Ayyub Axel Köhler

deutscher Muslim, ehemaliger Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland
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Ayyub Axel Köhler (* 3. April 1938 in Stettin) ist Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland und war von 1999 bis 2004 Mitglied der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung von Köln-Nippes.

Während des Zweiten Weltkrieges wurde Köhler mit seiner Familie nach Schönewalde evakuiert, 1951 erfolgte ein Umzug nach Halle. Nach Abschluss des Abiturs 1956 floh er aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland, wo er an den Universitäten in Freiburg und Kiel Geophysik studierte und 1968 an der Universität Köln in diesem Fach promovierte.

Anschließend arbeitete er kurze Zeit beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln, um 1970 als Assistenzprofessor an der Universität Teheran und ab 1973 bis zu seiner Pensionierung 1999 am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln tätig zu sein. Daneben beriet er die Vereinigung Islamischer Banken auf Zypern und in Kairo.

Köhler konvertierte 1963 noch als Student zum Islam. Bevor er im Februar 2006 von Nadeem Elyas den Vorsitz des Zentralrats der Muslime übernahm, war er fünf Jahre dessen Generalsekretär und Vorsitzender des Beirats.

Zitate

„«In den klassischen islamischen Verfassungen ist von Demokratie, so wie sie in den modernen westlichen Staaten ausgeprägt ist, nichts zu spüren. Die klassischen islamischen Staatstheorien lehnen das Prinzip der Volkssouveränität ab. Die Abneigung gegenüber dem demokratisch-parlamentarischen System hat im Islam also eine begründete Tradition. Der islamische Herrscher sollte am besten mittels Wahl bestimmt werden, erkannten schon die Staatsrechtler des goldenen islamischen Mittelalters. Das islamische Gesellschaftssystem wird damit aber keineswegs zu einer Demokratie. Diese Staatsform ist dem Islam fremd.» Axel Köhler, Islam-Leitbilder, S. 32 f“

„«Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlichen Gewalt ist in der klassischen islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. Nur Allah ist gesetzgebende Macht! Das, was an ausführenden Bestimmungen, Anordnungen, Geboten u.ä. zu verfügen ist, ist im islamischen Sinne kein (Grund-)Gesetz. Eine verfassungsmässig verankerte Institution erübrigt sich daher. Vielmehr sind der Herrscher und seine Verwaltung dort gefordert, wo sie den Gesetzesrahmen nach islamischen Prinzipien durch Verfügung auszufüllen haben. Demnach vereint ein islamischer Herrscher stets alle Gewalten in einer Person - getreu dem Vorbild des Staatsgründers Mohammed.» Axel Köhler, Islam-Leitbilder, S. 28“

(zitiert nach: http://www.sd-lu.ch/user/islam/islam_weltherrschaft.htm / Der vollständige Titel der Schrift lautet: Islam: Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Köln: Al-Kitab Verlag 1981)