Lizenziat der Rechtswissenschaft

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. März 2006 um 02:30 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Entferne Vorlage: stub; kosmetische Änderungen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Lic. iur. steht in der Schweiz als Abkürzung für ein Lizenziat in Rechtswissenschaft (Jura), das heisst ein akademisches Diplom in Rechtswissenschaften. Dieses Diplom kann nur an Universitäten erworben werden und bedingt normalerweise acht bis zehn Semester Studium, das Verfassen einer Diplomarbeit und das Bestehen der Abschlussprüfungen. Ein lic. iur. ist für Schweizer Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt.

Aufgrund der Bologna-Reform ersetzen die Schweizer Universitäten momentan ihre bisherigen Abschlussdiplome durch ein zweistufiges System mit Bachelor- und Master-Titel, wobei der Master einem Lizentiat gleichgestellt ist und rund 4 1/2 Jahre Studium voraussetzt.