Pflegefachfrau

Bezeichnung für Fachpersonen der Gesundheits- und Krankenpflege in der Schweiz (früher Krankenschwester)
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Dipl. Pflegefachfrau/dipl. Pflegefachmann ist die schweizerische und liechtensteinische Bezeichnung für die diplomierte Fachperson in Gesundheits- und Krankenpflege (auch dipl. Pflegefachperson). Diese Bezeichnung löste 2004 die alten Berufsbezeichnungen dipl. Krankenschwester bzw. dipl. Krankenpfleger ab. Das Diplom kann an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen erworben werden.

Ausbildung

Derzeit wird die Ausbildungsstruktur in der Schweiz im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege weiter reformiert. Am 1. Januar 2004 trat das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz und der revidierten Bundesverfassung wurde die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitäre Berufsbildung im Gesundheitswesen von den Kantonen auf den Bund übertragen.

Bis zu diesem Zeitpunkt diente die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) als politisches Koordinationsorgan. Während die GDK bildungspolitische Entscheidungen und rechtsverbindliche Normen entließ, wurde die eigentliche Überwachung dieser Entscheidungen vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vollzogen.

Die bisherigen Diplomausbildungen mit den Diplom-Niveaus I (DN I) und II (DN II) werden nun schrittweise in die Studiengänge der Tertiärstufe überführt. Angeboten bzw. angegliedert werden diese an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen (FH) und dauern drei Jahre.

An den Höheren Fachschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II, eine mindestens dreijährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, die dreijährige Fachmittelschule bzw. äquivalent FaGe (Fachangestellte Gesundheit), DN I (Diplomniveau Stufe 1), DN II (Diplomniveau Stufe 2).

An den Fachhochschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau FH / dipl. Pflegefachmann FH. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II bzw. ein gymnasialer Abschluss.

Ausbildung an einer Höheren Fachschule

Die Dauer der Ausbildung an einer Höheren Fachschule beträgt 3 Jahre und erfolgt teils an der Schule und teils in der Praxis. Der Abschluss nennt sich „Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF“ und ist eidgenössisch anerkannt. Für diese Ausbildung ist eine abgeschlossene 3-jährige Lehre, eine FMS oder eine Matura Voraussetzung. Ausserdem muss man eine Eignungsabklärung erledigen. Ausnahmen gelten für jene, die schon einen Abschluss als Fachangestellte Gesundheit haben. Diese Ausbildung ist möglich an

  • Berner Bildungszentrum Pflege
  • Bildungszentrum Gesundheit und Soziales, Chur
  • ZAG, Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich[1]
  • Höhere Fachschule für Gesundheit Zentralschweiz, Luzern[2]
  • Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Kanton Solothurn

Ausbildung an einer Fachhochschule

An der Fachhochschule ist die Ausbildung zur Pflegefachkraft als Vollzeitstudium über 3 Jahre möglich zu belegen und wird mit einem „Bachelor of Science in Pflege“ abgeschlossen. Als Voraussetzung zu dieser Ausbildung muss eine Matura (Gymnasial, Fachmittelschule, Berufsmittelschule) abgeschlossen sein und ausserdem ein Praktikum im Gesundheitswesen absolviert werden (Ausnahme: Berufserfahrung in diesem Bereich).[3] Eine Ausbildung zur Pflegefachkraft FH ist möglich an:

Siehe auch

Commons: Pflegefachfrau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Krankenschwester – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Aus- und Weiterbildung. auf: pflege-berufe.ch
  2. [1]
  3. Weiterbildung im Gesundheits-und Sozialbereich.
  4. HES-SO - Gesundheit - Pflege, abgerufen am 21. August 2014.