Gestüt

auf Pferdezucht spezialisierter landwirtschaftlicher Betrieb
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Als Landgestüt bezeichnet man ein staatlich betriebenes landwirtschaftliches Gut der Bundesrepublik Deutschland, das in erster Linie der Pferdezucht dient.

Aufgabe der Landgestüte ist es, Pferdezüchtern hochwertige Hengste zur Verfügung zu stellen. Ihre Gründung geht zurück ins 17. und 18. Jahrhundert, die Motive dafür waren vielfältig und reichten von Förderung der Landwirtschaft und Bereitstellung von Pferden für die Kavallerie bis zur Aufbesserung der Staatskasse.

Traditionell werden auf den Landgestüten vor allem Hengste verschiedener Warmblut und Kaltblut Rassen gehalten, daneben aber auch Vollblüter, Anglo-Araber, Haflinger, schwere Warmblüter und Kleinpferde. Landgestüte auf denen auch Stuten und Fohlen gehalten werden, werden als Hauptgestüte bezeichnet.

Die Rolle der Landgestüte wird zunehmend in Frage gestellt, da mit der zunehmenden Mechanisierung der Landwirtschaft die wirtschaftliche Notwendigkeit für hochwertige Pferde mehr und mehr entfällt. Bereits seit den 1950er und 1960er Jahren werden immer wieder Landgestüte zusammengelegt, privatisiert oder ganz aufgelöst.

Derzeit gibt es folgende zehn Landgestüte:

  • Bayerisches Haupt- und Landgestüt Schwaiganger
  • Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt
  • Haupt- und Landgestüt Marbach
  • Hessisches Landgestüt Dillenburg
  • Landgestüt des Landes Sachsen-Anhalt
  • Landgestüt Redefin
  • Landgestüt Zweibrücken
  • Niedersächsisches Landgestüt Celle
  • Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf
  • Sächsisches Landgestüt Moritzburg