Diskussion:Arbeitsdirektor

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Nicht löschen

Der Arbeitsdirektor ist das mit den Personal- und Sozialangelegenheiten betraute Mitglied des Vorstandes eines paritätisch mitbestimmten Unternehmens (§ 33 Mitbestimmungsgesetz, § 13 Montanmitbestimmungsgesetz). In der Praxis findet sich oft die Konstellation, nach welcher der Personalchef des Unternehmens zugleich Arbeitsdirektor ist.

Ich meine in dem Artikel wird eine Menge gesagt

  • Personal- und Sozialangelegenheiten
  • Vorstandes
  • paritätisch mitbestimmten Unternehmens
  • (§ 33 Mitbestimmungsgesetz, § 13 Montanmitbestimmungsgesetz)

Das ist nun mal die gesetzliche Grundlage des Arbeitsdirektors. Es gibt eine Menge Links auf den Arbeitsdirektor. Die deutsche Mitbestimmung ist kein Nonsens-Thema. Das kann man vielleicht erweitern, aber nicht wegschmeißen. --UlrichJ 20:17, 21. Mai 2005 (CEST)

Aufsichtsrat oder Vorstand ?

In dem angegebenen § des Mitbestimmungsgesetzes ist nicht die Rede vom Vorstand sondern vom Aufsichtsrat. Ist dieser Artikel daher Fehlerhaft?

Nein, ist er nicht. Maßgeblich ist die Überschrift und der Sinnzusammenhang. § 33 MitbestG steht im Dritten Teil mit dem Namen "Gesetzliches Vertretungsorgan", dieses ist der Vorstand.§ 13 Montan-MitbestG steht ebenfalls im Dritten Teil des Gesetzes und dort lautet die Überschrift sogar ausdrücklich: "Vorstand".