Feuerlöscher



Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Brandklassen
Es gibt verschiedene Brandklassen, sie sind von a-d aufgeteilt. A sind Feststoffe wie Holz, Kleidung oder Papier, man kann diese Brände nur mit Pulver, Wasser und Schaum löschen. B sind flüssige Stoffe, wie Öl, Teer, Alkohole, Fette, man kann diese Brände nur mit Pulver, Kohlendioxidschnee und Schaum löschen. C sind gasförmige Stoffe wie Erdgas, Propan, Wasserstoff, man kann diese Brände mit nur mit Pulver löschen. D sind brennbare Metalle wie Magnesium, Aluminium, man kann diese Brände nur mit Pulver löschen. Es gibt aber noch eine weitere F. F sind die Standartbrände, also A, B und C. Diese Brandklasse hat man erst vor kurzem dazu genommen. Mann hat diese Beschluss wie folgt begründet: Es sind die Brände die im Haushalt auftreten und es ist einfacher für Laien einen Standart zu kauf, als jeden einzelne Brandklasse nach zu schauen.
Löschmittel
Frührer verwendete man Wasser als Löschmittel. Aber durch die Entwicklung der Technik allgemein, war das Wasser nicht mehr so effektiv. Das kann man leicht an dem Beispiel Strom sehen, weil wenn man einen Wasserstrahl direkt auf Stromquellen richtet kriegt man kräftig eins gewischt. Es gibt insgesamt vier Hauptlöschmittel, die nach Bedarf leicht verändert werden können. Die Hauptlöschmittel sind Pulver, Kohlendioxidschnee, Wasser und Schaum. Das Pulver ist ein sehr feinkörniges Material. Dieses Material ist sehr gut zum Sandstrahlen, dass beiweist wie feinkörnig es ist. Dieses Pulver legt sich über die Brandstelle und erstickt den Brand. Der große Nachteil an dem Pulver ist, das er sehr stark korrodierend wirkt. Das heißt, dass wenn man Eisen damit besprüht, das es dann ganz schnell zurosten beginnt. Dieses Pulver ist auch sehr umweltfreundlich, man kann damit sogar den Rasen düngen. Kohlendioxidschnee ist im Prinzip das gleiche wie Pulver, nur das die Partikel aus gefrorenemKohlendioxid bestehen. Der große Vorteil des Löschmittels ist, dass er auftaut. Das heißt, dass wenn er in den Brand hinein kommt erst mal auftaut und ihn erstickt, wenn es dann nicht mehr so warm ist legt es sich über die Brandstelle und kühlt sie aus. Noch ein Vorteil ist, dass sich das Löschmittel ohne Beschädigungen entfernen lässt. Die Gefahr beim Löschen damit ist, dass man selber auch ersticken kann. Wasser ist ein billiges Löschmittel, aber dafür ist es auch nicht so effektiv. Schaum legt sich über den Brand und erstickt ihn. Er bildet so zusagen eine lufttundurchlässige hülle, dadurch kommt kein Sauerstoff an den Brand und der Brand erstickt. Dieser Schaum besteht aus AFFF (Aqueous Film Forming Foam) zu Deutsch wässriger filmbildender Schaum. Das eigentliche AFFF Löschmittel macht nur 3-6% des Schaums aus, der Rest ist Wasser.
Druckerzeugung
Der zum Ausstoß des Löschmittels benötigte Druck wird entweder bei der Inbetriebnahme aus einer Hochdruckpatrone freigesetzt (Kohlendioxid) oder der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck (Stickstoff oder -selten- trockene Luft). Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind "Gaslöscher", bei denen das Löschmittel (Kohlendioxid) gleichzeitig das Treibmittel ist.
Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm (DIN EN 3) nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert - die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlendioxid, das als Treibmittel fungierte.
Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der DIN EN 3 nicht mehr vorgeschrieben, sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung.
- Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
- Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann entweder außerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein und damit leichter als solche erkennbar sein oder innerhalb, wo man ihn damit meist nur an der Bezeichnung erkennt.
- Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck. Auf Grund der Bauart sind sie die billigeren.
