Sitzordnung
Eine Sitzordnung ist die organisierte Anordnung der Besetzung von Sitzplätzen bei Veranstaltungen.
Sie stellt u.a. die Bedeutung (Stellung) von Personen im Gesamtgefüge, z. B. Honoratioren dar. Eine besondere Sitzordnung ist die Westfälische Reihe, die bei Diskutanten konfliktlösend wirken soll.
In Gerichten und Plenen existiert seit Jahrhunderten eine feste Sitzordnung, so wird in Deutschland im Strafverfahren folgendermaßen zu Gericht gesessen:
Frontal zum Zeugenstand und zu den Prozessbeobachtern sitzt das Richterkollegium samt der Schöffen; rechts des Gerichtes sitzt die Vertretung der Anklage (z.B. Staatsanwaltschaft, Gutachter und Nebenkläger) und links der oder die Angeklagte(n).
Bei diplomatischen Empfängen ist die Sitzordnung von erheblicher Bedeutung für das Protokoll (protokollarische Rangordnung).