Das österreichische Bundesheer geht auf den österreichischen Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 zurück - und auf dessen Verpflichtung, die vereinbarte immerwährende Neutralität ... mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen.
Deshalb besteht allgemeine Wehrpflicht bei 8 Monate Präsenzdienst (bis 1971 waren es 9 Monate) und ca. 50.000 Mann Gesamtstärke (30% Berufssoldaten), mit Miliz ca. 4x mehr. Den theoretischen Oberbefehl hat der Bundespräsident, die Befehls- und Verfügungsgewalt der Bundesminister für Landesverteidigung. Die früheren drei Gruppenkommandos der Heeresgliederung 1994/95, das Kommando der Luftstreitkräfte und des Heeres sowie die 9 Militärkommandos (1 pro Bundesland) sind in Umbildung. ABC-Waffen und gewisse schwere Waffen (Kriegsmaterial deutschen Ursprungs) sind laut Staatsvertrag verboten, über die Frage der Raketen wird diskutiert. Österreich unterzeichnete 1995 die "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) der NATO.
siehe auch: Dienstgrade im Bundesheer, Theresianische Militärakademie