Abwehramt

Nachrichtendienst des österreichischen Bundesheeres
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Das Abwehramt (AbwA) ist der Inlandsnachrichtendienst des österreichischen Bundesheers und untersteht dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Das Abwehramt dient dem "Eigenschutz" des Heeres, d.h. es soll Angriffe auf militärische Einrichtungen und auf die militärische Sicherheit in Österreich aufklären und verhindern.

Das Amt entstand 1985, als der bisherige Heeres-Nachrichtendienst in zwei Dienste aufgespalten wurde, einen Inlandsdienst und einen Auslandsdienst (das Heeresnachrichtenamt, welches für den Schutz militärischer Güter im Ausland zuständig ist).

Der Inlandsdienst ist in drei Abteilungen gegliedert:

  • Erhebung
  • Auswertung
  • Elektronische Abwehr

Sein Hauptquartier ist in Wien.

Laut einem österreichischen Pressebericht aus dem Jahr 1999 beschäftigt der Dienst 200 Mitarbeiter. Außerdem unterhält er zusätzlich in jeder Einheit der österreichischen Armee bis hinunter auf die Kompanieebene Verbindungsoffiziere.

Parlamentarisch kontrolliert wird das Abwehramt mit dem seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetz (MBG) durch den Rechtsschutzbeauftragten (RSB) beim BMLV. Der Rechtsschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Heeresnachrichtenamt und Abwehramt auf eventuelle Grundrechtsverletzungen und widerrechtliche Datenverwendung hin zu überprüfen.

Gleichzeitig erweiterte das MBG die Befugnisse beider Dienste. So sind laut Paragraph 22 sämtliche Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, sowie alle Körperschaften öffentlichen Rechts wie Sozialversicherungen oder Arbeiterkammer verpflichtet, auf Verlangen der militärischen Geheimdienste Auskünfte über Bürger zu erteilen.