Es könnte das nächste mal ja ein Bild sein, dass eventuell doch noch brauchbar ist, und nur weil der Hochlader es nicht mehr will ist das dann kein Grund zu löschen. --Rtc 00:00, 20. Mär 2006 (CET)

20. März

21. März

Meines Wissens kann eine freie Lizenz nicht zurückgezogen werden. Jeder, der diese Bilder bis heute und weiterhin unter der freien Lizenz veröffentlicht, handelt rechtens. Ralf   12:37, 21. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Ruhe_gr.jpgErlaubnis der Künsterin wurde zurückgezogen -- A.Martini 10:20, 21. Mär 2006 (CET)
  • Bild:2d_installation.jpgErlaubnis der Künsterin wurde zurückgezogen -- A.Martini 10:20, 21. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Eva_M_Paar_philtrum.jpgErlaubnis der Künsterin wurde zurückgezogen -- A.Martini
  • Bild:Romantische_reduktion_distanz.jpgErlaubnis der Künsterin wurde zurückgezogen -- A.Martini
    • Gilt auch für alle Bilder darüber: Kann man eine Erlaubnis einfach zurück ziehen? Schließlich verlassen sich ja die Leute, die ein CC-lizenziertes Werk benutzen auf die Lizenz. --ALE! ¿…? 10:49, 21. Mär 2006 (CET)
Nein, die Erlaubnis ein Bild unter CC zu veröffentlichen kann nicht zurückgezogen werden. Üblicherweise haben wir bislang solche Fälle aber aus Kulanz gelöscht. --Ixitixel 11:14, 21. Mär 2006 (CET)

Siehe auch FAQ Rechtliches. Kein Löschgrund gegeben --Historiograf 00:49, 22. Mär 2006 (CET)

  • Bild:HHL small.jpg - Bild ist defekt, außerdem schränkt Einsteller die Verwendungsrechte zu sehr ein --Gnu1742 10:34, 21. Mär 2006 (CET)
ich könnte es reparieren, die Einschränkung machts überflüssig Ralf   12:39, 21. Mär 2006 (CET)
fehlende Lizenz, falsches Dateiformat... wäre reparabel, die fehlende Lizenz machts überflüssig, alle 3 Bilder zeigen das gleiche Logo. Ralf   12:43, 21. Mär 2006 (CET)
Wobei man die Schöpfungshöhe eines Logos aus ein paar Wörtern und drei Punkten ja schon anzweifeln kann... --A.Hellwig 19:04, 22. Mär 2006 (CET)
soll ich es reparieren und als GIF hochladen, ein mal - brauchen wir es? Ralf   22:41, 22. Mär 2006 (CET)
Gute Frage, die „Leipzig Graduate School of Management“ wird nur im überarbeitungswürdigen Artikel Handelshochschule erwähnt. --A.Hellwig 10:40, 23. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Semjon.jpeg Urheberrechtlich geschützte Figur --Matt314 12:33, 21. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Paldauer.jpg URV, siehe auch Copyrightangabe --Matt314 12:33, 21. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Miet2.jpg kein Grund warum es PD sein sollte. eher sehr unwahrscheinlich; auf der website konnte ich nichts dazu finden ...Sicherlich Post 14:00, 21. Mär 2006 (CET)
  • Bild:Johann Jakob Astor I.jpg: Ich hatte das Bild vor langer Zeit aus der englischen Wikipedia hierher kopiert. Nun wurde es dort gelöscht, vermutlich wegen fehlender/ungenauer Quellangaben. Daher sollte man es vorsichtshalber hier auch löschen. --S.K. 16:28, 21. Mär 2006 (CET)

22. März

  • Bild:G-Punkt.jpg - {{Löschen}} 22.2. eingestellt, seitdem auch mit BLU-Baustein - keine Lizenzangaben --Rax post 21:23, 21. Mär 2006 (CET)
SLA in herkömmlichen Bildlöschantrag umgewandelt, da das Schnelllöschkriterium nicht erfüllt ist. --Birger 00:34, 22. Mär 2006 (CET)
Bild ist korrekt lizensiert, was ist der Löschgrund?Ralf   00:39, 22. Mär 2006 (CET)
Nein, es fehlt eine Quellenangabe. --Matt314 21:23, 22. Mär 2006 (CET)
Das Bild kann von mir aus gelöscht werden. --Gronau 10:30, 22. Mär 2006 (CET)
kann von mir aus auch weg, Quelle fehlt zwar, aber Lizenz ist nur falsch eingrtragen (einfache klammer) - ich wüßte allerdings nicht, wofür wir es brauchen könnten, der Bildname ist eh falsch... Ralf   23:01, 22. Mär 2006 (CET)
Gronau was ist denn die Quelle des Bildes? Korrekt lizensierte Bilder zu löschen ist Quatsch. --Ixitixel 10:29, 23. Mär 2006 (CET)
Die erste Version sollte gemäß [10] public domain sein, ich habe das Bild zurückgesetzt. Die Version vom 30. Jun 2004 sollte aber gelöscht werden. --A.Hellwig 19:01, 22. Mär 2006 (CET)

23. März