Kammeroper

Operngenre
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Eine Kammeroper ist eine Oper mit einer geringen Zahl an Mitwirkenden. Die Anzahl der Sänger beträgt in der Regel nicht mehr als fünf. Das Orchester wird auf ein Kammerorchester begrenzt. Auch die Bühne ist oftmals kleiner, was zu einer intimeren Atmosphäre beitragen kann.

Der Begriff Kammeroper wurde in den 1940er Jahren von Benjamin Britten erfunden. The Rape of Lucretia (1946) war die erste Oper dieser Art.

Daneben wird der Ausdruck Kammeroper auch für kleinere, opernhafte Werke der Barockmusik verwendet, die mit kleinem Orchester auskommen.

Kammeropernensembles im deutschsprachigen Raum

Kammeropern wurden bzw. werden im deutschsprachigen Raum an festen Spielstätten wie in Hamburg (Allee-Theater sowie Opernloft), Neuburg an der Donau, Veitshöchheim und Wien gespielt. Ensembles ohne feste Spielstätte, die sich primär der Kammeroper widmen, existieren u.a. in Augsburg, Berlin, Frankfurt am Main, Köln und in München. Das nach der Kammeroper benannte Festival in Rheinsberg findet jeden Sommer statt.

Literatur

  • Wulf Konold; Wolfgang Ruf: Musiktheater. In: Friedrich Blume (Hrsg.): MGG. Band 6. Bärenreiter Verlag, 1997, Sp. 1670–1714 (hier: Sp. 1699f).
  • Lemma Chamber opera in: Stanley Sadie (Hrsg.): The New Grove Dictionary of Music and Musicians. Macmillan, London 1980. Bd. 4, S. 118