Die in Deutschland enthaltenen Druckgasbehälter müssen nach den Richtlinien der "TRG 500 - Druckgasbehälter ortsbeweglicher Feuerlöscher" erstellt sein. Demnach muß ein gefüllter Druckbehälter unter anderem einen Fall aus 1,50 m Höhe (ungefähre Höhe eines aufgehängten Handfeuerlöschers) unbeschädigt überstehen; der Druckgasbehälter darf beim Fallversuch nicht undicht werden
Vorgehensweise beim Löschen
Vor der Benutzung eines Feuerlöschers muss man als erste überprüfen ob er schon mal genutzt wurde, dass sieht man an der Sicherung und ob er in den letzten 2 Jahren geprüft wurde. Wenn der Feuerlöscher nicht benutzt ist und in den letzten 2 Jahren geprüft wurde kann man ihn benutzen. Als erstes zieht man die Sicherung, wenn man keine Sicherung ziehen muss wird immer eine beim nächsten schritt zerstört. Beim nächsten schritt muss man einen Hebel oder einen Knopf runter bzw. eindrücken, damit sticht man die Druckpatrone an. Jetzt muss man den Knopf bzw. den Hebel los lassen, danach muss man 10 sek. warten. Bei machen Modellen kommt ein Stift heraus, der anzeigt jetzt darfst du löschen. Nachdem der Stift draußen ist bzw. die 10 sek. um sind fängt man an zu löschen, dass macht man idem man den Hebel an der Düse betätigt. Beim Löschen darf man nicht den Hebel immer festhalten, sonder man muss das Löschmittel immer in Portionen frei geben, dass erhöht die Reichweite und es steigert die Effektivität.
Überprüfung
Jeder Feuerlöscher muss alle 2 Jahre geprüft werden. Bei der Prüfung wird der Löscher sachgemäß auseinander gebaut. Bei unsachgemäßer Öffnung von Feuerlöschern sind Feuerlöscher wie Bomben. Bei der sachgemäßen Öffnung wird das Löschmittel herausgenommen. Das Löschmittel wird wider flott gemacht. Die Druckflasche und der Feuerlöscherbehälter werden auf Beschädigungen überprüft. Danach wird das Löschmittel in den Behälter getan und der Feuerlöscher wider zusammen gebaut, wobei jede Dichtung erneuert wird. Danach ist der Feuerlöscher wieder für 2 Jahre sicher. Diese Prüfung ist sehr teuer und manchmal ist es sogar billiger sich einen neue zu kaufen, denn der Preis eines Feuerlöschers liegt bei 25-50€ und das überprüfen dauert mehr als ein halbe stunde, dazu kommen die Anfahrtskosten und es ist eine Fachkraft die man bezahlt.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
Für Gefahrguttransporte und für Autobusse, in manchen Ländern, wie Kroatien auch für PKW, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6 kg Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest einen 2 kg Löscher mitführen, da mit einem kleineren, obwohl solche auch im Handel sind, eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert sein und nicht irgendwo, wie z.B. beim Reserverad, versteckt sein.
Feuerlöscher in Arbeitsstätten
Mit dem Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten kann die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern in Arbeitsstätten für verschiedene Löschertypen interaktiv ermittelt werden.
Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten ( LE ). Sie wurden eingeführt um die unterschiedlichen Löschwirkungen ( Ratingzahl ) von verschiedene Löschern ( Wasser, Schaum, Pulver, Kohlendioxidschnee ) miteinander vergleichen zu können.
In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2, die deutsche Fassung der europäischen Norm DIN EN 3 und die UVV Unfall Verhütungs Vorschrifften. In Orientierung an die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.
In Österreich ist die TRVB 124 maßgebend.
Siehe auch
- Normbrand
- Feuerwehr
- Portal:Hilfsorganisationen/Feuerwehr
- Portal:Hilfsorganisationen/Themenliste Feuerwehr
Weblinks
- Feuerwehr Bremerhaven - Geschichte der Handfeuerlöscher
- Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten
- TRG 500 Regeln für Druckgasbehälter ortsbeweglicher Feuerlöscher